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Pflegeversicherung als Eignungsübender / SAZ

Begonnen von Kai75, 17. September 2015, 15:50:15

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Kai75

Hallo , ich weiss das dieses Thema schon hunderte Male angesprochen wurde ::), aber hier trotzdem meine Frage :
Ich beginne am 1.10.2015 meine GA in Feldkirchen. Bin dann für 4 Monate Eignungsübender.
Die Nummer mit der Versicherung ist selbst bei meiner Krankenkasse von 3 Mitarbeitern unterschiedlich beantwortet worden.
Der 1. meinte ich müsse ne Anwartschaft in der GKV abschliessen....
Der 2. äußerte ich bräuchte gar keine Anwartschaft (auch nicht im Hinblick auf das Dienstzeitende.... :o BFD und Fortzahlung der Bezüge )
Der 3. sagte dann ich könne in der GKV bleiben und kann zum Dienstende ja wieder in dieser versichert werden (Versicherungspflicht für alle in Deutschland).

Ein Anruf bei einer privaten Krankenkasse (Namen nenne ich mal noch nicht :-) )ergab eine Mail mit 117 Seiten im Anhang.

Meine Frage jetzt dann mal : Muss ich eine Versicherung während bzw. vor Dienstbeginn abschliessen ? Oder reicht es aus, sich während der EÜB darum zu kümmern.

Zu meiner Person noch ein paar Info´s : 40 Jahre alt, Einstellung als SAZ 5 im Dienstgrad Stabsbootsmann, zur Zeit ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
Ich danke für konstruktive Meinungsäußerungen, Die Suchfunktion habe ich bemüht, aber meine Vita da nicht wiedererkennen können  :)

wolverine

Irgendwie deckt sich der Betreff Ihrer Frage nicht mit dem Inhalt (Pflegeversicherung/ Krankenversicherung)  :-\
Zur Pflegeversicherung: Das ist eine Pflichtversicherung und bei Ernennung zum SaZ muss diese vorhanden sein (ansonsten Ordnungswidrigkeit).
Anwartschaft: Nicht zwingend vorgeschrieben und kein muss. In Ihrem Alter und je nachdem, wie Ihre Zukunftsplanung ist (bzw. gar nicht planbar ist) würde ich mich hier gründlich beraten lassen und dann entscheiden. Es kann bei Ihnen sinnvoll sein.

Aber zwingend ist eine Anwartschaft nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Kai75

Danke erst einmal für die schnelle Antwort. Ich entnehme dieser einmal, das ich mich nach Dienstbeginn (vor der Ernennung zum SAZ) um die Pflegeversicherung bemühen muss , oder ? Das ich als Eignungsübender ja weiter in der GKV pflegeversichert bin, brauche ich ja die Krankenkasse über den Beginn der Eignungsübung informieren.
Ob ich eine Anwartschaft abschliesse, werde ich dann ja immer noch klären können.
Primär interessierte mich die Frage des Zeitpunktes, da ja in den Begrüssungsschreiben der Kaserne stand, man müsse eine Bescheinigung über den Abschluss einer Pflichtpflegeversicherung vorlegen. Als Eignungsübender reicht dann ja eine aktuelle Gehaltsabrechnung, auf der meine Beiträge an die Krankenkasse (bzw. Pflegekasse) ersichtlich sind.

LwPersFw

Wie wolverine ja schon richtig ausführte...
...es kommt immer auf die persönliche Lebenssituation
des Betroffenen an...

Da Sie bereits 40 sind und (bisher) nur 5 Jahre SaZ sein
werden...empfehle ich Ihnen:

Erklären Sie gegenüber Ihrer jetzigen GKV, innerhalb von
3 Monaten nach Ernennung zum SaZ, dass
Sie eine Freiwillige Mitgliedschaft bei ruhenden
Leistungen
auf Grund Versorgung über die
unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
abschließen möchten (kann man auch Anwartschaft
nennen). Kostet ca. 65 €/Monat.

Vorteil:
Was auch immer passiert...ab dem 1. Tag nach
DZE sind sie wieder Vollmitglied in der GKV,
auch wenn Sie nicht gleich wieder eine sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen
können.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MiraC

Die GKV kann auf Antrag (telefonische Nachfrage genügt) eine Bescheinigung ausstellen, dass Du dort Pflegeversichert bist.
Die Gehaltsabrechnung nützt deinem Spieß nix.

Ansonsten kann ich mich dem nur anschließen was LwPersFw geschrieben hat.

Kai75

Ich denke, dass ich zum DZE noch den BFD nutzen werde. Dann erhalte ich ja weiter 70 % Beihilfe. Sollte ich dann nicht lieber eine Anwartschaft in einer privaten Kasse haben, um die fehlenden 30 % zu kompensieren ?
Eine Mitgliedschaft in der GKV wäre dann ja wieder zum Ende des BFD möglich...
Ich habe nicht vor mich im Anschluss weiter privat zu versichern, sondern wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf zu nehmen.
Fragen über Fragen ..... Danke für Eure Antworten.
Wie man bemerkt, gibt es keine allgemein Gültige Antwort ;D

LwPersFw

Wie immer bei der Frage KV nach DZE .... es ist eine sehr individuelle Entscheidung.

Vom Grundsatz gilt erst einmal:

3 Monate nach Ernennung zum SaZ sind Sie definitiv aus Ihrer derzeitigen KV "raus",
wenn Sie bis dahin der KV nicht schriftlich anzeigen, Mitglied bleiben zu wollen.

Entweder
- als Anwartschaft ohne Leistungserbringung durch die KV
oder
- als Familienversichrung mit Leistungen für Frau (ohne/zu geringes Einkommen) und Kinder, aber nicht für Sie

Anwartschaft ca. 65 €/Monat
Familienversicherung ca. 165 €/Monat



Stellt sich also schon zu Anfang der Dienstzeit die Frage: Will ich diesen Weg gehen ?

Warum zu Anfang der Dienstzeit? Auf Grund der gesetzlichen Ausschlussfrist von drei Monaten!



Was sollte in meine Überlegungen einfliessen:

1. Habe ich eine realistische Chance Berufssoldat zu werden und will ich dieses Ziel verfolgen?

Wenn ja: zunächst die kleine Anwartschaft in der PKV und wenn dann BS...der Wechsel in die grosse Anwartschaft

2. Wenn "nur" SaZ realitisch ist

Ausgangspunkt ist das heutige Rentenalter von ca. 67 und somit ein Arbeitsleben von ca. 18 bis 67 (Hälfte ca 42)

Wer noch deutlich in der ersten Hälfte seines Arbeitslebens ist, kann sich neben der o.g. Option GKV
auch für die Version Beihilfe 70 % + 30 % Restkostenversicherung PKV entscheiden.

Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn nach DZE eine Ausbildung/Umschulung/Neuorientierung geplant ist.

Denn nur mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder eines Studiums kommt man
wieder in die GKV bzw KVdS.

Ist dies vorhersehbar empfiehlt sich dringend der Abschluss einer kleinen Anwartschaft in der PKV.
Dies sichert die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung für die 30 % Restkostenversicherung.

Kosten: ca. 10 €/Monat inkl. PPV

Zu beachten: Der Anspruch auf Beihilfe endet mit Ende der Übergangsgebührnisse!



Bei jetzt immer mehr in die Bw kommenden SaZ die nahe an Ihrer zweiten Hälfte des Arbeitslebens sind,
sollte noch Folgendes beachtet werden:

Die sog. 9/10- Regel zum Zugang der Krankenversicherung der Rentner KVdR

Vereinfacht ausgedrückt besagt diese:

Nur wer 9/10 der 2. Hälfte seines persönlichen Arbeitslebens Mitglied der GKV war,
hat auch Anspruch auf Zugang zur KVdR bei Renteneintritt.

Beispiel:
Arbeitsleben Beginn: 19
Renteneintritt : 67
Persönliches Arbeitsleben : 48 Jahre
Hälfte von 48 : 24
19 + 24 = 43

9/10 der Zeit 43 bis 67 muss eine GKV - Mitgliedschaft bestanden haben

Wer dies nicht erfüllt, kann nur Freiwilliges Mitglied der GKV bleiben, zu deutlich höheren Beiträgen
als in der KVdR...

Deshalb kann für einen lebensälteren SaZ jedes Jahr in der GKV wichtig sein !

Da in diesem Fall auch die Freiwillige Mitgliedschaft/Anwartschaft in der GKV während der Dienstzeit
angerechnet wird, kann dies also eine wichtige Option sein. Vor allem wenn eine längere Dienstzeit
geplant ist...und man dann in seinen 50ern in den zivilen Arbeitsmarkt zurückgeht...

Es ist zwar schön den Status "Privatpatient" durch Beihilfe und private RKV zu haben...

Was aber wenn dann die Übergangsgebührnisse auslaufen und ich doch keine sozialversicherungspflichtigen
Job gefunden habe....

Oder wenn ich dann in Rente gehe...und mir fehlen z.B. 4 Jahre Mitgliedschaft in der GKV,
um in die KVdR zu kommen....

Und der Mitgliedsbeitrag KVdR (ca. 6,5%) ist deutlich geringer als der bei Freiwilliger Mitgliedschaft (ca. 14,9%)



Es gilt also sich schon in den ersten 3 Monaten nach Ernennung zum SaZ über die eigenen Bedürfnisse klar zu werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

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