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Fragen zum Widerruf

Begonnen von Thomas Ascher, 28. Februar 2016, 14:24:09

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F_K

Er wird kaum mit Entlassung befördert, bleibt also Gefr.

KlausP

Die Beförderung zum OGefr erfordert eine Mindestdienstzeit von 6 Monaten. Die laufen am 31.03. um 24.00 Uhr ab. Es gibt die Möglichkeit, die Beförderung zum "OGefr d. R. mit Wirkung vom 01.04.2016" vorzunehmen.



StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Ok, danke.

@ Ascher, dann würde ich das Deinen Spieß auch gleich fragen. Voraussetzung natürlich, Dein Dienst bleibt bis zum 31.03.2016 bestehen.

Ich vermute mal, dass kann man so in den Widerruf aufnehmen, oder?

Du bittest um Ausscheiden aus der Bw zum 31.03.2016. Oder wird man flux aus der Bw entlassen, sobald der Widerruf auf dem Tisch liegt?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Zitat§ 58h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b
(1) Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b endet durch Entlassung entsprechend
§ 75 oder durch Ausschluss entsprechend § 76.
(2) Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines
Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist spätestens zwei
Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben. Auf schriftlichen
Antrag des Soldaten ist dieser während der Probezeit jederzeit zu entlassen.
Der 15. und Letze des Monats ist für die Entlassung aus dienstl. Gründen bindend. Geht die Initiative vom FWDL ist, ist dieser jederzeit zu entlassen. Es wäre ein Entgegenkommen, wenn man die Entlassung zum 31.03. rauszögern würde.
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ToMA

Verstehe. Ist aber eigentlich nicht optimal.

So müsste der FWDL bis zum letzten Tag warten, wenn er zum Monatsletzten ausscheiden will und die Bw ist verpflichtet, ihm seinen nichtgenommenen Urlaub auszuzahlen.

Die Formulierung hört sich für mich aber auch so an, dass er auf Antrag sofort gehen könnte, wenn er wollte, oder aber auch später gehen könnte (wenn er dieses beantragt).
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Ralf

Es ist ja auch nicht für die Streitkräfte optimal, wenn jemand kündigt. Denn eigentlich -ach wie vermessen- sollen ja Soldaten eine bestimmte Verwendung für eine festgelegte Zeit ausfüllen.
Es heißt ja nicht, dass man sich darauf einigt, aber einen Zwang dazu gibt es nicht.
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