Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Übernahme zum Beamten

Begonnen von p3killa, 21. Januar 2016, 11:27:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

p3killa

Guten Tag,

ich habe ein für mich großes Problem bei dem ich gerne Lösungsansätze hätte.
Ich bin SAZ12 und beende meine Dienstzeit regulär im März 2018.
Eingesetzt bin ich als MK TrpFhr und GebJgFw, allerdings habe ich keine dieser Ausbildungen da ich eine längere Krankheitsgeschichte habe. Auf Grund meiner Erkrankung war ich gut 2,5 Jahre zuhause und es wurde ein DU-Verfahren eröffnet. Mehrere Gutachten hatten bescheinigt das ich nicht mehr als Soldat geeignet bin und immer wieder wurde mir gesagt das ich mich schon auf dem Arbeitsmarkt umsehen solle da dieses DU-Verfahren ganz sicher durchgeht. Ich habe jetzt also eine Stelle bei einer Berufsfeuerwehr angenommen und wurde zum Beamten auf Wiederruf berufen und habe zeitgleich meinen Platz bei der Bundeswehrfachschule zurückgegeben. All das habe ich mit dem festen Glauben getan am 31.03.2016 die Bundeswehr vorzeitig zu verlassen. Dann kam der Hammer, die Stammdienststelle wollte ein erneutes ärztliches Gutachten, jedoch wurde dann noch nicht ein mal dieses abgewartet und das DU-Verfahren geschlossen. Jetzt befinde ich mich in der Ausbildung zum Brandmeister bis zum 31.03.2017 und habe dann noch ein ganzes Jahr Dienstzeit bei der Bundeswehr. Folglich kann ich nicht ab 01.04.2017 zum Beamten auf Probe ernannt werden und in den Einsatzdienst gehen.
Gibt es eine Möglichkeit aus der Sache noch gut raus zu kommen ohne einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung? Vermutlich würde dieser sowieso nicht durchgehen...
Danke und Horrido
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

Ralf

ZitatVermutlich würde dieser sowieso nicht durchgehen...
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Du bist ja nicht ausgebildet und demnach auch nicht so einsetzbar. Einen dienstl. Zweck würde ich (mit den paar hier vorliegenden Fakten) schon nicht abstreiten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

p3killa

Also denkst du ich sollte einen Antrag stellen und alles mit anführen was vorliegt und hätte dann sogar möglicherweise Erfolg damit. Mein Chef wäre auch froh wenn ich ausscheiden würde, werde im Moment zu Dienstleistungszwecken wegkommandiert weil man mich einfach nicht brauchen kann.
Für mich wäre es wichtig ab 04/2017 als Beamter im Einsatzdienst anzufangen da ich das Arbeitsverhältnis sonst wieder auflösen muss und viel Geld und Zeit für nichts verwendet habe...
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

p3killa

Was vielleicht auch noch wichtig sein könnte, mir wurde auch eine längere Elternzeit genehmigt ohne die Zeit nachdienen zu müssen da auch hier kein Dienstliches Interesse besteht.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

LwPersFw

Können Sie dies mal "aufdröseln"...

"...beende meine Dienstzeit regulär im März 2018...

All das habe ich mit dem festen Glauben getan am 31.03.2016 die Bundeswehr vorzeitig zu verlassen.
(...)
Jetzt befinde ich mich in der Ausbildung zum Brandmeister bis zum 31.03.2017 und habe dann noch ein ganzes Jahr Dienstzeit bei der Bundeswehr.

Folglich kann ich nicht ab 01.04.2017 zum Beamten auf Probe ernannt werden und in den Einsatzdienst gehen."



Ich verstehe dies so...

Sie sind SaZ 12 mit DZE 31.03.2018.

Für Sie gilt noch das alte BfD-Recht mit Freistellung vom Dienst für 24 Monate.

D.h. die Freistellung würde regulär zum 01.04.2016 erfolgen.

Da Sie ja aber schreiben, dass Sie sich schon in einer zivilberuflichen Ausbildung befinden,
gehe ich davon aus, Sie sind im Rahmen einer Ermessensfreistellung schon früher freigestellt worden...

Soweit richtig ?

Ist diese Ausbildung schon Bestandteil der Beamtenausbildung ?

Sind Sie über einen Eingliederungsschein in diese Beamtenausbildung gewechselt ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

p3killa

Hallo so weit alles richtig. Bei dem Ausbildungsbeginn habe ich mich falsch ausgedrückt, diese beginnt am 01.04. diesen Jahres und ist auch schon Bestandteil der Beamtenausbildung. Die Stellenzusage habe ich ohne Eingliederungsschein bekommen.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!