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WDB

Begonnen von Matti25, 27. Februar 2016, 00:14:28

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LwPersFw

Zum Thema WDB :

Beantragt ein Soldat die Eröffnung eines WDB-Verfahrens, muss diesem Antrag stattgegeben werden.

Zu Haftungsfragen... hier Informatives aus einem Vortrag eines Referenten des BMVg

http://www.wehrmed.de/article/1920-haftungsfragen-bei-der-aerztlichen-behandlung-im-sanitaetsdienst-der-bundeswehr.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Vorschriften zum Thema "WDB-Verfahren" :

A-1463/21
D-1463/22
D-1463/29
D-1463/32

Es gibt noch mehr zum Thema... zu finden im IntranetBw...
Vor allem bei "Vorschriften-Online".
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

#17
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2016, 14:06:59
Müsste bei sowas nicht mal der Disziplinarvorgesetzte überlegen, ob man dem Soldaten diesen privaten Sport untersagt?
Bekommt der Chef sowas überhaupt offiziell (nachweisbar) mit?

Für einen solchen Präventiv Befehl ist ein sehr enger Maßstab anzulegen. Ggf. würde ich - nach Rücksprache mit dem Rechtsberater - eine Disziplinarermittlung einleiten.
Der DV bekommt allerdings von sowas über den Truppenarzt nichts mit.



Zitat kenntlich gemacht
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

Vor ein paar Monaten hatten wir doch hier mal die Diskussion. Müsste man mal suchen, wen es interessiert.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Prinzipiell hat ein Soldat die Pflicht zur Gesunderhaltung. ABER: Er hat auch ein Recht auf Freizeitgestaltung. Da kann der Chef wenig machen. Ist natürlich schwierig, wenn der Soldat wegen wiederkehrender Verletzungen durch Freizeitsport z.B. seine Laufbahnausbildung nicht abschließen kann. Da muss man ggf. mal schauen, was man mit ihm macht.
Sonst kann der Chef seinem Soldaten aber nur in´s Gewissen reden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Getulio

Dazu kommt ja noch, dass Sport prinzipiell der Gesunderhaltung dient und es alles andere als unerwünscht ist, sich auch in seiner Freizeit entsprechend zu betätigen.

Anders sieht es vermutlich aus, wenn man bei bestehenden Verletzungen und entgegen ärztlichem Rat die Füße nicht still hält und so die Genesung gefährdet oder verzögert.

ulli76

Ja klar, DAS ist natürlich was anderes- MSG geschrieben und in der Freizeit Fussballspielen- DAS ließe sich disziplinar ahnden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Nun, ich frage mich das auch immer immer wieder...
So oft werden Soldaten aufwendig operiert gehen in Reha und und und... Grund: Private Sportvergnügen....
Sicherlich ist es zivil auch so, dass das die Krankenkasse meist ohne Wenn und Aber zahlen muss, aber irgendwie komm ich mir als Truppenarzt doch bissl dumm vor, wenn der Typ dreimal im Jahr ne OSG Distorsion mit wochenlangem Ausfall und Physio hat, aufgrund seiner privaten Sportvergnügen.....

Naja, ich änder es eh nicht....

Den Fall, dass trotz MSG Sport gemacht wurde, hatte ich vor nem guten halben Jahr, da lief es auf eine empfindliche Disziplinarmaßnahme hinaus....

Papierberg

"Wenn zwischen der Behandlungsmaßnahme und dem soldatischen Sozialbereich eine "innere Beziehung" bestanden hat"

Damit ist m.E. schlichtweg gemeint, dass die Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung im entschiedenen Fall der dienstlichen Sphäre zugerechnet werden konnte. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer WDB und wenn er (wegen des nicht zweifelsfreien kausalen Zusammenhanges voraussichtlich) abgelehnt wird, konsultieren Sie einen Fachanwalt und prüfen die Erfolgsaussichten für ein Beschreiten des Rechtsweges. Stellen Sie sich (leider) auf eine kräftezehrende und nervenaufreibende Auseinandersetzung ein. Von meiner Seite alles Gute für Ihren Weg.

Matti25


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