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Dienstzeiten 2016

Begonnen von oeger, 01. Dezember 2015, 13:11:30

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oeger

Kann man schon abschätzen wie sich die Dienstzeit 2016 verändert? (Dienstbeginn, Dienstschluss)

Ralf

Meines Wissens ist der Dienstplan das Instrument, dass die Dienstzeiten vorgibt. Und wie jede Einheit die SAZV umsetzen wird, wird wohl nur die Einheit wissen.
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Kiepenkerl

Z.B. Mo-Do. 0700-1700 , Fr 0700-1200
Hier jeweils Mittagspause von 1200-1300 die nicht als Dienstzeit zählt.

Macht unterm Strich die 41 Stundenwoche voll. So in den OABtl im Rahmen eines Pilotprojekts zur 41StdWoche.

Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

Andi

Zitat von: oeger am 01. Dezember 2015, 13:11:30
Kann man schon abschätzen wie sich die Dienstzeit 2016 verändert? (Dienstbeginn, Dienstschluss)

Das hängt doch wohl ganz ausschließlich davon ab wie der bisherige Dienstplan einer jeden Einheit aussieht und vor allem auch wieviele Wochenstunden der bisher vorsieht.
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SGHeMa

Hat die Sache eigentlich auch Auswirkungen auf die Besoldung?

KlausP

Wie kommen Sie darauf? Besoldung der SaZ/BS wird doch monatlich gewährt und nicht nach "Stundenlohn". Selbst FWDL erhalten Sold tageweise je Kalendertag.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SGHeMa


Jens79

 

Tommie

@ SGHeMa:

Sie dienen jetzt wöchentlich 41 Stunden (im Regelfalle!) und können ab der 47. Stunde pro Woche "Überstunden schreiben". In Zukunft wird das ab der 42. Stunde möglich sein! Warum sollte also deswegen, weil Sie jetzt schon vorher Geld oder Freizeit für Ihre Überstunden erhalten, die Besoldung angepasst werden? Können Sie mir Ihren Wunsch auf logischer Basis erklären?

SCPO

Naja, die Besoldung wird indirekt schon angepasst und zwar nicht zum Vorteil der Soldaten.

Da ab 2016 bis auf Ausnahmefälle (Einsatz, Einsatzvorbereitung, etc.) geleisterter "Mehrdienst" in Freizeit und nicht mehr in Geld abzugelten ist.

Ich hatte im Schnitt an Bord so ca. 10-15 Anrechungsfälle durch Wache im Hafen, als ich früher noch Posten Stelling, MvD, UVD oder MdW war. Die werden in Zukunft alle wegfallen, da Zivilisten die Wache übernehmen werden. Außerdem dürfen die Kameraden nicht mehr an Bord schlafen, sondern müssen sich eine Wohnung an Land (privat zu zahlen, wenn über 25 Jahre) suchen.

Also eine echt Super Verbesserung. Mehr Zeit und weniger Geld, tolle Kombination wenn man Wilhelmshaven kennt.

BulleMölders

Da ist es doch gut, dass man in WHV trotz mehr Zeit kein Geld ausgeben kann, da ist ja nix. ;)

Jens79

Zitat
Also eine echt Super Verbesserung. Mehr Zeit und weniger Geld, tolle Kombination wenn man Wilhelmshaven kennt.

Das ist wohl sehr individuell. Jemand der nix mit seiner Freizeit anzufangen weiß, der sieht das bestimmt so. Ich jedenfalls freue mich, von meiner Wochenstundenzahl zwischen 50 und 72 Stunden runterzukommen und mehr Zeit mit meiner Familie verbringen zu können.
 

F_K

Nicht meckern - Mann kann nicht das eine haben wollen, aber das andere nicht ...

Wenn Zeit wertvoller wird, müssen diese Ressourcen schonender genutzt werden.
Also wird versucht, "Wachen" auf Schiffen im Hafen zu vermeiden - dies geht aber aus Sicherheitsgründen nicht, wenn Personal auf dem Schiff "schläft".

LwPersFw

Es wird ja differenziert...

Grundsätzlich geht Freizeit vor Geld ... dies war aber von der Theorie her schon immer so gedacht...

In der Praxis wird es aber weiter so sein...das dies nicht immer realisierbar sein wird...

Und dann wird es sehr wohl finanzielle Verbesserungen geben, da zwischen

Grundbetrieb und Ausnahmen vom Grundbetrieb unterschieden wird.

1. Grundbetrieb

Was passiert, wenn die 41 Stunden pro Woche überschritten sind?

Jeder Soldat muss auch im Grundbetrieb über die 41 Stunden hinaus Dienst leisten, wenn es der
militärische Dienst erfordert und es bei Ausnahmen bleibt.

Leistet er aus eigenem Antrieb mehr Dienst, gibt es keinen Ausgleich.

Ab der fünften angeordneten oder genehmigten Stunde Mehrarbeit im Monat entsteht ein Anspruch
auf Ausgleich.

Beispiel: 41 h x 4 = 164 h  >> ab 170 h Anspruch auf Ausgleich und dann ab der 165-ten h

Vorrang hat der Ausgleich in Freizeit.

Wenn das nicht geht, muss es finanziellen Ausgleich geben.

Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich für Mehrarbeit?

Für Mehrarbeit im Grundbetrieb wird es die Vergütung wie für Bundesbeamte geben.

Sie reicht von 11,73 € in der Besoldungsgruppe A 3 bis 26,19 € in A 16 pro Stunde.

Und zwar:

11,73 € von A 2 bis A 4
13,86 € von A 5 bis A 8
19,02 € von A 9 bis A 12
26,19 € von A 13 bis A 16.

Beträge ohne Gewähr !!! Können sich noch ändern !!!



2. Ausnahmen vom Grundbetrieb

Für die Ausnahmen soll es bei den bisherigen Regelungen bleiben:

Im Auslandseinsatz gibt es den Auslandsverwendungszuschlag,
bei allen anderen Ausnahmen die Beträge des ,,kleinen" oder ,,großen Anrechnungsfalls".

Auch hier müssen noch Verordnungen in Kraft treten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Zitat von: LwPersFw am 07. Dezember 2015, 15:28:46
Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich für Mehrarbeit?

Für Mehrarbeit im Grundbetrieb wird es die Vergütung wie für Bundesbeamte geben.

Sie reicht von 11,73 € in der Besoldungsgruppe A 3 bis 26,19 € in A 16 pro Stunde.

Und zwar:

11,73 € von A 2 bis A 4
13,86 € von A 5 bis A 8
19,02 € von A 9 bis A 12
26,19 € von A 13 bis A 16.

Beträge ohne Gewähr !!! Können sich noch ändern !!!

Also die Beiträge sind (bis zur nächsten Änderung) fix. Die entsprechende Verordnung war schon lange vor der SAZV in Kraft gesetzt.

Wenn ich den Wortlaut dieser Verordnung aber richtig im Kopf habe, hat eine Auszahlung/bzw. die Anordnung von Mehrdienst hohe Hürden und vor allem wird quasi vorgegeben, dass eine Auszahlung nur während einer dreijährigen Übergangsphase angedacht ist.

Und da stoßen wir dann ganz schnell an die Grenzen der Realität.

Gruß Andi
the rest is silence...

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