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Trennungsgeld

Begonnen von MrSkyfall, 28. Juli 2015, 14:15:50

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Bjarka

Einfach wird der Weg aber nicht. Das Problem ist einfach der Rückzug ins elterliche Haus. Weil in diesem Fall die 208 nicht greift. Da müssen aber alle in der Kette mitspielen!
Über eine Rückantwort würde ich mich persönlich freuen!

MrSkyfall

Zitat von: LwPersFw am 28. Juli 2015, 22:15:00
Hätten Sie sich erst schlau gemacht und dann gehandelt ... wäre es vollkommen unkompliziert abgelaufen...

Nehmen Sie dies als Lehre für Ihr Leben mit --- keine unüberlegten Schnellschüsse mehr !!

Aber zu den Fakten:

Gemäß dem Bundesumzugskostengesetz - in der Bw umgesetzt u.a. in die Regelung

"Zentralerlass B-2213/6 - Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"

gilt...

"Nr. 208
Wurde eine Versetzung ohne Zusage der UKV ausgesprochen und zieht der bzw. die Berechtigte
während des Bezuges von Trennungsgeld aus einer anerkannten Wohnung in eine andere
Wohnung um, ist die neue Wohnung auch anzuerkennen und berücksichtigungsfähig.
Auf ihre Lage zum alten und neuen Dienstort kommt es dabei nicht an.
Die Bestätigung und Feststellung ihrer Berücksichtigungsfähigkeit obliegt in diesen
Fällen der das Trennungsgeld festsetzenden Stelle."


Sie sehen welchen taktischen Fehler Sie begangen haben ??

Hätten Sie erst mal weiter TG genutzt...sich in dieser Zeit eine
neue Wohnung gesucht...und wären dann von der alten in die
neue Wohnung gezogen...wäre diese problemlos wieder anerkannt
worden und Sie hätten nahtlos weiter TG bekommen...


Ob jetzt noch etwas zu retten ist...das hängt von den beteiligten "Mitspielern" ab!

1.
Reden Sie sofort mit dem Spieß ob Ihre Meldung bereits weitergegeben wurde.
Schildern Sie ihm, dass sie von der o.g. Regelung in der Nr 208 erst jetzt Kenntnis
erhalten haben, der schnellstmögliche Umzug in eine neue Wohnung aber das Ziel ist. 

2.
Da Sie von der OSLw an Ihren Wohnort Hannover 20.07-04.09.15 kommandiert sind,
also an Ihren Wohnort, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf TG.

3.
Beantragen Sie aber TG für den Zeitraum 01.06. - 19.07.

Geben Sie in diesem Antrag die Anschrift Ihrer Mutter an und erklären Sie,
dass Sie gemäß der B-2213/6 Nr 208 temporär, bis Bezug Ihrer neuen Wohnung,
dort wohnen.

Warum kann dies funktionieren:

Weil... auf den bestehenden Anspruch auf Trennungsgeld während einer Maßnahme ohne Zusage
der Umzugskostenvergütung...hat der private Wohnungswechsel keine Auswirkungen.
§ 7 Absatz 2 der Trennungsgeldverordnung ist zu beachten.

4.
Mieten Sie nicht irgendwann...sondern so schnell wie möglich !!!!...
die neue Wohnung an und lassen Sie diese gem. der Nr 208 anerkennen.
Für diese Anerkennung ist zuständig : BAIUDBw KompZ TM Bw (Trennungsgeldfestsetzende Stelle)



Wie gesagt ... es KANN sein das dies klappt...aber da diese Verfahren nicht jedem Refü...
Verwaltungsbeamten...geläufig sind...und SIE es auch unnötig verkompliziert haben...

...kann es auch schief gehen...

Und...

Wenn es für Sie ein Problem wäre die Wohnung mit Ihrer Freundin in Hannover zu haben,
aber dann doch kein TG-Empfänger mehr zu sein...

...dann gehen Sie mit meinen Ausführungen zu einem im BUKG versierten Beamten
beim BwDLZ und lassen sich VOR Anmietung beraten, ob so verfahren werden kann!
Gehen Sie nicht zum Refü ! Das sind gute Kameraden...aber hier ist wirkliches Spezialwissen gefragt!
Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie mir zu helfen versuchen!!!  Wir beide würden es auch in Kauf nehmen, wenn es nicht durch geht mit TG. Es war wirklich geplant zusammen zu wohnen und nicht um Vorteile zu erreichen. Deswegen fällt der Gang zum BUKG Beamten aus und ich unterschreibe so schnell wie möglich einen Mietvertrag. Tut mir leid für die blöde Frage, aber der Refü bzw.  BAIUDBw KompZ TM Bw ist in Kiel. Wenn ich den Mietvertrag in der Hand habe, wie mache ich es schnellstmöglich anerkennen? Bin ein Anfänger was sowas angeht, lerne aber schnell. Und nochmals danke schön. Mfg

MrSkyfall

Und bei dem Punkt " so schnell wie möglich mieten" reden wir von welchem groben Zeitplan?

LwPersFw

Rufen Sie in Kiel an und sagen Sie das Sie gemäß der B-2213/6 - "Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"
Nr. 208 einen Umzug während des Bezuges von TG durchführen werden.

Fragen Sie was man von Ihnen benötigt, um die Anerkennung dieser neuen Wohnung zu vollziehen.
Sollte man dort behaupten nicht zuständig zu sein...
Die Zuständigkeiten sind in der GAIP der Abt IV des BAPersBw in der KennNr 36-03-00 >> dort die Ziffer 2.2 geregelt.
Ihr Pers weiß wo er dies findet...


Wenn alles glatt läuft ... bekommen Sie ja das Formular Bw 2857 als Bescheid.

Achten Sie darauf, dass in diesem Formular dann der Punkt "Die o.a. Wohnung ist nach Ziffer 2 Nr. 208 .... " angekreuzt ist.

Mit diesem Formular melden Sie dann dem Pers den Bezug der neuen, berücksichtigungsfähigen Wohnung.



so schnell wie möglich ... heißt am besten gestern...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MrSkyfall

Zitat von: LwPersFw am 29. Juli 2015, 00:01:14
Rufen Sie in Kiel an und sagen Sie das Sie gemäß der B-2213/6 - "Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"
Nr. 208 einen Umzug während des Bezuges von TG durchführen werden.

Fragen Sie was man von Ihnen benötigt, um die Anerkennung dieser neuen Wohnung zu vollziehen.
Sollte man dort behaupten nicht zuständig zu sein...
Die Zuständigkeiten sind in der GAIP der Abt IV des BAPersBw in der KennNr 36-03-00 >> dort die Ziffer 2.2 geregelt.
Ihr Pers weiß wo er dies findet...


Wenn alles glatt läuft ... bekommen Sie ja das Formular Bw 2857 als Bescheid.

Achten Sie darauf, dass in diesem Formular dann der Punkt "Die o.a. Wohnung ist nach Ziffer 2 Nr. 208 .... " angekreuzt ist.

Mit diesem Formular melden Sie dann dem Pers den Bezug der neuen, berücksichtigungsfähigen Wohnung.



so schnell wie möglich ... heißt am besten gestern...

Danke, gemeint ist der Pers in der Stammeinheit, nicht im Praktikum?

StOPfr

@ MrSkyfall
Du musst nicht immer komplette umfangreiche Zitate mitnehmen. Die Threads werden sonst schnell unübersichtlich. Wir, besonders aber der Autor, sehen ja, was geschrieben wurde  ;).
Ansonsten viel Erfolg!
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

ZitatDanke, gemeint ist der Pers in der Stammeinheit, nicht im Praktikum?

Das kann jeder PersFw/PersOffz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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