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Fragen zum Widerruf

Begonnen von Thomas Ascher, 28. Februar 2016, 14:24:09

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Thomas Ascher


Hallo miteinander :)
Ich habe 3 Fragen an euch!
Wird mir die Widerrufszeit auch noch angerechnet? (Die 3 Tage)

Kann ich, wenn ich widerrufen habe, mich nochmal bewerben?

Werden mir Überstunden ausbezahlt?

Danke für die Antworten im voraus :)

Liebe Grüße
Thomas Ascher

Ralf

1.) Es werde die Tage angerechnet, die du Soldat warst.
2.) Ja, aber ein Pluspunkt ist das nicht.
3.) Überstunden nach Gleitzeitregel? Oder FvD? Und das in den ersten Wochen? Fragen über Fragen.
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Thomas Ascher


Thomas Ascher

Also werden mir die 3 Tage auch noch angerechnet?
Und bekomme ich dann meinen zustehenden Urlaub ausbezahlt? Also quasi der für 3 monate (7,5 Tage)?
Tut mir leid wegen der lästigen Fragen! ;)
Lieber Gruß

KlausP

Wo haben Sie hier was von 3 Monaten geschrieben? Ich hab bisher nur was von 3 Tagen gelesen. Nach dem ( wohlgemerkt alten) Dienstzeiterlaß gab es in den ersten 3 Monaten keinen Anspruch auf Ausgleich, weder finanziell noch als Freizeitausgleich. Ob das jetzt anders ist entzieht sich meiner Kenntnis.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Dir ist schon klar, das Du schon Geld für den nächsten Monat bekommen hast - also deutlich zurückzahlen wirst?

Wann bist Du eingestellt worden?

Thomas Ascher

Ja mir schon klar. Ich weiß mittlerweile dass mir die Überstunden nicht ausbezahlt werden. Dafür werde ich in Urlaub geschickt (soweit ich das verstanden habe).

Ich bin seit 1.10.15 dabei. Dementsprechend sollte ich mich langsam darum kümmern.

Thomas Ascher

Oder anders formulierte Frage:

Was passiert mit meinen Überstunden bzw. mit meinen zustehenden Urlaub (7,5 Tage wegen 3 Monaten da mir ja pro Monat 2,5 Tage zustehen) wenn ich widerrufe?
Danke schonmal für die folgende Antwort!

KlausP

Wieso wegen drei Monaten? Bei mir sind das vom 01.10.15 bis 29.02.16 5 Monate. Was sagt Ihr Spieß zu Ihren Fragen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Die Angaben sind bisher etwas dürftig, man kann mal wieder nur spekulieren:

Er will zum 31.03.2016 widerrufen.

Den Urlaub 2015 hat er wahrscheinlich schon bekommen (Weihnachten).

Er fragt deshalb nur nach den 3 Monaten vom 01.01. bis 31.03.2016.

Und mit den 3 Tagen vermutlich die Zeit, wo der Widerruf bearbeitet werden könnte.

Alles so richtig vermutet, Ascher?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Thomas Ascher

Perfekt ;)
Haben Sie Antworten für mich?

KlausP

Ja: Fragen Sie Ihren Spieß - der wird dafür bezahlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Richtig.

Und wenn Du ihm sagst, dass Du den Widerruf zum 31.03.2016 ziehen wirst, wird Dein Urlaub noch bis Monatsende "geplant", damit er nicht ausbezahlt werden muss, es sei denn, Du bist in dieser Zeit unverzichtbar.  ;)

Die anderen Fragen wurden bereits beantwortet.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Thomas Ascher

Alles klar. Vielen Dank für die vielen und vorallem schnellen Antworten! :)

Ja ich hab mich jetzt nur nicht so richtig getraut wenn ich ehrlich bin aber dann klär ich das mit ihm ab. :) Danke nochmal!

ToMA

Frage an die Community: hätte das nicht auch zur Folge, dass man noch zum OG befördert wird, oder müsste man dazu noch am 01.04. im Dienst sein? Ist er dann Gefreiter d.R. oder OG d.R.?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -