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Einstellung mit höherem Dienstgrad

Begonnen von _Flo_, 07. Juli 2015, 21:35:40

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_Flo_

Guten Abend Zusammen,

In meiner Einberufung steht, das ich als Stabsunteroffizier(FA) nach §17 (1) 2. SLV, einberufen werden.
Mit Berufung in das Dienstverhältnis werde ich Feldwebelanwärter.

Soweit so klar und auch nicht.
Werde ich dann nach meinem bestanden Lehrgang Feldwebel, oder wird meine Berufserfahrung mit angerechnet für einen höheren Dienstgrad? Weil als Stuffz bin ich damals ausgeschieden.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind erfüllt, glaube ich.

Schulabschluss, passt
Verwertbarer Beruf Systemintegrator, passt
in dem Beruf habe ich inkl Freiberuflicher Tätigkeit ca 8 Jahre gearbeitet.

Gilt eine Freiberufliche Tätigkeit als nachweis, wenn man selbstständig war, oder wie wird das gewertet?


§ 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
(1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als Feldwebelanwärterin oder
Feldwebelanwärter eingestellt werden
1.   mit dem Dienstgrad Unteroffizier, wer
a)   eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben
hat und
b)   über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt,
c)   im Militärmusikdienst nur, wer die Bildungsvoraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt und eine für den
Musikerberuf übliche, mindestens dreijährige erfolgreiche praktische und theoretische Ausbildung in
einem musikalischen Bildungsinstitut, bei einem Mitglied eines Kulturorchesters oder einer Lehrerin oder
einem Lehrer in freiberuflicher Tätigkeit (Privatmusikerzieherin oder Privatmusikerzieher) abgeschlossen
hat,
2.   mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer
a)   das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren
Berufsabschluss verfügt oder
b)   eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben
hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine
mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.

Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein

slider

Natürlich erhältst du deine Beförderung zum Feldwebel erst, wenn du militärisch als auch fachlich die entsprechende Ausbildung absolviert hast.
Deine Berufserfahrung bringt dir nichts. Du hast keine Weiterbildung auf Ebene Meister/Techniker und die muss grundsätzlich vorliegen um als Feldwebel eingestellt werden zu können.

_Flo_

Danke für deine Antwort, passt aber nicht auf die Frage

F_K

Warum nicht?

Mit Ausbildungsberuf und Realschulabschluss KANN eine Einstellung als StUffz erfolgen, dies ist bei Dir geschehen.

Die Vorschrift ermöglicht keinen höheren Dienstgrad mit Ausbildungsberuf, wenn keine Meister / Technikerqualifikation erreicht wurde.

wolverine

Dann verstehe ich aber auch nicht was Sie wissen möchten. Sie werden gem. Einberufung als StUffz eingestellt und durchlaufen dann die Ausbildung zum Feldwebel. Wenn Sie die notwendigen Lehrgänge bestanden haben können Sie zum Fw befördert werden.
Würde Ihre Berufsausbildung als ausreichend für den Fw anerkannt (Meisterebene) wurden Sie als Fw eingestellt.
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_Flo_

Die SLV sagt nichts darüber aus, ob ich Meister oder Techniker sein muss.

Und deswegen versteh ich das ganze noch nicht wirklich. Ich bin damals als Stuffz (FA) ausgeschieden und bin Wiedereinsteller mit "mit höherem Dienstgrad". Wo soll der höhere Dienstgrad herkommen, nach dem ich ja mit meinem alten Dienstgrad wieder Einberufen werde.

Das ich nicht als Feldwebel direkt eingestellt werde war mir schon klar, weil mir der Laufbahnlehrgang fehlt.
Aber laut der SLV §17 (1) hat das erstmal gar nichts damit zu tun ob meine Berufspraxis anerkannt wird und ob ich nicht dann einen höheren Anfangsdienstgrad erhalte als Feldwebel.

Ich stolper einfach nur über das "Einstellung mit höherem Dienstgrad", Mehr nicht.

F_K

ISSO.

(in Deinen Post sind so viele Dinge falsch, da wäre eine Basisausbildung notwendig).

BulleMölders

Der TE ist wohl der Meinung, dass bei ihm diese Voraussetzungen
ZitatLiegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat
. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein
durch seine freiberufliche Tätigkeit vorliegen und er deshalb mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden müsste.

Da er ja genau genommen nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, da er ja als Stuffz ausgeschieden ist.

@TE Wenn Sie mit einem höherem Dienstgrad als Stuffz eingestellt würden, dann würde das auch so im Bescheid stehen.
Da hat dann wohl die Bewertung ihrer freiberuflichen Tätigkeit nicht für die besondere Eignung in der militärfachlichen Verwendung ausgereicht.

Zitat von: _Flo_ am 08. Juli 2015, 12:42:10
Ich stolper einfach nur über das "Einstellung mit höherem Dienstgrad", Mehr nicht.
Da werden dann wohl wieder irgendwelche vorgefertigte Textbausteine zugeschlagen haben.

wolverine

#8
Wenn Ihnen klar ist, dass Sie noch nicht Fw werden können und Sie als StUffz eingestellt werden, was gibt es denn dann noch für Alternativen?
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_Flo_

Das ist eine Erklärung dafür :)

Danke dir. Dann ist das keine Einstellung mit höherem Dienstgrad sondern eine ganz normale Einstellung als Feldwebelanwärter und der Textbaustein ist einfach Blödsinn.
Das passt auch mehr zu dem was beim Einplaner besprochen wurde.


BulleMölders

Ja, solche automatisierten Textverarbeitungen können manchmal ein Graus sein, da sagen mir meine Anwender auch jeden Tag.  8)

slider

Der Begriff "Einstellung mit höherem Dienstgrad" bezieht sich nicht auf deinen vorherigen Dienstgrad sondern darauf, dass andere Laufbahnen eben als Schulterglatze UA/FA/OA anfangen. Das dieser vorgesehene "höhere Dienstgrad" nun zufällig deinem Ausschiedsdienstgrad entspricht, und du so gesehen daraus keinen Vorteil ziehen kannst, ist Zufall.

Ralf

Eine Einstellung "mit höherem Dienstgrad" zieht ja auch eine Eignungsübung nach sich. Diese wäre hier Fehl am platz, weil der TE ja schon den Dienstgrad erreicht hat und deswegen ihn auch nicht im Rahmen einer EÜ beweisen muss. Ein leider immer mal wieder vorkommender statusrechtlicher Fehler.
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_Flo_

Ich werde zu einer Eignungsübung von 4 Monaten einberufen. Aber das bezieht sich wohl eher darauf, das ich Wiedereinsteller bin und nicht auf die Einstellung mit höherem Dienstgrad.


Ralf

Nein, es kann sich nur auf die Einstellung mit höherem Dienstgrad beziehen und das ist in deinem Fall nicht korrekt.
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