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Krankenversicherung nach dze mit 90% übergangsgebührnisse?

Begonnen von Maika, 28. September 2015, 19:59:36

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Maika

Hallo, ich gehe am 30.09.15 ab und muss mich ja jetzt wieder krankenversichern.  Meine letzte Krankenkasse verlangt von mir weil ich 90% übergangsgebührnisse bekomme und kein Entgelt von meinem Ausbildungsbetrieb das ich mich freiwillig Versichere und ein hohen Beitrag zahlen muß. Ist das korrekt? Wisst ihr ein paar Tips für mich? Habt ihr einen Rat für mich?

Maika

Ach ja ich vergaß,  dürfen die meine übergangsgebührnisse als sozialpflichtiges Einkommen sehen?

Ralf

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Flexscan

hättest auch gleich mal auf die Suchfunktion verweisen können  :D
das Thema wird glaub ich 53456 mal pro Woche behandelt
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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ulli76

Entweder Restkostenversicherung in einer privaten Krankenversicherung oder freiwillig versichert mit entsprechend hohen Prämien bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzliche kennen die Restkostenversicherung normalerweise nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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MiraC

Nennt sich lt meiner Frau KE Wähler in derGKV.
KE steht für Kostenerstattung. Imho zu teuer, weil du so zahlst als wenn du voll GKV versichert wärst.

Maika

Mein sozialdienst hat mir erzählt das die übergangsgebührnisse nicht als Einkommen gezählt werden dürfen.  Ist das richtig? Weil anhand denen errechnet die gkv meinen Beitrag. Und wofür hatte ich die Anwartschaft bei dieser gkv?

ulli76

Du hattest eine Anwartschaft bei der GKV? Die macht nur in ganz besonderen Konstellationen Sinn.
Warum gehst du nicht in die Private für die Zeit der Übergangsgebührnisse?
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wolverine

Hat der Sozialdienst auch gesagt, was die Übergangsgebürnisse sonst sein sollen, wenn nicht Einkommen?  ???
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Maika

Der meinte nur und ich zitiere:" Pflichtversichert, da ich eine Umschulung ohne Entgelt oder ohne Sozialversicherungspflichtiges Einkommen habe und übergangsgebührnisse ist kein Sozialversicherungspflichtiges Einkommen " nach Sgb V § 5 Absatz 1 Nr 10

wolverine

Ok, so wird doch ein Schuh daraus. Danach sind Sie eben Pflichtversichert und nicht freiwillig versichert (ich gehe jetzt davon aus, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V stimmen). Der Versicherungsbeitrag rechnet sich nach § 226 Abs. 1 Nr 3 aus Ihren Versorgungungsbezügen und hier beträgt der Beitragssatz nur 70% des üblichen gesetzlichen Satzes gem § 245.
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Maika

Aber die von der Krankenkasse sagen zu mir das dies nicht korrekt ist und ich die Beiträge gemessen an meinen übergangsgebührnisse zahlen muss. Mir reist so langsam der gedildsfaden und mir fallen keine Argumente mehr ein. Weiss einfach nicht mehr was ich denen sagen soll bzw. wie es weiter geht, schließlich muss mich mich ja Krankenversichern

wolverine

Ihre Übergangsgebürnisse sind doch Ihre Versorgungsbezüge. Oder mal andersherum gefragt: wonach würden Sie denn den KV Beitrag bemessen?

Ihnen steht aber die Ermäßigung gem. § 245 SGB V zu.
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