Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verdienst als Einsatzreservist StUffz

Begonnen von Remwolf0403, 07. Juli 2015, 09:37:21

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Remwolf0403

Hallo verehrte Community-Gemeinde,
ich hätte da mal eine Frage zum Verdienst eines Einsatzreservisten als StUffz.
Kann jemand genau aufschlüsseln, welche Leistungen mir zustehen würden bezüglich USG und Wehrsold bei einer ersten Wehrübung von 6 Wochen?! Gibt es sonstige Leistungen, die man erhalten wird? Wie bemessen sich diese Leistungen mit der Steuer? Ich bin seit dem 30.06.15 aus der Bundeswehr ausgeschieden und bekomme nun noch 90% meiner letzten Dienstbezüge, da ich Student bin und dies über eine Vollzeitmaßnahme über den BFD mache.
Steht mir außerdem Urlaub in dieser Zeit zu? Und in welcher Höhe?
Über hilfreiche Antworten würde ich freuen...

Ich verbleibe mit sonnigen Grüßen

ZMZler

Das neue USG wurde hier bereits mehrfach verlinkt, einfach mal 10 Sekunden suchen.
Hic Rhodos - hic salta!


turbotyp

Zitat von: ZMZler am 07. Juli 2015, 09:42:11
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=53308.0

Guckst Du hier...
Zitat von: ZMZler am 07. Juli 2015, 09:41:27
Das neue USG wurde hier bereits mehrfach verlinkt, einfach mal 10 Sekunden suchen.

Das beantwortet beides die Frage kaum bis gar nicht. Hier liegt die Problematik darin, dass er Übergangsgebührnisse empfängt. Habe dasselbe Problem und auf Nachfrage bei verschiedenen MobFw und ReFü's habe ich keine sichere Antwort bekommen...

ZMZler

Doch. Mindestleistung nach §9 USG.

Lief bei mir nach DZE und im Studium genauso und ich sehe keine Gesetzesänderung, die eine Anrechnung von Übergangsgebührnissen vorsieht.
Hic Rhodos - hic salta!

turbotyp

Bei Empfängern von Übergangsbeihilfe muss doch ein Zuverdienst über 15% (?) des letzten Bruttosoldes an die bezügezahlende Stelle gemeldet werden und die Übergangsgebührnisse werden dann entsprechend gekürzt.

Also zählen Zahlungen aus einer RDL nicht als Zuverdienst, oder wie ist das zu verstehen?

Das mir die Mindestleistungen nach §9 USG zustehen ist erstmal klar. Aber wenn im Gegenzug die Übergangsgebührnisse gekürzt werden ist das ja recht witzlos... Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau