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Beförderungszeiten

Begonnen von pommesmitfritten, 09. August 2015, 11:40:55

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MarcB

Zitat von: ZMZler am 02. März 2016, 11:12:21
12 Tage am Stück?
Seit wann das denn? Die Kameraden, die ich zuletzt befördert habe, haben lediglich Kurzwehrübungen gemacht.

F_K bezieht sich hier nicht auf die RD-Tage, die zur Beförderung insgesamt notwendig sind. Sondern darauf, wann eine Beurteilung für RDL zu erstellen ist. Folgere ich mal aus dem Verweis auf ZDv A-1340/50 (alt:20/6). Allerdings lese ich den fraglichen Punkt umgekehrt: bei RDL über 12 Tagen ist eine Beurteilung zu erstellen, wenn im bisherigen Dienstgrad noch keine Beurteilung erfolgt ist. Man benötigt also nicht mindestens 12 zusammenhängende Tage für eine Beurteilung.

ZMZler

Hic Rhodos - hic salta!

F_K

Naja - Rede mal mit einem S1 drüber.
Bei KWÜ wird halt keine Beurteilung erstellt, ohne Beurteilung keine Beförderung.

Natürlich kann im Ausnahmefall auf Anforderung von BAPers auch bei kürzeren RDL eine BU erstellt werden - ist aber weder gerne gesehen noch üblich.

bayern bazi

#18
wia schauts dann bei den gaaaaaanz alten aus - die schon 100e RDL Tage auf dem DG haben

aber wegen der Stehzeit von der Beförderung zum Fw 10 Jahre als HptFw rumoxdieren

müssen die zum StFw dann auch noch eine neue Beurteilung haben  -selbst wenn schon Beurteilungen im DG da sind, die allerdings älter wie 5 oder 6 Jahre sind ??



ausserdem WO ist da die GERECHTIGKEIT

vom Lt zum M - 10 Jahre
vom Fw zum StFw 16 Jahre

Da müsste de Stfw ja hochwertiger sein :D :D :D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

Offiziere leisten mehr - werden also schneller befördert.

Es ist ein Rechtsstaat - Gerechtigkeit ist eher Interpretation.

FW Stellen sind bis StFw gebündelt, eine Beurteilung ist üblicherweise alle 3 Jahre zu erstellen.

diodon-IV

ZitatOffiziere leisten mehr

Das halte ich ja für die überwiegende Anzahl der Angehörigen dieses Standes für ein Gerücht. Mindestens aber für eine starke Behauptung, die nach Belegen schreit.

Zitatwerden also schneller befördert

Das entspricht schon eher den Tatsachen, ob richtig oder nicht, gerecht oder ungerecht?

Und bevor sich jemand beschwert - dieser Post ist natürlich absolut ernst gemeint und ohne Ironie geschrieben.

F_K

Beleg: Gesetzeslage.

Wie gesagt, Recht, Gesetz und Gerechtigkeit sind 3 verschiedene Dinge.

Ralf

Zitatvom Lt zum M - 10 Jahre
vom Fw zum StFw 16 Jahre
Das ist ja alles aus dem aktiven Beförderungsrecht abgeleitet. Da muss man dann auch sehen, wie viele Dienstgrade da noch drüber sind und die man erreichen können muss. Bei StFw gibt's noch einen und beim Major noch 6 DstGrade und 8 Besoldungsgruppen. Über die besondere Altersgrenze will ich schon gar nicht reden. Bitte nur gleiches mit gleichem Vergleichen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Um dann mal wieder auf Thema "Beurteilung" zurück zu kommen:

Eine Beurteilung ist zu erstellen, wenn diese von der Personal bearbeitenden Stelle (BAPersBw) angefordert wird! Sollte eine Beurteilung ohne Rücksprache mit BAPersBw erstellt werden, kann es mit diesen Herrschaften mächtig Ärger geben und die Beurteilung wird von dort aus aufgehoben. Und ob sich BAPersBw zu einer Anforderung einer Beurteilung für eine RDL von drei tagen bewegen lässt, wage ich zu bezweifeln. Eventuell ist man bei den in der ZMZ beorderten Reservisten hier ein wenig großzügiger als bei denen in einem aktiven verband beorderten, oder aber man schickt die ZMZ-ler für zwei Wochen ins zuständige LKdo, so wie ich es in meiner Zeit am LKdo BW erlebt habe, dass sie dort beurteilt werden können.

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