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Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft

Begonnen von Saarsoldat, 05. Dezember 2015, 16:32:18

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F_K

Nein, nicht zwingend.

Es gibt ZAW Stellen, die sind keine Kasernen (mehr), also keine Wache, kein UVD, kein sonstiges Personal am Wochenende.

Andi

Also Kasernen sind sie sicherlich (Kaserne=Liegenschaft mit Dienststellen und Unterkunftsbereichen), aber mutmaßlich nicht mehr zwingend MSB, auch wenn ich keine Fachschule kenne, die nicht in einem MSB ist.

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

Ich sprach nicht von Fachschulen, sondern von ZAW Stellen.

Ich kenne auch nicht genau den Unterschied zwischen Kasernen und Liegenschaften der Bundeswehr.

Ich kann nur feststellen, das es ehemalige Kasernen gibt, die heute als Privatgelände des Bundes beschildert sind, keinen Zaun mehr haben, keinen MB / MSB, und auch sonst nichts, was ich mit einer Kaserne verbinde.
Selbst in der Liste der Standorte steht dort nur Liegenschaft, nicht mehr Kaserne (auch wenn dort z. T. Soldaten untergebracht sind)

miguhamburg1

Lieber F_K, das ist ganz einfach, eine Liegenschaft ist ein bebautes Grundstück ...

Das kann beispielsweise eine Kaserne sein. Die wieserum ist eine militärische Gebäudeanlage, in der Soldaten untergebracht sind. Eine Liegenschaft kann aber auch eine ortsfeste, automatische Fernmeldeanlage oder eine Dienststelle sein. Unabhängg davon sind militärische Liegenschaften zumindest militärische Bereiche.


F_K

Soweit, so klar.

Wer legt fest, ab wann es eine Kaserne ist?

Die Bundessprachenschule in Coerde hat zwar Unterkunft, Kantine und " Kneipe", ist aber keine Kaserne - sonder halt eine Liegenschaft.

Zebra

Vielleicht könnten die Herrschaften wieder zum ursprünglichen Thema zurückkommen.
Das hat nun nichts mehr damit zu tun.
Falls ihr die Defintion von Kaserne, Liegenschaft etc. klären wollt, könnt auch ihr ein eigenes Thema aufmachen.

MkG

Zebra

Abteilix

Hallo Saarsoldat,
schauen Sie mal in Ihre "Stubenmappe" - so was gibt's in der Regel auch für ZAW-Unterkünfte. Und zwar unabhängig von deren infrastrukturellem Status. Darin sollte sich so etwas wie eine Hausordnung finden. In militärich genutzten Unterkünften entfaltet diese immer dann Befehlscharakter, wenn sie entweder von einem Vorgesetzten erlassen wurde oder von einem solchen per gesonderter Weisung für verbindlich erklärt wurde. Im Kopf des entsprechenden Schreibens finden Sie i.d.R. die Kontaktdaten der Dienststelle, an welche Sie sich zu wenden haben, um Verstöße zu melden bzw. auf eine Durchsetzung der befohlenen Regelungen zu dringen.
MkG
Abteilix

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