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Beschwerde gegen eine bei der Bundeswehr Tätige

Begonnen von EnttäuschterBüger, 05. August 2015, 10:17:59

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Tommie

Zitat von: MiraC am 05. August 2015, 10:50:37Völliger quatsch! Es ist egal, ob ersehbar ist dass Du Soldat bis oder nicht.

Hier lallt der Flachmann, was ;) ?

Warum rät der MAD dann allen Soldaten dringend dazu in Social Media nicht mit der Tatsache, dass man Soldat ist, hausieren zu gehen? Haben die Sie vorher nicht gefragt ;) ? Was trägt man denn als Arbeitgeber in einen Visum-Antrag für Länder, die auf der Staatenliste stehen ein? Fragen über Fragen, die Sie mit Sicherheit nicht beantworten können, weil Sie von dem Thema MilNW/MilSich anscheinend nicht wirklich viel wissen.

Ich habe in den letzten zehn Jahren ungefähr zwanzig Aufenthalte in Ländern, die auf der berühmten "Staatenliste" stehen, hinter mich gebracht, z. T. dienstlicher Natur, z. T. vollkommen privat. Alle privaten Reisen habe ich vorher mit dem für mich zuständigen S2 besprochen und ihm die Reisedaten und Aufenthaltsorte schriftlich zur Verfügung gestellt. Nach mindestens der Hälfte der erwähnten Aufenthalte kam zeitnah eine Befragung durch den MAD! Eine Frage, die regelmäßig aufkam, war die nach einem Facebook-Profil, dessen "Absicherung" und Öffentlichkeitsstatus. Ich habe da absolut kein Problem damit und habe den MAD-Leuten auch an meinem Rechner kompletten zugriff und Einsicht in mein Profil gestattet, was zunächst mal mit der Bemerkung: "Wer uns das gestattet, hat wahrscheinlich ohnehin nichts zu verbergen!" kommentiert wurde. Anschließend hatte mein Fratzenbuchprofil quasi wieder "TÜV" bis zur nächsten Reise ;D !

wolverine

Man darf hier ein paar Dinge nicht vermischen:
- Straftaten
- Öffentlichkeitswirkung
- Verstoß gegen Treuepflichten als Dienstvergehen

Hier sehe ich den Schwerpunkt beim dritten Spiegelstrich.
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ulli76

Ihr disuktier etwas am Thema vorbei- bei FB-Postst geht es um 2 Dinge: Das eine ist das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit- da ist die Frage, ob derjenige als Soldat erkennbar ist, relevant. So handhaben das übrigens auch zivile Firmen, wie man bei dem Rauswurf des Azubis bei Porsche.
Das andere sind Äußerungen die daran zweifeln lassen, ob derjenige wirklich so hinter der FDGO steht. Da ist es für den Vorgang primär wuscht, ob derjenige seinen Soldatenstatus preis gibt oder nicht. Da wird ja nur an die Bundeswehr gemeldet, wenn der Soldatenstatus bekannt ist- und der ist nun mal jedem bekannt, wenn der Status besagt "Arbeitgeber: Bundeswehr".
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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Naja, man könnte auch auf "charakterliche Nichteignung" abzielen (was ich persönlich in diesem Fall unterschreiben würde ... wie der Dienstherr das sieht, weiß ich nicht). Und da ist es dann auch völlig egal ob das darauf hinweisende Verhalten im Dienst, in der Freizeit, in Uniform oder in Zivil stattgefunden hat.

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

wolverine

Tatsachenfestellung, D-Verfahren, Maßnahme. Das ist die Reihenfolge. Nicht umgekehrt. ::) Das Rechtsstaatsprinzip ist auch Teil der FDGO...
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Staccato


schlammtreiber

Zitat von: MiraC am 05. August 2015, 10:50:37
Jeder Soldat hat einen Eid auf das Grundgesetz geleistet.... "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

In meiner Eidformel kamen weder GG noch Menschenwürde vor.
Semper Communis
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KlausP

Zitat... wo die Bundeswehr ganz zielgerichtet zum Beispiel Zelte für die Flüchtlinge aufbaut und sonst auch hilft wo es nur geht.
Ich dachte die Bundeswehr steht für Aufbau, Hilfe insb. Flüchtlingshilfe, ...

Das hätten Sie vielleich gerne, das sind nämlich keine originären Aufgaben der Bundeswehr, die werden ihr allerdings gerne durch die Politik aufgedrückt, wenn die mal wieder nicht in der Lage oder nicht willens ist, der Öffentlichkeit (sprich: dem Wähler!) einen Bw-Einsatz als das zu verkaufen, das er ist - eine kriegerische Auseineinandersetzung. Afghanistan war lange genug beredtes Beispiel dafür.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ihr braucht die Seite und die Kameradin nicht mehr an die Bundeswehr melden.
Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss, wurde das bereits erledigt und in dem Fall greift die Regel "viel hilft viel" nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MiraC

Zitat von: Tommie am 05. August 2015, 11:48:56
Zitat von: MiraC am 05. August 2015, 10:50:37Völliger quatsch! Es ist egal, ob ersehbar ist dass Du Soldat bis oder nicht.

Hier lallt der Flachmann, was ;) ?

Also wenn Sie mich zitieren, dann bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Meine Einstellung zu sozialen Netzen ist nach wie vor: So wenig preisgeben wie möglich.

Wenn ich *weiß* das jemand Soldat ist und ich sehen würde dass der derjenige auf dem Gesichtsbuch (oder anderswo) anfängt NS Parolen von sich zu geben, dann würde ich es melden (so ich denn herausfinde wo). Denn wenn ich *weiß* das jemand Soldat ist, dann *wissen* das auch andere Leute und damit schadet es auch *möglicherweise* dem Ansehen der Bundeswehr.

Das habe aber nicht ich zu entscheiden, sondern muss dann derjenige entscheiden, bei dem ich Anzeige erstatte.

Tommie

Zitat von: MiraC am 05. August 2015, 15:39:56Das habe aber nicht ich zu entscheiden, sondern muss dann derjenige entscheiden, bei dem ich Anzeige erstatte.

Das wiederum ist absolut korrekt! Üblicherweise ist der "Master of Desaster" eines solchen Verfahrens der zuständige Disziplinarvorgesetzte.

Zebra

Zitat von: ouija am 05. August 2015, 10:54:02
Zitat von: MiraC am 05. August 2015, 10:50:37
Zitat von: Tommie am 05. August 2015, 10:41:17
Wer als Soldat sein Facebook-Profil so gestaltet, dass die Verbindung zur Bundeswehr eindeutig nachvollziehbar ist, und anschließend solche Kommentare auf einer solchen Seite postet, muss natürlich mit den Konsequenzen leben, die sich aus seinem verhalten ergeben!

Völliger quatsch! Es ist egal, ob ersehbar ist dass Du Soldat bis oder nicht.
Es kommt nur darauf an dass Du Soldat bist. Jeder Soldat hat einen Eid auf das Grundgesetz geleistet.... "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Gab in irgendeinem Forum mal den Fred eines Gefreiten der vor seiner aktiven Dienstzeit ein Bild "von dem Mann mit dem Schnauzer" geliked hat (mit einem sehr geschmacklosen Kommentar drunter) -> Er wurde umgehend nach Bekanntwerden des Umstandes entlassen. Innerhalb der ersten vier Jahre ist die Bundeswehr da nicht so zimperlich.

Das stimmt nicht MiraC. Der Soldatenstatus allein reicht nicht. Die Öffentlichkeitswirkung ist das entscheidende. Ich kann mich bspw. als Soldat in zivil auf einer Party gehörig daneben benehmen, das interessiert weiter keinen .. in Uniform als klar erkennbarer Teil der Bundeswehr wird das viel härter sanktioniert!
Kommt immer auf den Sachverhalt an. Die interessiert/interessiert nicjt-Grenze nur auf das Tragen einer Uniform zu beschränken, ist definitiv wesentlich zu einfach gestrickt.
Stichwort z.B.: Wohlverhaltenspflicht In- und Außer Dienst.

MkG

Zebra

dunstig

Und wie ich damals im Rechtsunterricht gelernt habe, wird dabei auch nach der Laufbahn unterschieden. So wird man von einem Stabsoffizier ein anderes Verhalten erwarten als von einem Mannschafter.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Staccato

Antwort von FB:

"Wir haben deine Meldung von Gegen Asylaufnahme und sofortige Abschiebung bei Polizeikontakt geprüft

Danke, dass du dir die Zeit nimmst etwas zu melden, was eventuell gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt. Meldungen wie deine sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit auf Facebook und tragen zu einer einladenden Umgebung bei. Wir haben die von dir wegen Hassbotschaften oder -symbole gemeldete Seite geprüft und festgestellt, dass sie nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt."


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