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Vorl. höherer DG außerhalb der RDL

Begonnen von HG z.S., 06. Juli 2015, 14:58:46

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HG z.S.

Hallo zusammen,

in etwa einer Woche werde ich zum OLt z.S. (vorläufig) ernannt werden.
Wie die Forensuche ergibt, gilt dieser DG bis zur dauerhaften Verleihung nur in RDL in der Beorderung – falls die Infos noch aktuell sind, der letzte Eintrag diesbezüglich ist auch schon wieder 5 Jahre alt.

Feldanzug ist kein Problem, aber wie handhabt Ihr das mit der ersten Geige (Dienstanzug)?
Ich lasse den Diener auf OLt z.S. umnähen und bekomme auch das entsprechende Mützengestell mit "Keksrand".
Wenn ich nun an einer DVag oder VVag teilnehme, müsste ich ja weiter als HG rumlaufen. Ich habe dann aber keine passende Geige mehr.

Die Frage also (primär) an die Marinierten unter uns: Wie handhabt man das am besten?

wolverine

Vielleicht denke ich jetzt zu einfach (bin ja Heeresmensch) aber ich würde einen zweiten Dienstanzug empfangen?!
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HG z.S.

Das war in der Tat auch mein erster Ansatz, aber ein zweiter Dienstanzug steht mir gemäß Ausstattungssoll leider nicht zu.

F_K

.. da soll sich Deine Beorderungstelle drum kümmern - geht ja auch leihweise (wenn schon nicht auf BAN).

Zweites Konzept: Zügig die paar Tage ableisten und Dienstgrad endgültig verliehen bekommen.

wolverine

Naja, sobald Sie auf RDL sind, steht Ihnen ein Dienstanzug "OLt z. S." zu und für die Zeit dazwischen ein Dienstanzug "HptGefr". Entweder näht die Kleiderkammer das Teil ständig um oder - evtl. als Ergebnis eines Kostenvergleiches - gibt einen zweiten Dienstanzug aus.
Weil in meiner aktuellen Verwendung ständig Dienstanzug getragen wird, habe ich auch einmal mehrere bekommen.
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BulleMölders

Reden wir hier jetzt von einer Kompletten Mannschaftsgeige (Klapphose, weiße und blaue Bluse, Colani und Mützengestell) da alter unter 30 oder nur von Jacket und Mützengestell, da über 30 an Jahren?

HG z.S.

Wir reden von einer Uffz-Geige mit HG-Bestickung (ich bin älter als 30).

Es betrifft effektiv also "nur" das Jacket und das Mützengestell.

BulleMölders

Dann besorgt dir doch einfach ein gebrauchtes Jackett und ein Mützengestell in einem BW-Shop. Bei allem anderen sind ja nur die Klappen zu wechseln.

ulli76

Wie viele Veranstaltungen hast du denn, wo du die erste Geige brauchst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HCRenegade

Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt.

Ist meiner Erfahrung nach eher unüblich, während einer WÜ/DVag den Diener zu tragen - "besondere Anlässe" mal ausgenommen. Ausnahme mag vllt eine Verwendung in einem Kdo sein.

MarcAurel

Zitat von: HCRenegade am 06. Juli 2015, 20:45:53
Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt.

Ist meiner Erfahrung nach eher unüblich, während einer WÜ/DVag den Diener zu tragen - "besondere Anlässe" mal ausgenommen. Ausnahme mag vllt eine Verwendung in einem Kdo sein.

Aber doch nicht bei der Marine! Wir tragen fast nur Geige. Sind wir in See BGA, sind wir an Land, Geige. Ausnahmen nur in Fällen der Ausbildung bzw. auf seegehenden Einheiten im Hafen.

@ HG z.S. : Du hast doch den ROA adW neuer Art gemacht, oder?! Wieso wird denn da der Dienstgrad nur vorläufig verliehen, wenn Du doch die Lehrgänge hast?

Ansonsten mach es so, wie hier beschrieben. Mützengestell und Jackett im BW-Shop besorgen.

ToMA

Zitat von: MarcAurel am 07. Juli 2015, 06:56:32
@ HG z.S. : Du hast doch den ROA adW neuer Art gemacht, oder?! Wieso wird denn da der Dienstgrad nur vorläufig verliehen, wenn Du doch die Lehrgänge hast?

Weil nach den Lehrgängen erst noch 24 Dienstleistungstage in der Beorderungsverwendung abzuleisten sind, bevor der Dienstgrad endgültig verliehen werden kann.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

HG z.S.

Als marinierter braucht man die Geige schon gelegentlich: in der Beorderung wenigstens zur An- und Abreise zum Leergang und nächste Woche gibt es wohl auch eine Veranstaltung, bei der die erste Geige angemessen ist. (Insofern muss ich sie schon umnähen lassen.)

Außerhalb der Beorderung fallen mir dieses Jahr auf Anhieb zwei VVags ein: Zum einen den Tag der Sachsen, an dem ich als Funktioner teilnehmen werde und im November die Kranzniederlegung am Totensonntag. Beides müsste ja offiziell als HG passieren.

Mir dafür privat ein Jacket und ein Mützengestell zu kaufen, sehe ich eigentlich nicht so ganz ein... :-\

@Marc: Nicht ROA a.d.W., sondern das Pilotprojekt (§ 43(3) i.V.m. § 26(4) SLV) – das ist eine Einstellung mit höherem (vorläufigen) Dienstgrad.

ZMZler

Hast Du keine Möglichkeit, die 24 WÜ-Tage im Beorderungstruppenteil zeitnah zu erfüllen?
Hic Rhodos - hic salta!

HG z.S.

Nicht mehr vollständig dieses Jahr, nein. Zumal zu den 24 Tagen noch zwei ZMZ-Lehrgänge (à 5 Tage) kommen, von denen ich einen noch dieses Jahr besuchen werde.

Irgendwann wollen mich meine Frau und mein Arbeitgeber ja auch mal zu Hause/auf Arbeit haben... ;)

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