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Wehrbeauftragter fordert mehr Soldaten

Begonnen von Ralf, 27. Dezember 2015, 12:59:21

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wolverine

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bayern bazi

#46
bzw - hast du die "rechnung" von mir gesehen (seite eins unten) - die bei Teil auftreten würde ?


alles was nach diesem beitrag gekommmen ist hab ich abgschnitten  ihr findet es hier


http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55068.0

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Verteidiger

Zitat von: bayern bazi am 04. Januar 2016, 16:33:22
bzw - hast du die "rechnung" von mir gesehen (seite eins unten) - die bei Teil auftreten würde ?


alles was nach diesem beitrag gekommmen ist hab ich abgschnitten  ihr findet es hier


http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55068.0


Hab ich zu erst übersehen. Ich stimme der Rechnung an sich zu.
Trotzdem reden wir ein wenig an ein ander vorbei.
Mein Ziel ist es nicht der Bundeswehr über diesen Weg mehr Personal zu kommen zu lassen, da gibt es sicherlich bessere möglichkeiten.
Ich bin ein Freund von einer Art "Dienstpflicht" am deutschen Volk für jeden Staatsbürger, mit Waffe oder natürlich auch ohne. Das dies nicht billig sein wird ist klar. Aber aus meiner Sicht wäre es jeden Euro wert :)

wolverine

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Verteidiger

Zitat von: wolverine am 05. Januar 2016, 15:14:50
Und auch die notwendige Verfassungsänderung?! ???

Ja warum nicht?
Das GG ist doch nicht Gott gegeben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten,1949, ja auch nie davon geträumt, dass Frauen Zugfüher werden können.

Ralf

Die Regierung möchte ich sehen, die sich daran wagt (und die nötige Mehrheit bekommt).
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wolverine

#51
Dies einerseits und andererseits muss ein Grundrechtseingriff auch irgendwie gerechtfertigt werden. Dazu müsste man sich in völligen Widerspruch zur Begründung der Aussetzung der Wehrpflicht setzen und - bei allem Für und Wider - so sehr hat sich die außenpolitische Bedrohungslage seither nicht verändert.
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schlammtreiber

Zitat von: Verteidiger am 05. Januar 2016, 15:52:38
Das GG ist doch nicht Gott gegeben.

Stimmt insofern, als sich auch Gott ans GG zu halten hätte, sofern er seinen Wohnsitz in Deutschland beziehen würde.
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theodor_rannt


Wenn schon ein allgemeiner Dienst, dann für alle etwa 18-Jährigen, die im Lande wohnen, also Männlein und Weiblein, ob mit oder ohne deutschen Pass; so eine Art Deutschlandjahr.
Zur Auswahl steht Wehrdienst (geht nur für Staatsbürger) oder Zivildienst, der kann am Stück geleistet werden (da könnte man auch die Nachmittagsbetreuung an Schulen aufstocken/unterstützen, sowas sollten z.B. Abiturienten ja hinkriegen) oder eben eine Verpflichtung bei THW, Feuerwehr oder zur Jugendarbeit in Vereinen. Allerdings würde ich den Wehrdienst dann gleichberechtigt mit Zivilendiensten behandeln und gemustert wird nur, wer zur BW will, wer ausgemustert wird muss zivil ran, sofern keine ernsten Erkankungen vorliegen...

Soviel zur Utopie, für irgendwelche Dienste ist einfach kein Geld da und wer überwacht, dass sich keiner drückt und was macht man mit Drückebergern?

schlammtreiber

Zitat von: theodor_rannt am 05. Januar 2016, 16:55:28
Wenn schon ein allgemeiner Dienst, dann für alle etwa 18-Jährigen, die im Lande wohnen, also Männlein und Weiblein, ob mit oder ohne deutschen Pass;

Wie bereits in diesem Thread und mehrfach an anderer Stelle dargelegt: is nich, weil verfassungswidrig
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theodor_rannt

#55
Habs gerade nachgeschlagen:
Art 12 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Das ganze ist in Artikel 12 ziemlich eindeutig geregelt. An den Grundrechten kann man meineswissens auch nix ändern

Die Frage ist was unter Art12(2) genau zu verstehen ist. Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das so, dass wenn es jeder zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst herangezogen wird, diese verfassungskonform ist.

Aber wie gesagt ein allgemeiner Dienst ist nicht praktikabel.

Edit: öffentliche Dienstleistungpflicht hat sich nach mehr angehört als es ist: Gehwegreinigung, Tätigkeit als Volkszähler... Damit kriegt man keinen Pflichtdienst durch.

F_K

@ Theodor:

Nein. nein. nein.

Er wird eine schlüssige Begründung benötigt, um diesen massiven Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.

Landesverteidigung in Zeiten des kalten Krieges war so eine Begründung - diese ist entfallen.
Wenn "Hilfskräfte" benötigt werden kann dies über normale Arbeits- oder Dienstverhältnisse geschehen, aus Steuern finanziert.

LadaSchrauber

Zitat von: Ralf am 05. Januar 2016, 16:00:03
Die Regierung möchte ich sehen, die sich daran wagt (und die nötige Mehrheit bekommt).

Viele Länder haben eine Wehrpflicht, in Israel ist es undenkbar nicht zur Armee zu gehen
Lada Niva Bj. 2009, 1,7l Multipoint, 82 PS

Audi A4 B6 Avant, Bj. 2004, 1.6l, 102 PS

wolverine

Potzblitz, wer hätte das gedacht? :o Und die Sicherheitslage ist auch fast vergleichbar, oder? Lauter fanatisierte Irre, die unsere Vernichtung geschworen haben.
Und was sagt denn Ihre "Freundschaft mit Russland-Gruppe" dazu? Da setzen Sie den Oben-ohne-Putin ja fast mit Hisbollah und den anderen Verbrechern gleich.
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LadaSchrauber

#59
Dann halt Norwegen und Griechenland. Sind wohl wirklich keine kriegsbedrohten Länder.


https://www.youtube.com/watch?v=MkrzTdvpISs

Zur Zeiten der Wehrpflicht haben das viele auch nur durchgezogen, weil sie es mussten. Ich wäre damals auch hin, obwohl ich vermutlich freigestellt worden wäre.
Lada Niva Bj. 2009, 1,7l Multipoint, 82 PS

Audi A4 B6 Avant, Bj. 2004, 1.6l, 102 PS

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