Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Katze in der Kaserne

Begonnen von mightycrew79, 30. November 2015, 18:18:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

mightycrew79

ich weiß nicht, ob das hier reingehört...

meine Frage ist: darf man eine Katze halten auch als HFw intern

Kommandeure dürfen auch Hunde halten und in den Standort bringen, der Fahrer muss dann ggf. Gassi gehen

also die Frage, darf ein Feldwebel kaserniert sein Tier im Standort haben?


KlausP

#1
Zitatich weiß nicht, ob das hier reingehört...

Nein, gehört es nicht. Das Thema lautet "Bund und Glaube?" und nicht "B(H)und und Katze",.

Edit by Ralf: der letze Satz bekommt einen dicken Daumen hoch
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Thema geändert und Beitrag abgetrennt.
Als Feldwebel sollte man wirklich in der Lage sein, auch so einfache Dinge mal fehlerfrei hinzubekommen!
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Pericranium

Man sollte auch meinen, dass ein Hauptfeldwebel es schafft, seinen Dienstgrad richtig abzukürzen  ::)

dunstig

Ein Blick in die Kasernenordnung ist wahrscheinlich auch hilfreicher als in einem öffentlichen Forum zu schreiben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: Pericranium am 30. November 2015, 20:16:45
Man sollte auch meinen, dass ein Hauptfeldwebel es schafft, seinen Dienstgrad richtig abzukürzen  ::)

Da sollte man generell nicht zu viel erwarten, das ist ein weit verbreitetes leidiges Problem mit den Dienstgradabkürzungen, auch und gerade bei den Hauptfeldwebeln.

Zitat von: dunstig am 30. November 2015, 20:20:10
Ein Blick in die Kasernenordnung ist wahrscheinlich auch hilfreicher als in einem öffentlichen Forum zu schreiben.

Stimmt. Wenn man Glück hat steht da nicht nur was zu Hunden sondern zu Haustieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... Ich bezweifelte, das Kdr grundsätzlich in Kasernen Hunde halten dürfen.
Wahrscheinlich gibt es nur Einen, der mal einen Hund mitbringt.

Und ob sich Hund und Katze dann vertragen ....

Pericranium

Zitat von: F_K am 30. November 2015, 20:22:48

Und ob sich Hund und Katze dann vertragen ....

Ist das gleiche Problem wie Offze und UmP/UoP  ;D

Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Ich sehe, mein Humor ist verstanden worden - ich setze nächstes mal  ein Smilie ...

Jens79

 

LwPersFw

Alles nachzulesen in der Vorschrift A1-1800/0-6570

Dort :   3.5 Private Tierhaltung

Grundsätzlich gilt:

In Privatbesitz befindliche Tiere dürfen in Liegenschaften der Bundeswehr nur mit schriftlicher
Erlaubnis des BwDLZ gehalten werden. Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Einvernehmen
der/des KasKdt, der Überwachungsstelle für Öffentlich-Rechtliche Aufgaben des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw),Abteilung III und des/der
Disziplinarvorgesetzen oder einer/eines vergleichbaren Vorgesetzten des Antragstellers
notwendig.

341. Die Haltung und das Einbringen von Privattieren in Liegenschaften der Bundeswehr
sind auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Sie sind nur zulässig, wenn
 - der Dienstbetrieb hierdurch nicht beeinträchtigt wird,
 - anzunehmen ist, dass von den Tieren keine Gefährdung für Menschen ausgeht,
 - keine hygienischen Gründe dagegensprechen,
 - sich keine Personen im näheren Umfeld durch Angst, Ekel o.ä. betroffen erklären,
 - ein den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechender Aufenthalt der Tiere gewährleistet
ist.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Abteilix

@ LwPersFw:
Danke, der erste zielführende Beitrag in diesem Faden, frei von Häme und Herabwürdigung. Fein, wenn das in diesem Forum insbesondere bei der Stammbesatzung mal Schule machen würde.

Ralf

Genau, Abteilix. Das solltest du dir auch zu Herzen nehmen!
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau