Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Widerspruch nach Absage des KC

Begonnen von Pascal93_, 10. Dezember 2015, 20:44:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pascal93_

Zitat von: dunstig am 10. Dezember 2015, 21:36:38
Ich kenne Ihre gesamten und genauen Umstände nicht, aber falls es meiner Meinung nach mit der Bundeswehr ernsthaft was werden soll:

- vernünftigen Schulabschluss machen, falls noch nicht vorhanden
- eine vernünftige und anerkannte Ausbildung machen und bestmöglich abschließen
- erneut bewerben

Ein Einspruch wird meiner Meinung nach dieses Jahr genauso wenig Erfolg haben wie nächstes Jahr, falls sich die persönlichen "handfesten" Qualifikationen nicht grundlegend verbessern.
^

Ich würde ja gerne einen besseren Abschluss bzw eine Berufsausbildung haben. Nur bisher bekam ich auch dort immer wieder Absagen. Außerdem spielt das Finanzielle auch eine Rolle. Das arbeitsamt verbietet mir eine Schule zu besuchen. Und da ich nur Nachtschicht habe kann ich auch keine Abendschule besuchen. In meiner jetzigen Firma gefällt es mir. Hier wollte ich demnächst die Waffensachkundeprüfung machen. Kann man die nicht auch als positiv betiteln?

KlausP

Die Waffensachkunde interessiert bei der Eignungsfeststellung und später im Dienst wie die Wasserstandsmeldung vom Unterlauf des Sambesi von vorletzter Woche - überhaupt nichgt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pascal93_

Zitat von: KlausP am 10. Dezember 2015, 21:44:45
Die Waffensachkunde interessiert bei der Eignungsfeststellung und später im Dienst wie die Wasserstandsmeldung vom Unterlauf des Sambesi von vorletzter Woche - überhaupt nichgt.

Aber ein Berufsabschluss im Bereich Sicherheitsdienst wäre dann doch genauso uninteressant?

dunstig

Kommt drauf an. Eine dreijährige von der IHK anerkannte Ausbildung zur z.B. Fachkraft für Schutz- und Sicherheit wäre da schon interessanter, da es eine mehrjährige und anerkannte Ausbildung ist und man eine wirkliche Qualifikation erlangt. Irgendwelche Scheine sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind, wenn man sich irgendwo bewirbt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pascal93_

Naja es ist ja eine Waffensachkundeprüfung. Die kann ja auch nicht einfach so bestanden werden. Genauso wie die Sachkundeprüfung bei der IHK. Dann wäre die ja auch relativ wertvoll.

dunstig

Solche Scheine interessieren bei der Bundeswehr in der Regel niemanden, da sie schlicht und ergreifend nicht nutzbar sind und nicht annähernd das Wissen, die Kompetenzen, die Softskills und auch Persönlichkeitsentwicklung vermitteln, die man während einer mehrjährigen anerkannten Ausbildung mitbekommt. Da ist es auch egal, ob die Sachkundeprüfung bei der IHK anerkannt ist. Es geht vor allem um berufliche Qualifikationen wie Schulabschlüsse, Ausbildungen, Studienabschlüsse, etc.

Daher, wenn es was mit der Bundeswehr werden soll, konzentriere dich nicht auf irgendwelche Scheine im Sicherheitsgewerbe, sondern mach was handfestes:

Zitat von: dunstig am 10. Dezember 2015, 21:36:38
- vernünftigen Schulabschluss machen, falls noch nicht vorhanden
- eine vernünftige und anerkannte Ausbildung machen und bestmöglich abschließen
- erneut bewerben

Wenn man aufgrund der persönlichen Umstände nicht dazu kommt, dann sollte man sich irgendwann mit dem Gedanken anfreunden, dass es mit der Bundeswehr nichts mehr gibt und man da bleibt, wo man gerade ist.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pascal93_

Du hast schon Recht mit dem was du sagst. Aber das Geld kommt nicht von alleine. Und wie gesagt die Agentur für Arbeit verbietet mir eine Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu machen. Ich hatte angefragt. Aber da die dann zahlen müssten sagen die nein und wollen das ich eine Vollzeitstelle innehabe.

Getulio

Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:11:07
@KlausP @Ralf Das könnte man annehmen. Aber der Rechtsberater hat im letzten Jahr die Akte eingesehen und ein positives Urteil gegeben. Da wurde ich ja auch eingeladen.

Sorry, aber das ist dummes Zeug! Sie haben geschrieben, Sie wurden vom Prüfoffizier abgelehnt, da hatte überhaupt kein RB Ihre Akte auf dem Tisch. Das wäre erst dann der Fall, wenn man Sie grundsätzlich hätte einstellen wollen, aber dann noch Ihre Vorbelastungen hätte abklären wollen.

So langweilig ist den Rechtsberatern nicht, dass die jeden Bewerber für die Mannschaftslaufbahn anschauen. Ist genug zu tun mit denen, die tatsächlich genommen werden sollen.

Getulio

Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 22:07:52
Naja es ist ja eine Waffensachkundeprüfung. Die kann ja auch nicht einfach so bestanden werden. Genauso wie die Sachkundeprüfung bei der IHK. Dann wäre die ja auch relativ wertvoll.

Das ist ein Wochenendlehrgang...das ist mit einer Berufsausbildung nicht ansatzweise zu vergleichen.  ::)

Pascal93_

Zitat von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:13:00

Sorry, aber das ist dummes Zeug! Sie haben geschrieben, Sie wurden vom Prüfoffizier abgelehnt, da hatte überhaupt kein RB Ihre Akte auf dem Tisch. Das wäre erst dann der Fall, wenn man Sie grundsätzlich hätte einstellen wollen, aber dann noch Ihre Vorbelastungen hätte abklären wollen.

So langweilig ist den Rechtsberatern nicht, dass die jeden Bewerber für die Mannschaftslaufbahn anschauen. Ist genug zu tun mit denen, die tatsächlich genommen werden sollen.

Diese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.

Getulio

Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 23:33:38
Zitat von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:13:00

Sorry, aber das ist dummes Zeug! Sie haben geschrieben, Sie wurden vom Prüfoffizier abgelehnt, da hatte überhaupt kein RB Ihre Akte auf dem Tisch. Das wäre erst dann der Fall, wenn man Sie grundsätzlich hätte einstellen wollen, aber dann noch Ihre Vorbelastungen hätte abklären wollen.

So langweilig ist den Rechtsberatern nicht, dass die jeden Bewerber für die Mannschaftslaufbahn anschauen. Ist genug zu tun mit denen, die tatsächlich genommen werden sollen.



Diese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.

Wer erzählt so einen Unsinn?

Getulio

Im Übrigen wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Art die "Jugendsünde" denn war...

Tommie

Es ist durchaus im Rahmen des möglichen, dass bei Vorstrafen, die sich aus dem Führungszeugnis als "nicht so kritisch" (also definitiv nichts über ein Jahr Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung! Keine Gewaltdelikte, etc. Beispiel: Sechs Monate auf die Jahre zur Bewährung wegen Betrugs, Bewährung erfolgreich absolviert!) heraus stellen, zwar über das abgefragte Aktenzeichen die Akte angefordert wird, aber trotzdem eine Einladung ergeht. Hier läuft dann eine Testung parallel zur Prüfung durch den Rechtsberater, der -wie "Getulio" bereits richtig anmerkte!- über Arbeitsmangel auch nicht klagen kann.

Wenn dann irgendwann nach der Eignungsfeststellung die (in diesem Falle!) Ablehnung durch den Rechtsberater kommt, dann wird dem Bewerber eben ein nichtssagendes Schreiben mit einer wachsweichen Absageformulierung zugeschickt! Meines Erachtens wird man bei einem Widerspruch von Seiten des Bewerbers auch deutlicher, d. h. der RB prüft erneut und verhängt dann ggf. eine Sperrfrist! 

KlausP

ZitatDiese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.

So stimmt das aber auch nicht. Dann lesen Sie sich bitte mal die Hinweise zu den Nr. 22 ff im Bewerbungsbogen (findet man als .pdf auf der Karriereseite) durch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Elvis22

Nichts als ausreden...
Was spricht denn dagegen über ein Fernstudium einen Schulabschluss nachzumachen? Das geht auch wenn man einen Vollzeitjob hat und Nachtschicht schiebt. Schafften Millionen andere auch schon. Dafür braucht es lediglich etwas Willen und Durchhaltevermögen (im übrigen nicht die schlechtesten Eigenschaften für die BW), dann ist das je nach Abschluss in einem Jahr locker zu schaffen.

Du hast auf alles eine Antwort und jammerst darüber wie gemein das alles ist. Einfach mal machen statt rumzulabern.

Denn ganz ehrlich: Wer nichtmal als Mannschaftsbewerber eingeladen wird... Da muss schon einiges im Argen liegen.

Bleibt noch die Geschichte mit der ominösen "Jugendsünde", die ja offenbar noch recht frisch ist. Ich weiß nicht was du unter Jugendsünde verstehst, aber für mich ist das etwas dass Jahr zurückliegt und in einen Zeitraum fällt, seit dem man sich deutlich weiterentwickelt hat. Ist das bei dir gegeben? Ansonsten würde ich sowas nicht lapidar als Jugendsünde abstempeln und die BW möglicherweise auch nicht.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau