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Kann man wegen dem Arbeitsschutz ein Befehl verweigern???

Begonnen von DonRey, 05. Oktober 2015, 14:38:37

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LwPersFw

Wolverine hat es doch auf den Punkt gebracht:

Zitat von: wolverine am 05. Oktober 2015, 17:38:35
Wenn er jetzt direkt dem Öl ausgesetzt war, mag das anders aussehen...

Die Bw hat sich den gesetzlichen  Vorgaben zum Arbeitsschutz unterworfen.

Aus einer StN des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2008:

"Stellungnahme BMVg

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Bundeswehr ist auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und
anderer einschlägiger Rechtsvorschriften in der Zentralen Dienstvorschrift Zentrale Dienstvorschrift
(ZDv) 44/2 ,,Arbeitsschutz und Unfallverhütung" konkretisiert. Damit ist eine gesetzeskonforme
Organisation, Durchführung und Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch für die
Streitkräfte angewiesen."


Eingeschränkt wird dies nur für klar definierte Aufgaben speziell im Bereich des BMVg durch die

"Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Bundesministerium der Verteidigung - Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung - BMVg-ArbSchGAnwV)"

Aber auch dann ist dem Arbeitsschutz soweit wie nur möglich Rechnung zu tragen.

Und warum...weil der Arbeitsschutz das höchste Gut schützen soll...den jeweiligen Menschen und seine Gesundheit!


Um diesen Einzelfall aber rechtlich bewerten zu können, fehlen einfach zu viele Details...

Sollten hier aber die Vorschriften das Tragen von z.B. ölresistenten Schutzhandschuhen fordern
und man hat dem Themenstarter trotzdem das Arbeiten ohne diesen Schutz befohlen, würde im
meinem Fokus als Ermittelnder bestimmt nicht der Soldat stehen, der nur seine Gesundheit
schützen wollte ... wie es das Arbeitsschutzgesetz vorsieht.

Und im Friedensdienstbetrieb gibt es für mich keinen Grund davon abzuweichen !

Im Einsatz- bzw. Verteidigungsfall sieht dies anders aus ... denn da kann es um Leben und Tod gehen...

Was am Ende die Ermittlungen ergeben und was für Konsequenzen für alle Beteiligten daraus erwachsen ... vollkommen offen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Wenn hier einige Nutzer erklären, dass dem Thema "Arbeitsschutz" in Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr keine oder keine ausreichende Beachtung entgegengebracht würde, dann wird dies wohl in der Regel damit zusammen hängen, dass sie

-  Arbeitsschutzmaßnahmen bereits unbewusst anwenden, weil nie etwas anderes ausgebildet wurde oder
-  keine arbeitsschutzrelevanten Tätigkeiten ausüben.

Hierzu hatt Ulli einige Beispiele aufgezeigt, wie sich Arbeitsschutz in der Bundeswehr rein praktisch äußert. Im Übrigen ist in der Regel der T(St)Offz der Truppenteile Arbeitsschutzbeauftragter. Bei den entsprechenden Inspizierungen wird seit mehreren Jahren darauf geachtet, dass diese Arbeitsschutzbeauftragten und deren Vertreter benannt und Vorkehrungen getroffen sind, dass diese aus- und fortgebildet werden.

Der Nutzer @ Säbelrassler trug hier ein Beispiel vom Entrosten und Farberneuern von Fahrzeugen/Großgerät bei. Das war doch ein typisches Beispiel dafür, dass Arbeitsschutz praktiziert wurde, indem bei diesen Arbeiten die ABC-Schutzmaske zu tragen war und von den Sodaten eigenmächtig abgesetzt wurde. Das war also ein klares Versagen und eine klare Dienstpflichtverletzung des Vorgesetzten bei diesen Arbeiten vor Ort. Daraus abzuleiten, die Bundeswehr würde nicht auf Arbeitsschutz achten, ist schon ein starkes Stück Realitätsverweigerung. Im Übrigen ist bereits seit Anfang/Mitte der 80er Jahre bei der "Umrüstung" auf den Flecktarnanstrich das Thema Arbeitsschutz in der Bundeswehr immanent. Denn zunächst einmal sollte die Truppe mit vorgegebenen Overheadfolien den Tarnanstrich auf Kfz und Großgerät selbst anbringen, was zunächst auch geschah. Dann mussten alle daran beteiligten Soldaten auf einmal zur Blutuntersuchung in die SanBereiche einrücken, wobei man feststellte, dass eine der neuen Tarnfarben gesundheitsschädlich war. Daraufhin wurden diese Arbeiten sofort gestoppt. Später dann wurde das Thema "Entrosten" im kleinen Umfang der Truppe gestattet,  dabei und beim Auftragen der neuen Farbe aber ABC-Schutzmaske zu tragen befohlen wurde. Dieser Befehl ist heute noch gültig.

Auch @ Andi hat nicht ganz recht. Das Thema "Arbeitsschutz" und dessen Umsetzung im Bereich der Bundeswehr ist seit Jahren Bestandteil der Lehrpläne sämtlicher Laufbahnlehrgänge aller TSK/milOrgBer. Und zwar sowohl im Rahmen der Materialerhaltung, als auch im Bereich der Führungslehre.

DonRey

Zitat von: MMG-2.0 am 05. Oktober 2015, 17:45:44
Ein wenig genauer sollte der TE den Reinigungsvorgang schon beschreiben, denn da gibt es viele
Möglichkeiten des Reinigungsvorgangs.
der Vorgang war es das Rohr der Panzerhaubitze zu reinigen. muss es dir wie beim waffenreinigen vorstellen nur das nicht ein Mann an der kette zieht sondern viele an einer langen standen.
also war es nicht vermeidbar mit Gefahrstoffen in kontakt zu kommen. des weiteren waren die Hände schon aufgeweicht und aufgeschürft vom waschen den Fahrzeug. wegen der Witterung war die Waschanlage gesperrt und wie mussten alles per Hand machen

ulli76

Und ihr hattet dafür gar keine Handschuhe oder nur keine geeigneten? Was haben die Vorgesetzten denn zu dem Thema gesagt?

Mal davon abgesehen- das Ding musste ja gereinigt werden- ist ja so wie beim Waffenreinigen. Und soo gefährlich wird das Zeug ja auch nicht sein, wenn man an die Stange fasst, wo die Rückstände dran sind. Vor allem, wenn man das nicht jeden Tag machen soll.
DAzu habt ihr ja normale Gefechtshandschuhe, die zumindest einen Teil des Schmodders abhalten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: DonRey am 05. Oktober 2015, 16:45:24
war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???
Sie waren im Unrecht und hätten den Befehl ausführen müssen.

Ich lege mich jetzt nach der Schilderung eindeutig fest.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Abteilix

Nach der letzten Schilderung vermute ich hinter DonRey einen Soldaten weiblichen Geschlechts. Unter diesen kommt es nicht selten vor, dass die Furcht vor einem Ruinieren von Haut und Fingernägeln (bei subjektiv empfundener Unverhältnismäßigkeit des Grundes) in Verbindung mit physischen und psychischen Belastungszuständen zu solch einer (Abwehr-) Reaktion führt. Interessant wäre im vorgenannten Falle mal zu erfahren, wie der Befehlende denn reagiert hat.
Liege ich mit meiner Vermutung des Geschlechtes richtig, werte(r) DonRey? Und können Sie mich unabhängig davon mal aufklären, wie Ihre Weigerung aussah und wie es danach weiterging?
Daneben habe auch ich den Eindruck, dass Sie sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Wenn das jedoch niemand weiter verfolgt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
MkG
Abteilix

DerChaot

Der Befehl war rechtmäßig und hätte ausgeführt werden müssen. Die Waffenreinigungsöle, die beim Reinigen von Rohrwaffen zum Einsatz kommen, sind nicht wirklich schädlich für die Haut. Ein Tragen
der Gefechtshandhandschuhe ist dort als Schutz völlig ausreichend. Ein anschließendes Waschen der Hände unter Nutzung der normalerweise überall verfügbaren Hautschutzlotionen rundet das Ganze entsprechend ab. Als langjähriger PzKdt kann ich ein Lied davon singen.

DonRey

Zitat von: Abteilix am 06. Oktober 2015, 15:14:07
Nach der letzten Schilderung vermute ich hinter DonRey einen Soldaten weiblichen Geschlechts. Unter diesen kommt es nicht selten vor, dass die Furcht vor einem Ruinieren von Haut und Fingernägeln (bei subjektiv empfundener Unverhältnismäßigkeit des Grundes) in Verbindung mit physischen und psychischen Belastungszuständen zu solch einer (Abwehr-) Reaktion führt. Interessant wäre im vorgenannten Falle mal zu erfahren, wie der Befehlende denn reagiert hat.
Liege ich mit meiner Vermutung des Geschlechtes richtig, werte(r) DonRey? Und können Sie mich unabhängig davon mal aufklären, wie Ihre Weigerung aussah und wie es danach weiterging?
Daneben habe auch ich den Eindruck, dass Sie sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Wenn das jedoch niemand weiter verfolgt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
MkG
Abteilix
es wird schon ermittelt.ne mit dem Geschlecht liegen sie falsch. meine Verweigerung sah so aus das ich hinterfragt habe warum ich das machen soll. meine Absicht war einfach nur zu erfahren warum er mich an diesem tag auf dem Kieker hatte. durfte ganz allein ein Fahrzeug waschen da hat ein niemanden befohlen mich zu unterstützen und las ich dann endlich fertig war sollte ich mit meinen dann schon kaputten hätten die dreckige versiffte Stange anfassen und beim nächsten Fahrzeug unterstützen. in erster Hinsicht gibt es schlimmeres. aber was ich dann halt nicht verstanden habe ist warum andere mit Händen in der Tasche einfach seit gefühlten stunden nur da stehen und nichts machen. das war der Auslöser warum ich sein Befehl hinterfragt habe. auf ein weiteres hin und her durfte ich mich am nächsten tag beim Chef melden.

DonRey

Zitat von: DerChaot am 06. Oktober 2015, 15:26:27
Der Befehl war rechtmäßig und hätte ausgeführt werden müssen. Die Waffenreinigungsöle, die beim Reinigen von Rohrwaffen zum Einsatz kommen, sind nicht wirklich schädlich für die Haut. Ein Tragen
der Gefechtshandhandschuhe ist dort als Schutz völlig ausreichend. Ein anschließendes Waschen der Hände unter Nutzung der normalerweise überall verfügbaren Hautschutzlotionen rundet das Ganze entsprechend ab. Als langjähriger PzKdt kann ich ein Lied davon singen.

danke. ist jetzt zwar nicht positiv für mich aber das hilft mir weiter.

KlausP

Haben Sie den Befehl nun ausgeführt oder haben Sie ihn nicht ausgeführt? Sie können sich sicher sein, dass Sie mit mir nicht über einen Befehl diskutiert hätten. Und Ihr Vorgesetzter ist Ihnen erst einmal auch keine Rechenschaft schuldig, warum Sie irgend etwas tun sollen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


DonRey

Zitat von: KlausP am 06. Oktober 2015, 15:45:52
Haben Sie den Befehl nun ausgeführt oder haben Sie ihn nicht ausgeführt? Sie können sich sicher sein, dass Sie mit mir nicht über einen Befehl diskutiert hätten. Und Ihr Vorgesetzter ist Ihnen erst einmal auch keine Rechenschaft schuldig, warum Sie irgend etwas tun sollen.

ne. weil er dann gesagt hat "dann nicht, dann sehen wir uns beim Chef wieder"

wolverine

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F_K

Prima: Ein Anwalt und ein Arzt teilen meine Einschätzung, und der DV ermittelt auch schon.

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