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Lehrgangsablauf eines Personal- u. Betreuungsfeldwebel

Begonnen von Fachdiener, 03. November 2015, 17:07:44

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Fachdiener

Hallo,

da ich ab dem 01.04.2016 als Wiedereinsteller mit verwertbarem Beruf mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier (FA) in Sondershausen meine Grundlagenausbildung absolvieren werden, stelle ich mir die Frage, ob sich bei mir Änderungen im Ablauf dieses und der anschließenden Lehrgänge ergeben können. "Irgendwo" habe ich aufgeschnappt, dass der 1. und 2. Teil der Grundlagenausbildung ein Muss ist, jedoch ist der 3. Teil bei einem Wiedereinsteller nur zu absolvieren, wenn in Teil 1 keine ausreichenden Ergebnisse erzielt wurden? Ich war zwischen 2004 und 2008 Mannschafter und habe dementsprechend noch in keiner Vorgesetztenlaufbahn gedient. Kann mir hier jemand was zu dieser Möglichkeit sagen?

Wie lange dauern die einzelnen Abschnitte eigentlich?

In Bezug auf den Personal- u. Betreuungsfeldwebel sollte es doch einen Lehrgangskatalog geben, kann mir jemand diesen hier verlinken bzw. in Stichworten niederschreiben?

Mich würde interessieren, wann und wo etwaige Lehrgänge wie "Personal-/S1 Feldwebel", "Betreuungsfeldwebel", Englischlehrgang, Feldwebellehrgänge usw. stattfinden?

Vielen Dank vorab für ein paar Kommentare.

KlausP

Ganz ruhig bleiben. Nach Dienstantritt erhalten Sie von Ihrem zuständigen Besrbeiter beim BAPersBw eine ausführliche "Ausbildungs- und Verwendungsplanung" mit allen Lehrgängen und deren geplanten Lehrgangszeiträumen und -orten.

Eigungsübende bleiben die ersten 2 (oder 3?) Monate im FA/UA-Bataillon zum Anwärterlehrgang und gehen dann für einen Monat in Ihre zukünftige Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fachdiener

Die Frage ist ja, ob ich überhaupt noch ein Eignungsübender bin, wenn ich bereits SaZ vier war, dies zwar vor knapp zehn Jahren, aber ich habe z.B. auch kein Widerrufsrecht meiner Verpflichtung eingeräumt bekommen etc., also werde ich doch als "alter Hase" geführt?

KlausP

Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad aufgrund einer verwertbaren zivilberuflichen Ausbildung wird man immer als Eignungsübender eingestellt und die 4monatige Eignungsübung kann man auch jederzeit beenden. Das hat mit dem 6monatigen Widerrufsrecht nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Vielleicht die Zeit nutzen, schon mal das Eignungsübungsgesetz zu lesen - für sich selber und zukünftig zu betreuende Soldaten.

Fachdiener

Verstehe, dann danke ich Ihnen für die Erläuterung.

PS: Habe mit das Eignungsübungsgesetz ausgedruckt und werde es mir zu Gemüte führen.

StUffz_Ruhrpott

Nachdem du deine ersten 2 Monate im FA/UA-BTL geleistet hast, geht es einen Monat Lang in die Stammeinheit zum Truppenpraktikum. Danach kommt Phase 3, wo vorhandene Kenntnisse vertieft werden und einiges, neues an Informationen dazu kommt. Stichwort Wehrrecht. Danach dann auf die Feldwebel- und Verwendungslehrgänge.
Einige bei uns sind die nächsten 3 Jahre nur auf Lehrgängen, ohne ZAW.
So siehts zum mindest bei uns aus... 


Fachdiener

Hallo,

die Tage habe ich zwei unterschiedlich Aussagen bzgl. meiner Einplanung und dem damit verbundenen Dienstposten bekommen:

"die Stelle mit der ID XXXX befindet sich im Stab des XXXX.
Auf der Stelle "sitzt" mittlerweile mein S1 Fw (HptFw und Berufssoldat).
Ich werde mich um eine Stelle in FKB bemühen... :-)"

Vorstehende Aussage habe ich von dem zukünftigen S1 Offizier nach meiner persönlichen Vorstellung im "Stammtruppenteil" erhalten.


"Sie sind auf einem Einstellungsdienstposten als Personalfeldwebel im XXXX eingeplant worden. Es handelt sich dabei um kein dienstpostenähnliches Konstrukt (DPÄK). Weiterhin ist keine konkrete Kompanie aufgeführt. Sollte es zu Änderungen kommen wird sich ihr Personalführer mit Ihnen in Verbindung setzen."


Vorstehende Aussage stammt vom Karrierecenter der Bundeswehr nach dem ich mich mit der Aussage des zukünftigen S1 Offz an das Karriecenter gewandt habe.


Jetzt meine Frage:

Wer ist denn ab 04.04.2016 mein Personalführer, wenn ich in Sondershausen meinen Dienst im FA-Anwärterbataillon beginne. Wer ist es während des einmonatigen Truppenpraktikums und wer nach dem Abschluss der Lehrgänge zum Personalfeldwebel?


Kann der S1 Offizier eines Btl. darüber entscheiden, obwohl ich eine Stelle im Btl.- Stab habe, dass ich trotzdem der Personalfeldwebel in einer Kompanie werde?

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die "Objekt-ID"?

Vielen Dank für Ihre Hinweise.

KlausP

So lange Sie nicht vollständig ausgebildet sind sitzt Ihr Personalführer beim BAPersBw im "Anwärterdezernat" (keine Ahnung, wie der Bereich genau heißt). Der Bearbeiter wird Ihnen so ca. im zweiten Dienstmonat ein Begrüßungsschreiben mit seinen Kontaktdaten und Ihre Ausbildungs- und Verwendungsplanung zusenden. Wenn Sie dann vollständig ausgebildet sind wechselt die Personalführung zum zuständigen Fachdezernat (PersFw müsste zu Stabsdienst gehören - aber keine Garantie von mir). Ihr PersOffz in Ihrem Truppenteil ist keinesfalls Ihr Personalführer!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fachdiener

Vielen Dank KlausP, Sie haben mir mit Ihrer Ausführung sehr weitergeholfen und jetzt bin ich beruhigt. Halte jetzt die Füße still und werde "das Begrüßungsschreiben" abwarten.

KlausP

Vorhin überlesen:

ZitatKann der S1 Offizier eines Btl. darüber entscheiden, obwohl ich eine Stelle im Btl.- Stab habe, dass ich trotzdem der Personalfeldwebel in einer Kompanie werde?

Nein, kann er nicht. Er kann das im Auftrag seines BtlKdr höchstens dem Personalführer beim BAPersBw vorschlagen. Dort wird das entschieden und Sie werden gegebenenfalls entsprechend versetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fachdiener

Vertreten Sie die Aussage: "Erstmal "klein" als Personalfeldwebel in einer Kompanie anfangen und dann vielleicht, wenn man zu den Besten gehört, mit den Besten im S1 Stab eines Bataillon dienen?" Diese Aussage und dieser Gedanke stammt nicht von mir!

F_K

Hier braucht niemand Aussagen vertreten. Klar ist doch, das die Abteilungen der über geordneten Ebene denen darunter auch fachlich zur Seite stehen - also wird da niemand Anfänger brauchen können.

Ralf

Es ist ein normales Vorgehen, dass die Führung eines TrTeils mit Nachbesetzungsvorschlägen an die Personalführung rantritt. Denkbar und sinnvoll ist es hier z.B., dass man einen erfahrenen PersFw in den Stab zieht und dann die Stelle in der Einheit mit einem Neuen besetzt. Die Personalführung wird sich gegenüber solchen Vorschlägen auch nicht verwehren. Einen Anspruch auf eine bestimmte Stelle oder Ausbildung hast du nicht. Bei einer Umplanung mit Ortswechsel wird der Betreffende aber angehört. Findet eine Umplanung am Standort statt, braucht es noch nicht einmal das.
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