Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Reisekosten aus dem Ausland, Familienheimfahrten bzw. Kosten für Fahrten am Dien

Begonnen von NordLloyd, 16. Juli 2015, 09:14:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

NordLloyd

Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage bzw. ein Problem. Anlässlich meiner letzten Wehrübung (ja ich weiß, das heißt jetzt irgendwie anders) habe ich wie immer eine Reisekostenabrechnung für die Hin- und auch Rückreise gestellt.
Ich wohne im Ausland.
Die Reisekosten wurden mir allersings nur bis zu dem im Einberufungsbeschied(ja,ja heißt auch irgendwie Anders) angegebenen Ort bezahlt.
Folglich bin ich auf den Kosten für die Anreise "sitzen geblieben". Ich war zumindest davon ausgegangen, dass bis zur Grenze (in meinem Fall Passau) bezahlt werden würde.
Kann man das "was machen", oder muss ich damit rechnen auch zukünftig meine Anreise aus eigener Tasche zu bezahlen?

Weitere Frage:
Obwohl gestellt habe ich keine Vergütung für meine täglichen Fahrten zwischen dienstlich gestellter Unterkunft und Dienstort erhalten (7km) , auch habe ich nichts erhalten im Hinblck auf Familienheimfahrt(en).
Gibt´s die noch? Früher bekam man den "berühmten" Berechtigunsgausweise für die DB, aber heute?
Gar nix???
Die Wehrübung dauerte über 3 Monate.

Bitte um Hilfe

Viele kameradschaftliche Grüße

Euer NordLloyd

F_K

Hä?

ZitatDie Reisekosten wurden mir allersings nur bis zu dem im Einberufungsbeschied(ja,ja heißt auch irgendwie Anders) angegebenen Ort bezahlt.

Ist ja auch genauso richtig. Wie sonst?

Zitatauch habe ich nichts erhalten im Hinblck auf Familienheimfahrt(en).

Antrag gestellt? Tatsächlich ins Ausland gefahren und so beantragt? Dann sollte klar sein, warum keine Erstattung erfolgte ...

ZitatFrüher bekam man den "berühmten" Berechtigunsgausweise für die DB, aber heute?

Wehrübende bzw. RDL Leistende haben noch nie eine Berechtigungsausweis erhalten.

Zitatoder muss ich damit rechnen auch zukünftig meine Anreise aus eigener Tasche zu bezahlen?

Dauerhaft im Ausland wohnende Wehrpflichte werden NICHT zu RDL herangezogen - das kann man allerdings mit Korrespondenzadresse anders regeln - Anreisekosten aus dem Ausland zu RDL werden grundsätzlich nicht erstattet, maximal ab Grenze.

NordLloyd

Zuerst einmal vielen Dank für die Antwort.
HÄH- ist mir unbekannt - was soll das?
Zweites, das mit "dauerhaft im Ausland lebende Reservisten werden nicht zu RDL (...) herangezogen" ist definitiv falsch!
Desweiteren haben Reservisten sehr wohl den Berechtigungsuasweis DB erhalten (z. Bsp. 1991ff)
Selbstverständlich habe ich einen Antrag gestellt!

Jetzt bitte nochmal "schlau" machen und dann gegebenenfalls die Antwort berichtigen

Danke

wolverine

Zitat von: NordLloyd am 16. Juli 2015, 09:14:01
Kann man das "was machen",
Na klar. Beschwerde und Klage. Dann bekommt man begründete Bescheide und Urteile.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ NordLloyd:

Wenn Du es soviel besser weisst, warum fragst Du denn?

Zum (grundsätzlichen) Thema Reservisten und Wehrpflicht einfach mal ein Blick ins Gesetz werfen:

Zitat§ 1 Allgemeine Wehrpflicht

(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und 1.
ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ...

(2) Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.

(3)...

Thema Familienheimfahrten - Diese müssen TATSÄCHLICH durchgeführt werden, dafür gibt es dann Zuschüsse.
Die Familienheimfahrt ist aber zum Ort "der Einberufung" durchzuführen, nicht ins Ausland - das ist grundsätzlich nicht erstatttungsfähig.

Tommie

Zitat von: NordLloyd am 16. Juli 2015, 09:43:22Desweiteren haben Reservisten sehr wohl den Berechtigungsuasweis DB erhalten (z. Bsp. 1991ff)

Das mag im Einzelfalle vorgekommen sein, war aber trotzdem nicht den Vorschriften konform und wurde auch stets so kommuniziert!


Ich fase Ihr Posting nochmal zusammen:
Sie haben einen gemeldeten Wohnsitz im Inland und beschweren sich darüber, dass Sie die Fahrtkosten nur ab dort erhalten haben? Das ist absolut rechtens und nicht zu beanstanden!


Zu den weiteren Fahrtkostenanträgen: Wie lange ist es denn her, dass Sie diese Anträge gestellt haben? Vielleicht sind die ja nur noch nicht bearbeitet?

NordLloyd

@ F K
Ich habe nie behauptet es besser zu wissen, aber....
Das erwähnte Zitat aus dem Soldatengesetz ist ja wohl nicht mehr ganz aktuell, wenn es offenbar "(...)Korrepondenzadressen(...)" gibt und Reisekosten "(...)maximal ab Grenze(...)" bezahlt werden können.
Wie funktioniert denn das?
Hierzu würde ich mich über eine kompetente Antwort freuen.

Tommie

Wenn Sie wissen, dass das Zitat aus dem Wehrpflichtgesetz nicht mehr zutreffen soll, dann kennen Sie ja auch eine Quelle für Ihre ganz steilen Behauptungen, oder ;) ?

Fakt ist, dass Sie offensichtlich keine Ahnung haben, aber alles besser wissen wollen!

NordLloyd

@ Tommie
Vielen Dank für die Antwort, ist in diesem aktuellen Fall aber irrelevant, da nicht mehr aktuell, denn was 1991ff war, ist schon Geschichte.
Trotzdem vielen Dank für die Info, dass es schon damals eigentlich "unstatthaft" war.
Zum Thema Wohnsitz:
Ich habe keinen Wohnsitz im Inland (Deutschland) mehr, wohl aber offenbar die a.a.O. angesprochene "Korrespondenzadresse" im Inland, an die die Heranziehungen, vormals Einberufung genannt, postalisch zugestellt werden.
Über diese Adresse erreichen mich diese Schriftstücke mit max. 1h Verspätung (von Zustellung zur Info gerechnet)
Wäre dies auch mein Wohnsitz wäre über die Berechnung der Fahrtkosten auch nichts zu beanstanden.
Doch ist dies eben nicht mein Wohnsitz, was sowohl der Dienstelle, dem Kreiswehrersatzamt (jaja Karrierecenter der BW) und auch der personalführenden Stelle bekannt ist. Der Wohnsitz liegt im Ausland.
Ja, ich bin sogar beordert.
Die Anträge habe ich regelmäßig nach Anlauf der einzelnen Monate der WÜ gestellt.
März - April - Mai und auch noch Anfang Juni.

Tommie

OK, wenn aktuell SaZ/BS mehrere Monate aufs Trennungsgeld warten müssen, weil diese Abrechnungen jetzt zentralisiert ausgeführt werden, ist es durchaus möglich, dass die Anträge noch in der Bearbeitung sind! Hier würde ich nochmal nachhaken ...

NordLloyd

@ Tommie
Fakt ist, dass Sie offenkundig präpontent sind und dementsprechend antworten. (Hier ist ausdrücklich nicht Ihre letzte Mail gemeint!)
Fakt ist weiterhin, dass es offenbar "Korrespondenzadressen" geben soll, oder gibt und diese wären ja wohl nicht notwendig, wenn es sich so einfach verhalten würde:
Kein Wohnort im Inland - Keine Dienstleistung - Aus - Basta
Wofür sollen diese denn gelten?

TheScientist

Zitat von: NordLloyd am 16. Juli 2015, 09:14:01
Ich wohne im Ausland.

Diese Angabe ist zu ungenau. Sind Sie noch in DE gemeldet oder in DE abgemeldet da im Ausland angemeldet?

Wenn in DE abgemeldet, dann könnte z.B. im folgenden Fall wie folgt in der Sache verfahren werden, falls Bedarf bestehen würde...

Wohnsitz Boston, Flug nach Frankfurt (Grenze) trage ich selber, Reisekosten ab Frankfurt zur SanAk zwecks RDL die Bw. Um die postalische Korrespondenz zu gewährleisten ist eine Inlandsadresse anzugeben (Auskunft BAPersBw 2012). Abrechnung über den kompetenten Rechnungsführer oder die Rechnungsführerin  ;) Siehe Laufzettel, 1. Tag RDL  8)

Ob dies ein übliches Verfahren ist oder nur auf einen kleinen hoch spezialisierten Personenkreis beschränkt ist, weiss ich nicht. Vermutlich schon.

F_K

ZitatDas erwähnte Zitat aus dem Soldatengesetz ist ja wohl nicht mehr ganz aktuell,

Wer schon das Zitat im falschen Gesetz vermutet, liegt vermutlich auch bezüglich der Aktualität falsch.

Nochmal:

Von wo nach wo wurden die Familienheimfahrten durchgeführt? Ins Ausland?

.. however: Die letzte Antwort des TE führt dazu, dass ich hier raus bin ... (kann nicht mal Beleidigungen richtig schreiben ...)

NordLloyd

@ The Scientist
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Zu Ihrer Frage:
Keinen gemeldeten Wohnsitz im Inland, nur einen offiziellen und gemeldeten Wohnsitz im Ausland.
Wie bereits dargestellt mit Wissen der Bundeswehr /(Dienst)stellen.
Alles Weitere sehr ähnlich dem von Ihnen geschilderten Fall (ich war jedenfalls der Meinung, dass so verfahren werden würde; bis dann die Abrechnung kam...)
Folglich würde ich davon ausgehen, dass eine sog. Familienheimfahrt bis zum Grenzbahnhof bezahlt wird, oder doch bis zum Wohnsitz der Familie (?)

@ T_K
Auch wenn jetzt keine Antwort mehr kommen sollte, ich weiß auch wie man orthographisch richtig schreibt, schon mal was von Tippfehlern gehört? Ihre letzte Antwort spricht übrigens Bände.....
Auch habe ich keine Antwort auf das von IHNEN angeschnittene Thema "Korrespondenzadresse" erhalten sollte: Für was und wozu soll diese dann gelten bzw. da sein, wenn es alles so einfach wäre?

TheScientist

Anmerkung:

Ich beziehe mich hier nur auf die Anreise und Abreise zur RDL.

Wie es während der 3 Monate RDL aussieht, weiss ich nicht. Keine Erfahrungswerte vorhanden.

Tommie ist ein guter Kandidat, dir hier weiterzuhelfen...  ;)