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Rufbereitschaft im Urlaub

Begonnen von Plow3000, 27. November 2015, 11:25:07

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Plow3000

Hallo, habe schon im Forum gesucht jedoch nichts passendes gefunden was auf meinen Fall zutrifft.
Wir haben über Weihnachten/Sylvester einen Sonderschichtplan, bei dem täglich drei Personen auf der Dienstelle anwesend sind und zwei Personen auf Rufbereitschaft um im Notfall innerhalb einer Std am Dienstort sein zu können.
Nun meine Frage, ich habe über den Zeitraum 10 Tage Urlaub genommen und muss an zwei Tagen jeweils 24 Std in Rufbereitschaft sein. Diese zwei Tage an denen ich Rufbereitschaft habe musste ich auch Urlaub beantragen und somit zwei Urlaubstage einreichen. Kameraden die nicht in Rufbereitschaft sind haben über den gleichen Zeitraum genauso viele Tage Frei mit der gleichen Anzahlt an genommen Urlaubstagen.
Ist es Rechtmäßig das ich in meinem Urlaub Rufbereitschaft habe und an den Tagen Urlaub einreichen muss?

KlausP

Meiner Meinung nach ist das nicht vorschriftenkonform.

ZitatUrlaub ist die Genehmigung, dem Dienst an einem oder mehreren vollen Kalendertagen fernzubleiben.

So ähnlich habe ich das jedenfalls noch in Erinnerung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Es ist nicht rechtens. Wer Rufbereitschaft hat, hat keinen Urlaub. Schon gar nicht wenn er innerhalb 60 Minuten am Standort sein muss.  Das sollte aber der normale Menschenverstand schon sagen.

Ich würde da nochmal nachhaken.
 

F_K

Vorsicht.

Nachfragen kann ja nicht schaden - der TE möchte aber an einem Tag, an dem er normalerweise DIENST hätte, nicht anwesend sein.
Dazu muss man Urlaub nehmen.

Eine andere Frage sind die Einschränkungen, die mit Rufbereitschaft verbunden sind - diese werden aber vergütet.

Jens79

Der TE musste für 2 Tage an denen er Rufbereitschaft hat Urlaub einreichen. Und das ist nicht rechtens.
 

F_K

Was ist den mit Rufbereitschaft an einem Samstag (an dem die Einheit keinen Regeldienst hat)?

Jens79

#6
Was soll denn damit sein? Montag bis Freitag wird Normal Dienst gemacht. Die Rufbereitschaft am WE wird wie folgt angerechnet:

Die geleisteten Stunden der Rufbereitschaft werden am Ende des Kalendermonats zusammengerechnet. Davon werden 10 Stunden abgezogen und 1/8 als Dienstzeit angerechnet.



Edit:
Aus Sekunden wurden Stunden.
 


F_K

@ Jens79:

Wie sieht die Vorgehensweise aus, wenn am Montag "eigentlich" normal Dienst wäre, der TE aber eben keinen Dienst machen möchte (also Urlaub nimmt), aber dann trotzdem Rufbereitschaft hat?

(Damit wäre aus meiner Sicht der Montag halt ein "Samstag" - die Rufbereitschaft wird vergütet. Wenn der TE das nicht möchte, muss er mit seinem DV klären, dass er eben für die Rufbereitschaft nicht zur Verfügung steht).

Jens79

Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.

Darin sind wir uns doch einig, oder?

Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.


 

KlausP

Zitat von: Jens79 am 27. November 2015, 14:50:39
Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.

Darin sind wir uns doch einig, oder?

Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.

Genaus so ist das. Wenn er in der Zeit bereits genehmigten Urlaub hat kann ihn auch keiner zur Rufbereitschaft einteilen. Und wer was Anderes zum Besten gibt hat keine Ahnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Wie geht der geneigte DV vor, der seine gesamte Einheit am Montag "in den  Urlaub schicken" möchte, und nur 2 Soldaten für Dienste einteilt, aber weitere 2 in Rufbereitschaft benötigt?

(Ohne Urlaub und ohne Dienst dürften die dann "zu Hause" bleiben, wenn diese in 1 h im Dienst sein könnten? Wäre aber sehr unfair ggf. der Rufbereitschaft am Samstag, oder?)

Jens79

Rufbereitschaft ist nur fair für diejenigen, die tatsächlich innerhalb 1 Std da sind. Bei uns schaffen das 2/3 der Soldaten nicht. Die sind dann eben im Standort.

Der DV benötigt also 2 Soldaten regulär im Dienst. Dann wird er die auch zum Dienst befehlen.

Er benötigt zwei weitere in Rufbereitschaft. Die haben innerhalb 1 Std am Standort zu sein. Was ist daran unfair?

Außerdem wäre es mir neu, dass es in der Bundeswehr um Fairness geht.
 

KlausP

ZitatNun meine Frage, ich habe über den Zeitraum 10 Tage Urlaub genommen und muss an zwei Tagen jeweils 24 Std in Rufbereitschaft sein.

Nur zum Verständnis für mich:

- Der Urlaub wurde schon genehmigt?
- Die Rufbereitschaft dauert immer von ... bis ... ?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Also EU und Rufbereitschaft passt nicht.
Kein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.

Könnte die Lösung der Abbau von Stunden/DA sein?

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