Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

SAZ4 auf SAZ6 - Zurückziehen der Verlängerung möglich?

Begonnen von Veo, 14. Juli 2015, 22:17:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Veo

Guten Tag,

hier mal eine Frage an die Pers-Freunde.
Ich habe theoretisches DZE am 30.09.2015 und habe jetzt eine Verlängerung um weitere zwei Jahre auf SAZ6 und entsprechendem DZE am 30.09.2017.
Zurzeit habe ich aber noch ein offenes Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst (Polizei) laufen, was evtl klappen könnte. Könnte ich dann meine Verlängerung zurück ziehen und wieder mein "altes" DZE wahrnehmen?
Aussage von meiner S1 Abt. war Ja. Jetzt wollte ich das mal aus anderen Reihen hören, nur um sicher zu gehen.
Und direkt die Frage hinterher, wenn das Möglich ist, habe ich dann trotzdem Anspruch auf die so genannte "Abfindung" sowie die Übergangsgebührnisse?

Viele Grüße
Veo

wolverine

Wie ist denn die aktuelle Dienstzeitfestsetzung? 4 oder 6?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Veo

Aktuell 4. Bekomme aber morgen die Unterlagen per Post mit der Dienstzeitfestsetzung auf SAZ6.

KlausP

Wenn Sie das Empfangsbekenntnis für die neue Dienstzeitfestetzung unterschrieben haben war es das. Dann müssen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, dem der Dienstherr aber nicht entsprechen muss.

ZitatUnd direkt die Frage hinterher, wenn das Möglich ist, habe ich dann trotzdem Anspruch auf die so genannte "Abfindung" sowie die Übergangsgebührnisse?

Ja, wie ein SaZ 4.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Veo

Also lieber paar Tage noch herauszögern. Vielen Dank für die Info.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Ich werde jetzt mal formaljuristisch...

...wenn Sie morgen die Unterlagen über die Mitteilung Dauer des Dienstverhältnisses bekommen...

...ist sie also schon erstellt...

...das bedeutet...Sie sind bereits SaZ 6 !

Denn es ist vollkommen irrelevant, ob Sie das Empfangsbekenntnis unterschreiben, oder nicht...trotzdem sind Sie SaZ 06 !

Warum ? Weil Sie einmal unterschrieben haben "...ich bin unwiderruflich..." !
D.h. rein rechtlich ... wer eine solche Weiterverpflichtungserklärung abgibt ... kann sie nicht widerrufen !
Und es bedarf deshalb auch nicht seiner Zustimmung, dass sie Wirksam wird, wenn die neue Dienstzeitfestsetzung erfolgt!

Wenn Sie also in ein paar Wochen den Test bei der Polizei bestehen, bliebe nur den Weg wie von Klaus aufgezeigt,
aber eben ohne den Anspruch das man Sie gehen lassen muss...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen