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Krank in den Einsatz?

Begonnen von Ralf, 28. Februar 2016, 11:33:58

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SCPO

Zitat von: wolverine am 29. Februar 2016, 20:18:08
Über meine beiden letzten Erfahrungen mit der F.A.Z. schreibe ich jetzt besser nichts. :-\

Die FAZ hat genauso wie der Spiegel die letzten Jahre auch massiv an Qualität verloren.


Andi

Was ich viel faszinierender finde ist, dass da tatsächlich mal disziplinar und sogar strafrechtlich gegen einen Facharzt der Bundeswehr ermittelt wurde. Angesichts des totalen Chaos im ZSanDst und der mangelnden Vorgesetztenausbildung der Ärzte halte ich das für die gute Nachricht des Tages - das lässt hoffen. Aber am Untergang des Abendlandes im ZSanDst ändert das wohl nichts... ;)

Und tatsächlich finde ich die Praxis der Ausnahmegenehmigungen auch nicht verwerflich. Höchste Priorität muss die Einsatzbereitschaft der eingesetzten Kräfte vor Ort haben - da hat dann eben auch ein Soldat mit gesundheitlichen Einschränkungen die Pflicht zur Tapferkeit. Wobei hier ja gar nicht kritisiert wird, dass die Bundeswehr teilweise untaugliche Soldaten in den Einsatz "zwingt", sondern nur die Tatsache, dass es diese Ausnahmen überhaupt gibt - und das ist eben nur eine journalistische Bewertung ohne Systemkenntnis/-verständnis.

Gruß Andi
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FrankP

Da der Parallelthread geschlossen ist, hier noch einmal meine Frage nach den Arbeitsbedingungen für Ärzte der Bundeswehr:

[...] eine Frage zu diesem Satz des Artikels: "[...]Er ist Bundeswehrarzt und führt nebenbei eine eigene Praxis, wie viele seiner Kollegen."

Ist das tatsächlich häufig der Fall, dass "Bundeswehrärzte" (Bezeichnung der "Welt") "nebenbei" noch auf eigene Rechnung unterwegs sind? Oder ist das einfach schlecht recherchiert und/oder unsauber ausgedrückt, weil es sich z. B. um einen Reservisten und keinen Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten handelt? Wie ist das ggfls. in das Dienstrecht der Bundeswehr eingebaut? Gibt es fallweise Teilzeitregelungen für Spezialisten o. ä.?

Vielleicht kann ja jemand was Erhellendes dazu beitragen.

Terek

Ich würde ja vermuten damit ist ein Vertragsarzt gemeint und das müßte dann eigentlich umgekehrt formuliert sein...

MarcB

@Terek
der fragliche Arzt ist Oberfeldarzt am BWK Koblenz

Pericranium

Ich  kenne nur den Fall, dass halt BW-Ärzte nebenher in einer Praxis mitarbeiten, aber diese nicht selbst als GF führen.

OSG Oschi

Ob nebenbei Praxen geführt werden, kann ich nicht sagen. Allerdings ist es üblich, dass vorallem in den BwK´s  Privatpatienten Gang und Gebe sind. Vielleicht ist ja auch nur das damit gemeint.

Andi

Zitat von: FrankP am 01. März 2016, 14:36:15
Ist das tatsächlich häufig der Fall, dass "Bundeswehrärzte" (Bezeichnung der "Welt") "nebenbei" noch auf eigene Rechnung unterwegs sind?

Ja, das ist leider völlig normal. Das geht soweit, dass die Fachärzte in den Bundeswehrkrankenhäusern das dienstliche Material und die dienstlichen Räumlichkeiten für ihre privaten Sprechzeiten nutzen dürfen.
Bei diversen Bundeswehrfachärzten führt das schlicht und einfach dazu, dass die Behandlungszeiten für Soldaten eingeschränkt werden, während die Behandlungszeiten für ihre privaten Patienten koste es, was es wolle aufrecht erhalten werden.
Böse Zungen behaupten, dass es einige Abteilungsleiter an BwK gibt, die seit Jahren keinen Soldaten mehr behandelt haben und Befunde für Soldaten nur noch unterschreiben, während Diagnose und Behandlung regelmäßig den angehenden Fachärzten überlassen wird.
Und wer mal die Probe aufs Exempel machen will kann sich ja mal auf den Seiten des BwK Hamburg umschauen und sich anschauen, wo überall explizit auf die Terminvergabe für Privatpatienten hingewiesen wird und sogar gesonderte Telefonnummern nur für Privatpatienten existieren.
Und dann gibt es da noch einige andere recht Interessante Entwicklungen, wie z.B. das Fachsanitätszentrum Hannover, wo es einen Augenarzt gibt, der laserwillige Soldaten in seiner Privatpraxis auf private Kosten (zahlt der Bund nicht) lasert und dann dienstlich die Nachsorge sicherstellt. Sicherlich ein sehr wirtschaftliches Geschäftsmodell für ihn.

Gruß Andi
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benba

Ist dies nicht, wie für jeden anderen Soldaten eine Nebentätigkeit, die genehmigt werden muss? Und zudem strengen Auflagen unterliegt (habe da gerade etwas von 8 Stunden im Monat? im Kopf)?

Andi8111

Zitat von: miguhamburg1 am 29. Februar 2016, 08:39:49
@Andi8111, Ihre Argumentationsqualität gleicht so ein wenig wie die vieler Anderer: Meine AGA war die Härteste, die es jemals gab!

Wir sind uns doch hier hoffentlich darüber einig, dass derartige "Tauglichmachung" weder dem nachfolgenden Dienstalltag gerecht wird, noch dass es gerade hinsichtlich der Besonderheiten des militärischen Dienstes zuträglich ist, dass Leute auf Seitenwegen tauglich geschrieben werden. +

Das Problem meines Erachtens ist, dass aus jedem Ereignis und jeder Meldung schnell die Überzeugung erwächst, das sei neu oder irgendwie sensationell. Wenn dies einige Journalisten in der Hektik des Alltags oder wahlweise darum tun, weil es in den "Kram" passt, ist eine Seite. Gleich als Nutzer auf diesen Zug aufspringen und den "Untergang der Bundeswehr" herbeireden, ist ganz sicher vollkommen unangemessen.

Wir haben uns da mißverstanden: Ich argumentiere, dass ich es nicht gutheißen kann, dass diese "Tauglichmachung" überhand nimmt. Die Kameraden sagen, dass das auch früher schon so war und ich habe mit meinem vorherigen post nur aufgegriffen, dass es sicherlich nicht förderlich für die ganze Sache ist, wenn man "die Vergangenheit und die Fehler, die dort gemacht wurden, heute mit funkelnden Augen verklärt". Sprich: Ich empfand es früher nicht so, aber die Kameraden sagen, es war so...

Sei es, wie es sei, ich habe jetzt wieder 20 Reservisten eingestellt und 13 guten Gewissens nicht einstellen können. Da kam gleich Tags drauf der Anruf aus dem LKdo, was mir einfällt, bislang gabs nie nie nie Probleme und es würde ja eh bei allen eine Ausnahmegenehmigung gemacht und da kann ich sowieso gleich T2 hinschreiben....

Da hab ich dann ersteinmal sparsam geschaut.....

BTW: Ja, BW Ärzte dürfen im Rahmen der "in Übung Haltung" Nebentätigkeiten ausüben. Diese sollten das umfassen, was einen der Dienst nicht bietet. Klassischerweise ist z.B. das Patientenangebot von chronisch Herzkranken und schwer kranken Tumorpatienten eher mau (gottseidank) weshalb z.B. in diesen punktuell herausgegriffenen Gebieten Nebentätigkeiten zum Kompetenzerhalt genehmigt werden. Ob und in wie weit die Kollegen das ausnutzen, vermag ich nicht einzuschätzen, da ich hauptsächlich in der Truppe bin. Aber: Im BWK meines Vertrauens behandelt der Chef der Orthopädie an einem Tag in der Woche auch "normale" Patienten in der Ambulanz und führt Visiten auf den Stationen noch selbst durch... Insofern ist das allgemein gehaltene "Gerücht", dass alle das "so machen" nicht haltbar.

Richtig ist, dass viele Truppenärzte zum Kompetenzerhalt Notfallmedizin (in der Kaserne passieren halt sehr sehr wenige Unfälle, die diese Kompetenz erfordern; auch hier wieder: gottseidank) eine Nebentätigkeit im Rettungsdienst ausüben. Schlimm? Nein.

Aber ich denke, bei beiden angesprochenen Themen, dass die Meinungsmacher der Zeitung schlampig und einseitig recherchiert haben...

Andi8111

Addendum:
Die BWK haben für ambulante Kassenpatienten KEINE Zulassung. Aus diesem Grunde DÜRFEN die, wenn überhaupt, nur PRIVATE Patienten annehmen.

Das sticht natürlich auch ins Auge, keine Frage.... Wenn es so wäre, dass alle BWK Institusermächtigt wären, sähe das anders aus... drei Nummern: Soldaten, Private, Gesetzliche... Da aber der Hauptteil des Tagesdienstes auf die Soldaten entfallen muss, sehen die Dienstpläne in den BWK nach meiner Auskunft nur einen Nachmittag für private Patienten vor. Ist das schlimm? Ich glaube nicht.

StOPfr

#26
Gut erklärt findet sich in vielem ein Sinn  ;)!
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Andi8111

Da kann ich wieder nicht evaluieren, wie du das gemeint hast...

F_K

@ Andi:

Wenn eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, darf der TA nicht tauglich schreiben - so ein Statement hätte ich dem LKdo um die Ohren gehauen.

Es geht ja um Verantwortung und Zuständigkeiten.

Andi8111

So sehe ich das auch... Deswegen bekomme ich ja Gegenwind vom Ltr. und vom LKdo^^

Nur der medizinische Dienst des KC ist auf meiner Seite ;)

Aber die bekommen ja alle eine Ausnahmegenehmigung, durch die Bank. Die Zeit, die es dauert, ist denen leider nur zu lang...

PS: Da ich beide Approbationen abdecke: Es ist auch in der Zahnarztgruppe so^^ Manche kommen zur EU mit einem total maroden Gebiss... da schreibe ich dann auch V37.. interessiert nur niemanden ;)

so what^^

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