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Anrechnung der Vordienstzeit?

Begonnen von SGHeMa, 30. Juli 2015, 10:34:20

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SGHeMa

Guten Morgen,

ich war vor kurzem noch mal beim Karriereberater zwecks Einsicht Dienstposten.

Dieser teilte mir mit, dass Vordienstzeiten nicht mehr angerechnet werden. Somit würden ich als Wiedereinsteller im Mannschaftsbereich die vollen 8 Jahre bekommen.

Die Vordienstzeit von 4 Jahren wäre damit irrelevant.

Kann mir wer etwas dazu sagen?

MaikG

Auf allen Schreiben, die ich in den letzten 2 Monaten wegen meiner Wiedereinstellung bekommen habe ist meine Vordienstzeit angerechnet.

Ralf

#2
Es kommt darauf an, was man unter "Vordienstzeit" versteht bzw. wofür sich angerechnet werden soll.
Auf Beförderungszeiten wird sie angerechnet.
Die ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass der MilOrgBer geben Mindest- und Regelverpflichtungszeiten vor. In diesem Rahmen kann die Einstellungsorganisation bei Vordienstzeiten (insbesondere wenn Ausbildungszeiten eingespart werden würden) in begründeten Einzelfällen abweichen.

Ich sehe aber noch nicht den Kern der Frage des TE. Wenn du doch die 8 Jahre unterschrieben hast, bist du doch damit einverstanden?

Edit: 98 Jahre waren doch ein wenig viel, mal eben korrigiert ;-)
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MaikG

Ich denke der Kern seiner Fragestellung ist:
Er hat sich nun bei der Wiedereinstellung auf 8 Jahre verpflichtet, hat allerdings hiervon schon 4 Jahre gedient und ist sich aufgrund der Aussage des Karriereberaters nicht sicher, ob er nun noch 4 oder 8 Jahre dienen darf.

Ralf

Wenn dem so ist, würde ich ihn fragen, was denn der Einplaner dazu gesagt hat.
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SGHeMa

Da liegt der Knackpunkt: Im Februar hieß es, SaZ 8, Nettodienstzeit 4 Jahre. Möglichkeiten zur Verlängerung eventuell später in der Stammeiheit.

Letzte Woche habe ich mit einem Karriereberater gesprochen. Der meinte, seit kurzen gibt es diese Anrechnung der Vordienstzeit nicht mehr.




Tommie

Mit der Begrifflichkeit "Anrechnung der Vordienstzeit" ist etwas ganz anderes gemeint! Und die Vordienstzeit wird immer angerechnet!

Bisher war es jedoch so, dass ein SaZ8 mit 4 Jahren Vordienstzeit nur noch vier Jahre dienen durfte. Wer sich neuerdings aus acht Jahre verpflichtet, dient auch 8 Jahre, ohne dass auf die neue Verpflichtungszeit die vorherige Verpflichtung in Anrechnung gebracht wird.

MaikG

Zitat von: Tommie am 30. Juli 2015, 13:43:47
Mit der Begrifflichkeit "Anrechnung der Vordienstzeit" ist etwas ganz anderes gemeint! Und die Vordienstzeit wird immer angerechnet!

Bisher war es jedoch so, dass ein SaZ8 mit 4 Jahren Vordienstzeit nur noch vier Jahre dienen durfte. Wer sich neuerdings aus acht Jahre verpflichtet, dient auch 8 Jahre, ohne dass auf die neue Verpflichtungszeit die vorherige Verpflichtung in Anrechnung gebracht wird.

Wirklich? Seit wann ist das so?oO
Ich habe 8 Jahre Vordienstzeit und habe im Mai nochmal als SaZ20 unterschrieben. Ich bin bisher davon ausgegangen, das ich lediglich noch 12 Jahre diene.

Tommie

Wie das im Mai war, weiß ich nicht, aktuell ist es jedoch so, dass ... siehe oben!

Bei Ihnen würde ich nachfragen bei der Einstellung, da sehen Sie ja dann Ihr DZE ;) !

MaikG

Zitat von: Tommie am 30. Juli 2015, 14:13:00
Wie das im Mai war, weiß ich nicht, aktuell ist es jedoch so, dass ... siehe oben!

Bei Ihnen würde ich nachfragen bei der Einstellung, da sehen Sie ja dann Ihr DZE ;) !

Seh ich das nicht erst mit der Dienstzeitfestsetzung nach der EÜ?

MaikG

So, hab nochmal mit meinem Einplaner telefoniert.
Er sagte, er müsste ja eigentlich der Erste sein, der soetwas erfährt aber bislang wäre das nur Gerüchteweise an ihn heran gekommen. Und bei diesen Gerüchten geht es nur um die Wehrübungstage und das reguläre Vordienstzeiten aufjedenfall in Abzug gebracht werden würden. In meinem Fall (8Jahre Vordienstzeit nun SaZ20) würde das ja auch die Maximalverpflichtungszeit von 25Jahre sprengen, welche nicht aufgehoben wird.

Tommie

Tja, wir haben hier zum 01.07.2015 einen "neuen" Soldaten bekommen, SaZ 8 mit Vordienstzeit als SaZ 5 Jahre und 6 Monate! DZE bei ihm ist 30.06.2023! Und jetzt ;) ?

MaikG

Wie gesagt, das ist die Aussage meines Einplaners. Ich hätte da ja auch gerne noch vor Ende der EÜ, wo es zu spät ist um es sich gegebenfalls noch anders zu überlegen, Klarheit ob mein DZE 2027 oder 2035 ist. Macht schon nen kleinen Unterschied.

ulli76

Frag doch einfach nach, wenn du beim Einplaner bist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

MaikG: Du bekommst doch eine Dienstzeitfestsetzung oder hast schon eine bekommen. Da steht doch alles drauf.
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