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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Trennungsgeld

Begonnen von lolilula, 13. Oktober 2015, 21:00:14

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lolilula

Grüß Gott,

Ich bin zurzeit noch im FWD Dienstverhältnis und werde nächstes Jahr zum 1.7.2016 meine Laufbahn wechseln und zum SaZ 14 ernannt.
Jetzt folgende Frage: Kann ich meine Wohnung jetzt schon anerkennen lassen, um als SaZ dann Trennungsgeld zu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf

Du kannst deine Wohnung jederzeit anerkennen lassen.
Bei der Ernennung zum SaZ wird dann auch eine UKV-Zusage getroffen. Die ist dann ausschlaggebend dafür, ob du TG berechtigt bist oder nicht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um Ralf zu ergänzen ... damit nichts unter geht ...

> geben Sie eine Kopie des Mietvertrages bei Ihrem PersFw ab
> geben Sie bei Ihrem PersFw eine schriftliche Erklärung ab, dass Sie im Rahmen der Erstverpflichtung die Nichtzusage der UKV möchten

Beides muss dann zur für die Erstverpflichtung zuständigen Stelle (erledigt der PersFw).

Achten Sie dann darauf, dass Ihnen im Rahmen der Durchführung der Erstverpflichtung auch ein Schriftstück
eröffnet und ausgehändigt wird, auf dem steht, dass Ihnen die UKV - als Ledigen mit Hausstand gemäß § 10 Abs 3 BUKG - nicht zugesagt wird!

Wenn Ihre Wohnung mehr als 30 km von der Dienststelle entfernt ist, sind Sie dann TG-Empfänger.

Ist die tägliche Heimfahrt zumutbar > nach § 6 Trennungsgeldverordnung (TGV)

Ist die tägliche Heimkehr nicht zumutbar > nach § 3 TGV

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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