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Mindestens 120 Tote nach Terroranschlägen in Paris

Begonnen von ulli76, 14. November 2015, 08:35:00

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Tommie

Und die Umschreibung dafür hatten wir auch schon ;) :

Zitat von: Tommie am 18. November 2015, 13:45:45"Was sie nicht fressen oder f..ken können, machen sie kaputt!"

QuiGon

#241
Zitat von: F_K am 18. November 2015, 14:40:55
@ QuiGon:

Nein, die "Arbeitsebene" der Kampftruppe hat diese geistige Flexibilität nicht, die sind so, wie sie sind ...

Dann frage ich mich echt, ob die belgischen und französischen Kameraden da grundlegend anderst ausgebildet werden? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch diese Soldaten zur massiven Anwendung von Gewalt ausgebildet werden. Trotzdem scheinen sie flexibel genug zu sein um auch einen Einsatz in zivilem Umfeld wie in Paris und Brüssel durchführen zu können ohne auf alles Verdächtige zu schießen.

Tommie

Zitat von: QuiGon am 18. November 2015, 14:45:30Dann frage ich mich echt, ob die belgischen und französischen Kameraden da grundlegend anderst ausgebildet werden?

Ja, werden sie, weil zu deren Aufgabenspektrum nach den dortigen Verfassungen eben auch Einsätze im Inneren gehören!

F_K

@ QuiGon:

Ja, die werden grundsätzlich anders ausgebildet.

Ich kenne zumindest einige NL Marchause (oder wie immer es geschrieben wird) persönlich, die sind zwar "Militär", haben aber eine Polizeiausbildung und sind im Regeldienst als Polizei mit polizeilichen Befugnissen im Einsatz im Innern von NL - Daueraufgabe.

Das wird trainiert, ausgebildet und täglich gemacht.

Am "oberen" Ende gibt es halt (historisch) auch Sturmgewehre und eine grüne Uniform, die Regel ist das nicht.

Der massive Einsatz von Gewalt (Krieg) gehört bei denen nicht zur Ausbildung.

QuiGon

#244
Ok, ich habe da zwar so meine Zweifel und frage mich dann auch, wie unsere Soldaten dann entsprechende Auslandseinsätze in einigermaßem zivilem Umfeld (z.B. KFOR) handhaben, aber ich verstehe was Sie sagen wollen. Ich teile diese Ansicht nicht so ganz, aber denke das ist nun ausreichend diskutiert worden. Von daher schließe ich mich miguhamburg1 an und schlage vor diesen Themenaspekt zu beenden.

miguhamburg1

@ Wuigon, Ihre Frsge ist vollkommen unerheblich, wie bereits mehrfach erwähnt. Aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründn wird es keinen polizeilich/joheitlichn Einsatz der Bundeswehr im Inland engesetzt werdn.

Die französische Polizeiarbeit erfolgt lokal durch die Polizei u önd regional/überregional durch die Gendarmerie. Die örtliche Polizei arbeitet im Auftrag ihres jeweiligen Bürgemeisters, die Gendarmerie durch den Präfekten der jeweiligen Region oder bei überregionalen Lagen durch den federführenden Präfekten. Die Gendarmerie ist lediglich organisatorisch dem Vertridigungsministerium unterstellt.

QuiGon

@miguhamburg1: Ich habe das Thema aufgegriffen, weil unser Finanz- und langjähriger Innenminister eine Diskussion darüber fordert. Das haben wir nun getan und damit ist dieser Themenaspekt für mich auch abgeschlossen. Falls noch Bedarf an weiterer Diskussion dazu besteht, so wäre das vielleicht an anderer Stelle (PM) besser aufgehoben, außer es stört hier niemanden?

Procuris

Zitat von: wolverine am 18. November 2015, 14:38:12
Lassen wir das Rechtliche doch einmal beiseite. Welche Manpower hat die Bundeswehr denn, die die Bundes- und Landespolizei nicht hat und dringend von der Bw benötigt? Spätestens jetzt sollte jeder erkennen, dass die Ganze Diskussion "Bundeswehreinsatz im Inneren" Augenwischerei ist. Bestenfalls ist das eine Beruhigungspille wenn die Bevölkerung Angst hat.
Wenn intelligentere Menschen darüber diskutieren, mache ich mir allerdings Gedanken, was denn der eigentliche Kern dabei sein soll. Und das einzige, was mir dann einfällt ist, dass man sich über diesen Umweg des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entledigen möchte und statt dessen das militärische grundsätzliche Schädigungsrecht gerne hätte.
Zitat von: Procuris am 18. November 2015, 14:16:22
Das ist so nicht korrekt. Auch neue bzw. bestehende GG-Artikel müssen mit dem übrigen Teil der Verfassung konform sein. Daher bedarf es, insbesondere vor Einführumg eines solch umstrittenen Artikels einer genauen Prüfung, ob dieser nicht eh wieder durch das BVerfG "kassiert" werden würde.
Wo sähen Sie denn einen Konflikt mit anderen Artikeln? Ihr Beitrag ist für mich kryptisch. ???

Ich halte das GG was die polizeilichen Befugnisse angeht für abschließend geregelt und würde hier bspw. Art. 87a GG ins Feld führen.

wolverine

Zitat von: Procuris am 18. November 2015, 15:22:09
Ich halte das GG was die polizeilichen Befugnisse angeht für abschließend geregelt und würde hier bspw. Art. 87a GG ins Feld führen.
Ja, das ist mir schon klar. Wir sprachen aber von einer Verfassungsänderung. Was wäre hier das Problem? Zumal bereits Art. 87 a GG den Einsatz im Inneren zulässt, wenn auch nur in sehr engen Grenzen.
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F_K

Mit einer Verfassungsänderung geht natürlich einiges - Art. 87 a müsste angepasst werden, und die Regelung, dass Polizei Sache der Länder ist müsste aufgeweicht werden.

Da die Länder die "Geschichte Bundespolizei" schon nicht so toll fanden, glaube ich nicht, dass die Länder hier Kompetenzen abgeben wollen.

Zur Sache: Täglich versterben in Deutschland über 3000 Menschen - wenn da bei einem Anschlag an einem Tag einige Hundert zu Tode kommen, ist das zwar tragisch, gefährdet aber Deutschland in keiner Weise in seinem Bestand.

Anstelle des Einsatzes der BW im Innern sollte besser diskutiert werden, ob die Polizei (Land und Bund) entsprechend ausgestattet ist ...

wolverine

Zitat von: Springbaum am 16. November 2015, 21:09:30
Hallo zusammen,

was halten denn die Millitärs davon, dass die Einsatzkräfte über zwei Stunden benötigt haben, um das Gebäude zu erstürmen ?

Selbst in Norwegen war man damals schneller ... und wenn ich mich recht entsinne, dann hat es damals Kritik dafür gehagelt, dass man über eine Stunde benötigt hat.

Warum ist die normale Polizei nicht in der Lage gegen die Terroristen vorzugehen ? Warum bedarf es da einer Spezialeinheit ?

Warum nutzt man hier nicht das Potential der nationalen Streitkräfte?

...
Gruß

Springbaum
Und hier liest sich der Einsatz und insbesondere der Zeitablauf wieder ganz anders ...
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KlausP

Nicht schon wieder. Das hatten wir hier heute schon in ganzer epischer Breite. Nichts für ungut!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

1) Soldaten werden grundsätzlich ausschließlich für Einsätze im Rahmen des Humanitären Völkerrechts ausgebildet.
2) Werden Soldaten im Katastrophenfall im Inneren eingesetzt handeln sie auf Grundlage des Landespolizeigesetzes des Landes in dem sie sich befinden - ohne diesbezüglich jemals ausgebildet worden zu sein.
3) Die Ausbildung wird dem Auftrag angepasst - nicht andersherum
4) Landes- und Bundespolizei en haben keine Reserven mehr und wenn jetzt neue Stellen geschaffen werden, werden diese frühestens in 5 Jahren oder noch später zu mehr Personal führen.
5) Bevor die Bundeswehr in dieser Lage als ganzes im Inneren eingesetzt wird gibt es diverse naheliegendere Möglichkeiten, wie z.B. BuFDi bei der (Bundes)Polizei oder die Idee die schon der ehemalige General Bundesanwalt Nehmen im Zuge der rechtlichen Bewertung von Atalanta aufgeworfen hat: Feldjäger werden Teil der Bundespolizei und höchstens noch truppendienstlich vom BMVg geführt oder werden direkt mit der BuPo zu einer Gendarmerie verschmolzen. So hätte man sofort um die 4000 Einsatzkräfte mehr zur Verfügung.

6) Keine Panik...
the rest is silence...

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F_K

@ Andi:

Grundsätzlich ja, aber Polizei hat knapp 250.000 Polizisten zur Verfügung, was bringt da eine Verstärkung um 4000? Das ist unter 2%, und der BW würden diese ja fehlen.
Aus meiner Sicht benötigen wir eine Aufstockung um ca. 50 T Polizisten und entsprechende Entlastung bei Zeit fressenden Blödsinn (Blutproben, Blitzerfotos, usw.)

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