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KDV nach Approbation abgelehnt

Begonnen von Ralf, 27. November 2015, 20:21:19

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StOPfr

Wenn man das beweisen kann bin sofort dafür. Und am besten noch gleich in den Knast, zusammen mit allen, die bei der Doktorarbeit gemauschelt haben. 

btw und ohne Ironie: Wie wäre es, wenn wir der Gerechtigkeit (Justiz) ihren Lauf lassen. 
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ulli76

Nein, das ist kein Grund. Dazu müsste er schon ne Straftat begangen haben- Abizeugnis gefälscht oder so.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

blauerweg

Ob sich die Bundeswehr damit wirklich ein Gefallen tut, bezweifle ich.
Als Kriegsdienstverweigerer müsste er, soweit ich weiß, zumindest einen Teil zurückzahlen.
Ich kenne Fälle die dann noch 1-2 Jahre bis zur Entlassung wegen "DU" fürs Nichtstun Gehalt erhielten +
Anspruch auf BFD. 
Es ist eine schwierige Angelegenheit. Zum Einen will man sicherlich Nachahmer abschrecken,
zum Anderen kann man häufig mit diesen "Kriegsdienstverweigerern" nicht mehr viel anfangen.

Andi

Man könnte durchaus, wenn man die Mittel der WDO entsprechend ausschöpft.
the rest is silence...

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Cally

Mit einem gefälschten Zeugnis kann man höchsten rückwirkend exmatrikuliert werden und dadurch die Approbation verlieren bzw. die Grundlage, auf der diese erteilt worden ist. Das ist aber abhängig von der jeweiligen Ordnung der Hochschule. Ich habe von Hochschulen gehört, bei deinen Betrug nach 3 Jahren verjährt.

Im Endeffekt müsste man hier wahrscheinlich zunächst klären, ob der Soldat sich die Immatrikulation erschlichen hat, was hier wohl nur extrem abgeleitet der Fall wäre, weil die Immatrikulation über die vor reservierten Plätze der Bundeswehr stattfand und somit in diesem Sinne schon wieder nicht erschlichen wäre (zumindest nicht mit Täuschung gegenüber der Hochschule).

BulleMölders

Es bringt wohl nichts dem Probanden irgendwelche Sachen zu unterstellen und dann darüber zu diskutieren.
Also bleibt bitte bei den Tatsachen, Danke!

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