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Post Wehrübung

Begonnen von Lena OG d.R (w), 24. Februar 2016, 16:44:30

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Lena OG d.R (w)


Ich habe von 1992-1993 meinen GWD in einem Sanitätsbataillon und in einem San-Bereich abgeleistet. Anschließend wurde ich MOB beordert und auch bis heute nicht ausgekleidet. Hab meinen Oliven Kram also noch zu Hause.

Mittlerweile bin ich 46. Weiterhin habe ich vor 6 Jahren einen Personenstands und Vornamenänderungverfahren ( M --> W) durchlaufen und nehme Hormone. Ansonsten aber gesund und fit.
Bis vor 10 Jahren war ich auch Aktiv in einer RK. Nach meinem "Outing" hat man mir nahegelegt die RK zu verlassen, da ich nach einer Personenstandsänderung diese eh verlassen muss. Wäre gerne dabei geblieben.

Gestern bekam ich ein Schreiben vom KWEA mit meinem geändertem Vornamen und in weiblicher Anrede  incl. Dienstgrad OG (w).
In diesem werde ich darüber informiert das angedacht ist mich zu einer mindestens 3 und maximal 12 tage dauernden Einzelwehrübung heranzuziehen.
Um über die Heranziehung zu entscheiden liegt ein von mir Auszufüllender Fragebogen bei der binnen 14 Tagen zurückzusenden ist.

Ich würde mich natürlich freuen wenn ich Üben darf. Leider erreiche ich den Mitarbeiter nicht um nach meiner Chance zu fragen.
Ich rechne mir Ehrlich gesagt keine aus ,zumal ich ja noch nicht mal in eine RK darf.

Oder wir seht ihr / sehen sie das?

KlausP

Welcher Idiot aus der Reservisten"kameradschaft" hat denn solchen Schwachsinn erzählt und welche rechtlichen Grundlagen hat der dafür genannt? Seit wann ist die Mitgliedschaft in dem Verein denn vom Geschlecht abhängig?

Zu dem Rest kann ich nichts sagen, aber vermutlich einer unserer Mediziner. Ich wünsche jedenfalls viel Soldatenglück. Falls es nicht klappen sollte wissen Sie wenigstens woran Sie sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Komische Geschichte - ohne eigenes Engagement werden Mannschaften nicht zugezogen.

Vermutlich führt die Personenstandsänderung aber zu einer Gesundheitsziffern, die nicht mit der Tauglichkeit vereinbar ist.

Wieso sollte man die RK verlassen müssen?

Lena OG d.R (w)

Das Engagement hatte ich mal an den Tag gelegt. Ist allerdings schon gute 8 Jahre her.
Vielleicht hat ja jemand den Antrag gefunden :-).  Ich weiß es nicht.


@ KlausP
Der "Idiot" war der FWRes.

Begründung war das Menschen mit einer Geschlechtsidentitätsstörung (ICD F64.0) als nicht Dienstfähig für DVag gelten und keine Uniformtrageerlaubnis erteilt werden kann. Ferner sollte es daran scheitern das eine erforderliche Umschreibung der alten Dokumente nicht möglich ist. Dieses wäre aufgrund des Offenbarungsverbots erforderlich gewesen.


F_K

Lena,

die Mitgliedschaft in einer RK ist aber unabhängig von der Dienst Fähigkeit.

Bezüglich der DVaGs hatte der FwRes aber mMn Recht.

KlausP

Dann wäre der richtige Weg gewesen, erst einmal Ihre Dienstfähigkeit feststellen zu lassen. Wenn der Herr FwRes Zweifel daran hat, hätte er den zuständigen Musterungsarzt einschalten müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lena OG d.R (w)

Ok, aber wieso soll eine Personenstands und Vornamensänderung auf einmal dazu führen nicht mehr an DVaGs teilnehmen zu dürfen.
Werde doch wegen eines Blattes Papier kein anderer Mensch.

Die Transsexualität lag auch schon während meiner Dienstzeit vor. Das ich TS bin weiß ich gesichert schon seit meinem 12. Lebensjahr.
Ich wusste aber auch das ich beim Musterungsarzt die Hülle des schweigens darüber legen muss wenn ich zur BW will.
Hat ja auch geklappt. Hatte eigendlich auch vor SaZ zu machen aber da habe ich dann doch gekniffen. Irgendwann hätte ich mich outen müssen. Aber das ist ein anderes Thema.
In meiner Stammeinheit hat der Stabsarzt das ganze kurz vor meiner Entlassung, wegen einer Befundanforderung vom Hausarzt, spitzgekrigt. Die haben die Diagnose dummerweise nicht geschwärzt. Hatte dann ein Gespräch mit dem SAN-FW und dem Doc. Mehr kam aber nicht.
In der Grundi wussten zwei Kameradinnen davon. Haben aber auch dicht gehalten.

Aber genug abgeschweift, zurück zur schlechten laune, ämm zum Thema.

Ich will mal versuchen wieder in eine RK zu kommen. Vielleicht habe ich ja Chancen.

F_K

Weil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit, damit auch keine DVags mehr.

Übrigens toll, dass Du eine bewusste Dienstpflichtverletzung einräumt.

MMG-2.0

Wie ist das bei aktiven Soldaten geregelt? Ein, zwei Soldaten waren mir bekannt, die auch im Auslandseinsatz waren.

F_K

Genauso - ob eine Entlassung oder DU erfolgt, ist im Einzelfall (Status, Dienstzeit usw.) zu prüfen.

Bei Res stehen aber oft Einstellungsuntersuchungen an - da ist die Sache dann eindeutig.

Verteidiger

Nur was hat die Tauglichkeit mit der RK zu tun?
Ich kenne RKs mit chronisch Kranken, Rentnern und ungedienten. Die nehmen dann aber nicht an den DVags teil.
Such dir eine neue RK und hoffe, dass sie dort toleranter sind.
Und warum mischen sich FwRes in die Arbeit des Reservistenverbandes ein?
Zu der Tauglichkeit ist die Lage wohl eindeutig.

justice005

ZitatWeil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit

Ist das wirklich so? Es gibt ja auch aktive Soldaten, die sich umwandeln lassen. Mir ist zum Beispiel mal eine Frau Oberstleutnant begegnet. Sie war mindestens 1,90 groß, hatte ein sehr kantiges (noch) männliches Gesicht und trug einen langen Pferdeschwanz, Dienstanzug mit Dienstrock und Pumps. Das war wirklich ein Bild für die Götter. Aber ok, wenn es denn glücklich macht, soll es mir recht sein.... Wir leben ja schließlich in einem freien Land. Aber wie gesagt, ich bezweifle, dass das zwingend zur Untauglichkeit führt.

F_K

Och justice:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ... ( hier Musterungsvorschrift).

Du weist doch selber, das für BS besondere Fürsorge gilt - Beispiel: FwRes mit Herzschrittmacher, darf seinen Dienst mit Einschränkungen ausführen, nach Entlassung aber keine RDL mehr machen - weil Untauglich.

(Jaja, das OTL kennt wohl jeder ....)

ToMA

Auf Papier scheint die Bw relativ tolerant zu sein, manchmal muss man jedoch seine Rechte einfordern:

Zitat
Zwar muss mancherorts der queere Soldat oder die queere Soldatin ihre Rechte noch einfordern, weil, auch ,,wenn nach nunmehr geltender Rechtslage jede Benachteiligung von homosexuellen Soldatinnen und Soldaten untersagt ist, .. eine faktische Benachteiligung nicht absolut ausgeschlossen werden" kann. Deshalb sagt der Wehrbeauftragte ausdrücklich: ""Dank möchte ich ... dem Arbeitskreis Angehöriger der Bundeswehr (AHsAB e.V.) sagen, der durch seine engagierte Arbeit eine wichtige Stütze für homosexuelle Soldatinnen und Soldaten ist.""

So zeigt sich am Beispiel des Umgangs mit der Minderheit der Queers gemäß dem Prüfkriterium von Gandhis Ausspruch ein kontinuierlicher Fortschritt in der ethischen Qualität der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Bundeswehr gegenwärtig - zumindest bei der Gesetzgebung - eine Vorreiterrolle erlangt hat.
Den gesamten Text findet man hier.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

schlammtreiber

Jedenfalls sollte überhaupt kein Hindernis für die Mitgliedschaft in einer RK vorliegen.
Semper Communis
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