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Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit

Begonnen von LoislF, 10. Februar 2016, 22:42:42

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Marschkompasszahl

Manches dauert eben länger...

Ich hatte mich letztes Jahr im September "beworben" und bin dann auf Einladung mal zur hiesigen Reservistenkameradschaft gefahren.
Anfang des Jahres bekam ich dann endlich Post, dass ich nun offiziell Mitglied im Reservistenverband bin. Vor zwei, drei Monaten dann der Anruf des Reservefeldwebels, dass ich mich einkleiden könnte...
Bisher hatte ich aber auch noch keine Zeit und Notwendigkeit gefunden, mich ins 100km entfernte Idar-Oberstein zu begegebn, um das Zeug zu empfangen.
Am Wochenende die erste zivile Veranstaltung an der ich teilnahm. Sehr lustig. "Eendliiisch normaaaale Leutee...!"
Jetzt muss ich morgen mal bei der Kleiderkammer anrufen und einen Termin ausmachen, damit ich auch bei den anderen Veranstaltungen mitmachen kann und darf.
(wobei ich feststellen muss, dass ich - bis auf den Diener - schon jetzt besser ausgestattet bin. :) )

Marschkompasszahl

Habe mittlerweile mein Zeug erhalten.
Dass man nur einen Satz für den Dienstanzug (Hose, Jacke, Mantel, Hemd 1/1 Arm und Hemd 1/2 Arm, Gürtel, Langbinder und Halbschuhe) erhält - okay. Das reicht ja auch, wenn man gerade einmal im Jahr beim Volkstrauertag aufmarschiert.
Dass nur einen Satz vom Feldanzug gibt (1x Bluse, 1x Jacke/Parka, 1x Hose, 1x Unterhemd braun=beige - plus GoreTex und Zubehör) finde ich hingegen etwas seltsamer.
Mindestens eine zweite Hose und/ oder zweite Jacke wäre ganz hilfreich, wenn man doch mal zwei Veranstaltungen/ Tage hintereinander aktiv ist, wo die Klamotten dreckig werden könnten.
(wobei ich dafür schon gerüstet bin  ;) )

Auch seltsam: Helm ohne Bezug und Barett ohne Abzeichen.
Stattdessen dafür ein niegelneues Paar Kampfstiefel von Haix. (nicht, dass ich noch 3 Paar Stiefel im Bestand hätte...)

Da wurde/ wird auch an der falschen Stelle gespart!

Ausgeteilt wurde auch der Waschzeugbeutel. Tolles Teil - keine Frage! (davon habe ich mir schon zu BW-Zeiten ein paar Stück privat gekauft, die heute noch im Einsatz sind).
Dafür aber kein Rucksack. Nur so ein unförmiges, schlecht sitzendes Seesack-Ersatzding.

Naja, wenn doch der Krieg ausbrechen sollte, marschiere ich eben nur 'mit Kulturbeutel bewaffnet' los.  :P

F_K

4S Res ziehen nicht in den Krieg.

"Richtige" Res und auch RSU werden anders ausgestattet.

vmaxboost1200

wobei es auch hier Unterschiede gibt. Ich bin noch beordert und habe trotzdem nur einen Satz Grünzeug. Habe mir privat noch einiges beschafft, der Zirkus an zusätzl. Bekleidung zu kommen war mir denn doch zu blöd.

F_K

@ vmaxboost1200:

Naja, Zirkus?

Eine "Beorderung" als solche ist wohl nicht ausreichend - bei entsprechender Anforderung des BeordTrT ist es wohl der einfachste und kostengünstigste Weg - die (geringen) Fahrkosten gegenüber einigen Hundert Euro Beschaffungsaufwand ...

wolverine

Ich bin beordert und hauptsächlich in Dienstklamotten eingekleidet. ;D
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

12345678

Zitat von: vmaxboost1200 am 10. Mai 2017, 13:37:45
Ich bin noch beordert und habe trotzdem nur einen Satz Grünzeug. Habe mir privat noch einiges beschafft, der Zirkus an zusätzl. Bekleidung zu kommen war mir denn doch zu blöd.

Vgl. hierzu die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Ziff. 142: "Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten) (...)."

vmaxboost1200

die beschaffte Bekleidung ist die orginale, aus der Bucht. Ob selbst beschafft oder dienstl. geliefert, wenn juckts

F_K

Vorbildfunktion, Kosten, Ersatz durch Dienstherrn, usw.


.. aber wem sage ich das ...

vmaxboost1200


dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

vmaxboost1200

dann erklären Sie mir doch mal bitte den Unterschied zw. der Scharrer Hose in 5Ft die ich auf meiner BAN  stehen habe und der Scharrer Hose in 5Ft welche ich privat gekauft habe? Phrasendreschen hilft nie. Keine Angst ich bin durchaus in der Lage Vorschriften umzusetzen.

F_K

Bewiesener Weise nicht.

Unterschied?
Erstere Weisung gemäß,  Herkunft klar.

Tragen der zweiten eine Dienstpflichtverletzung.

Marschkompasszahl

Einen kompletten Feldanzug (Hose, Jacke, Bluse) im Zustand "gebraucht, gut erhalten" bekommt man bei Surplus-Händlern für 20-30 EUR (inkl. Versand) und man bekommt die Ware nach ein paar Tagen bequem nach Hause geliefert. Eine Fahrt zum nächst gelegenen Dienstleistungszentrum kostet mich mindestens genauso viel Geld und einen halben Tag Urlaub.

Den Urlaubstag würde ich dann doch lieber mit der Familie oder mit Kameraden "im Felde" erleben wollen - und nicht bei der "StOv".


Heißt es nicht
Zitat145. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
???

Ich sehe es da auch so wie vmaxboost1200: wenn die privat beschaffte Kleidung kaputt geht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, diese zu ersezten.
Das gilt meiner Meinung nach ebenso für die ausgesonderten Klamotten mit "A"-Stempel, wie auch für den mundgeklöppelten Gesellschaftsanzug.

12345678

Zitat von: Marschkompasszahl am 10. Mai 2017, 23:02:40
Eine Fahrt zum nächst gelegenen Dienstleistungszentrum kostet mich mindestens genauso viel Geld und einen halben Tag Urlaub.

Nicht, wenn der Teilsatz Res während einer Reservedienstleistung empfangen wird, was schon deshalb naheliegend ist, als er außerhalb einer RDL ja gar nicht benötigt wird, geschweige denn benutzt werden darf.

Zitat von: Marschkompasszahl am 10. Mai 2017, 23:02:40
Heißt es nicht
Zitat145. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
???

So hieß es bis November 2016. Seitdem findet sich diese Aussage in Ziff. 142, gefolgt von dem oben von mir zitierten Satz, der das Tragen selbstbeschaffter Artikel der Kampfbekleidung untersagt.


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