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Eignungsübender oder nicht? Bitte um schnelle Antwort?

Begonnen von MaxMax, 21. August 2015, 13:49:44

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MaxMax

Hey Leute,
ich habe eine bestimmste Frage an euch. Ich hoffe ihr könnt mir schnellstmöglich weiter helfen.
Und zwar bin ich seit dem 01.04.2013 bei der Bundeswehr. Erst war ich FWDL und jetzt SaZ.
Mein aktueller Dienstgrad ist HG. Da ich in die Laufbahn der Unteroffiziere gewechselt bin, bin ich jetzt HG UA mit einer dazugehörigen ZAW.
Zum SaZ wurde ich am 01.03.2015 ernannt.

Jetzt meine Frage: Bin ich Eignungsübender oder nicht?

F_K

Nein, natürlich nicht, da keine Einstellung mit höherem Dienstgrad erfolgt ist.

(und selbst wenn, wäre die Eignungsübung ja nach 4 Monaten beendet ... eine "Probezeit" hast Du nicht.)

MaxMax

Zitat von: F_K am 21. August 2015, 13:52:00
Nein, natürlich nicht, da keine Einstellung mit höherem Dienstgrad erfolgt ist.

(und selbst wenn, wäre die Eignungsübung ja nach 4 Monaten beendet ... eine "Probezeit" hast Du nicht.)

Ich war ja als aktiver Soldat zum SaZ ernannt wurden. Auch dann bin ich kein Eignungsübender?
Hätte gedacht wegen der ZAW vielleicht. Aber schonmal danke für die schnelle Antwort :)

F_K

Lese Dich bitte ein - http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html
.. und dazu stelle Dir die Frage, welcher Personenkreis "über" dieses Gesetz eingestellt wird - und ob Du da zugehörst.

KlausP

Ganz einfache Antwort (die Ihnen auch Ihr Spieß oder Ihr Perser hätten geben können): Nein!

Oder sind Sie auch zeitgleich Uffz oder SzUffz geworden?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Nein, Eignungsübender ist, wenn du mit höherem Dienstgrad aufgrund einer verwertbaren Berufsausbildung eingestellt wirst.
Da du noch eine ZAW brauchst und noch einen Mannschaftsdienstgrad hast, ist die Konstellation bei dir offensichtlich so, dass du kein Eignungsübender bist.

Achso- nein, du kannst nicht einfach so kündigen. Und warum willst du das überhaupt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MaxMax

Erstmal danke für die Antworten.
Und nein ich will nicht kündigen :D Habe ich ja auch nicht geschrieben.

Folgender Vorfall:

Ich bin zurzeit auf den FA/UA Lehrgang. Die Altgedienten/Aktiven Soldaten die über dem 7.Dienstmonat sind dürfen sich nächste Woche Urlaub nehmen.
Doch die Eignungsübenden nicht (Egal ob Altgedient/Aktiv oder nicht. Und mir wurde gesagt ich wäre einer, deswegen würde ich keinen Urlaub bekommen (Abbau von Überstunden). Deswegen Frage ich.

KlausP

Wer erzählt denn auf diesem Lehrgang so einen Stuss? Die sollten es dort eigentlich besser wissen (immer vorausgesetzt, es würde genau so gesagt)!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MaxMax

Zitat von: KlausP am 21. August 2015, 14:24:18
Wer erzählt denn auf diesem Lehrgang so einen Stuss? Die sollten es dort eigentlich besser wissen (immer vorausgesetzt, es würde genau so gesagt)!

Ja wurde es. Ich wäre als HG UA mit ZAW Eignungsübender. Obwohl ich vorher schon Aktiver Soldat war. Es wird aber nochmal geprüft.

ulli76

Wieso sollen denn die Eignungsübenden keinen Urlaub bekommen? Steht für die eine Ausbildung an oder wie wurde das begründet?
Es ist unerheblich ob du vorher aktiver Soldat warst. Es hängt nur damit zusammen, ob du mit höherem Dienstgrad aufgrund einer verwertbaren Ausbildung eingestellt wurdest.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Ihnen müsste doch aber aufgefallen sein, dass alle Eignungsübenden im Dienstgrad Unteroffizier oder Stabsunteroffizier sind. Alle, die diese Dienstgrade nicht tragen, können keine Eignungsübenden sein. Ich frage mich, was es daran noch zu prüfen gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MaxMax

Zitat von: ulli76 am 21. August 2015, 14:33:15
Wieso sollen denn die Eignungsübenden keinen Urlaub bekommen? Steht für die eine Ausbildung an oder wie wurde das begründet?
Es ist unerheblich ob du vorher aktiver Soldat warst. Es hängt nur damit zusammen, ob du mit höherem Dienstgrad aufgrund einer verwertbaren Ausbildung eingestellt wurdest.

Also ich habe den gleichen Dienstgrad. Ich war HG und wurde dann zum HG UA mit ZAW ernannt.
Ist in dem Sinne ja kein höherer Dienstgrad.

MaxMax

Zitat von: KlausP am 21. August 2015, 14:46:18
Ihnen müsste doch aber aufgefallen sein, dass alle Eignungsübenden im Dienstgrad Unteroffizier oder Stabsunteroffizier sind. Alle, die diese Dienstgrade nicht tragen, können keine Eignungsübenden sein. Ich frage mich, was es daran noch zu prüfen gibt.

Ja ich kann es auch nicht verstehen, trotzdem macht man sich darüber einen Kopf.
Wird wahrscheinlich ein Fehler in den Unterlagen passiert sein.

ulli76

Wieso in den Unterlagen. Du kannst per Definition kein Eignungsübender sein.
Aber was ist denn der Hintergrund warum EÜ keinen Urlaub bekommen? Betrifft das auch andere Mannschafter? Gibt es da Gemeinsamkeiten mit dir bzw Unterschiede zu denen, die Urlaub bekommen haben?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

In die Rechtsstellung eines EÜ kann eintreten:

- ungediente Freiwillige,
- frühere Soldaten (also Wiedereinsteller) und
- frühere Angehörige des Bundesgrenzschutzes oder einer Bereitschaftspolizei der Länder

Dazu zählen Sie nicht.

Hinzu kommt ... während der EÜ sind die EÜ'en rechtlich noch keine SaZ, sondern erst mit Ernennung zum SaZ nach Ende der EÜ.

Sie haben "nur" die Rechtsstellung vergleichbar einem SaZ. Deshalb können sie ja jederzeit die EÜ - ohne Gründe - abbrechen.

Sie sind bereits zum SaZ ernannt worden und können dies nicht.

Das ist Basiswissen schon jedes PersUffz....



Zum Thema Urlaub...

Hier sind u.a. die Bestimmungen der ZDv A 1300/12 "Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung (Ausf SUV)" anzuwenden.

Diese führt u.a. aus:

Für SaZ

"2.1 Ausführungsbestimmungen zu § 1 SUV

203.
Die Soldatin bzw. der Soldat hat erst nach Abschluss der Grundausbildung Anspruch auf Erholungsurlaub.
Vor Ablauf dieser Zeit kann Erholungsurlaub nur gewährt werden, wenn es besondere Gründe erfordern."


Für FWDL

"249.
Erholungsurlaub kann von den Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Dritten
Abschnitt des SG leisten, erst nach Abschluss der Grundausbildung beansprucht werden.
Vor deren Abschluss kann Urlaub (Erholungs-/Sonderurlaub) gewährt werden, wenn
besondere Gründe dies erfordern.

250.
Während der ersten sechs Monate des Wehrdienstes nach dem Dritten Abschnitt des SG
(Probezeit) können maximal bis zu 13 Arbeitstage Erholungsurlaub in Anspruch
genommen werden."


Für Eignungsübende

"3.4 Ausführungsbestimmungen zu § 15 SUV

369.
Für Soldatinnen und Soldaten, die während oder nach der Eignungsübung aus dem Wehrdienst
ausscheiden, gilt:

a)
Es besteht Anspruch in Höhe eines Zwölftels des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Dienstzeit (Nr. 204);
b)
Steht Erholungsurlaub nach § 1 oder § 5 in Verbindung mit § 1 EÜGV zu, entfällt der Anspruch nach Buchstabe a);
c)
Der zustehende Urlaub ist vor dem Ausscheiden zu gewähren. Kann der Urlaub nicht gewährt werden, so wird er
bei einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin in den Fällen des
Buchstaben b) durch Weiterzahlung der Dienstbezüge abgegolten; bei einer Beamtin bzw. einem Beamten oder
einer Richterin bzw. einem Richter sowie in den Fällen des Buchstaben a) wird Urlaub nicht abgegolten.


370.
Für Soldatinnen und Soldaten, die nach der Eignungsübung in der Bundeswehr bleiben, gilt:

a) Der Anspruch auf Erholungsurlaub richtet sich nach Nrn. 201 bis 240. Die Zeit der Eignungsübung ist zu berücksichtigen;

b) Steht Erholungsurlaub nach § 5 in Verbindung mit § 2 EÜGV zu, wird dieser Urlaub auf den nach Buchstaben
    a) zu gewährenden Urlaub, der auf den gleichen Zeitraum entfällt, angerechnet."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen