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Sonderkündigungsrecht beim jetzigen Arbeitgeber?

Begonnen von Ceidner, 29. Februar 2016, 08:51:30

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Ceidner

Hallo Leute,

ich habe am 21.03. meinen Einstellungstest in Erfurt und sollte ich zum Einplaner kommen ist mein Dienstantritt bereits am 01.04.2016.
Meine Frage gibt es da ein Sonderkündigungsrecht?

Danke schon einmal für eure Antworten.

KlausP

Sie sollten nicht kündigen. Als FWDL unterliegen Sie dem Kündigungsschutz gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz, das gilt ebenfalls für SaZ, solange deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Trotzdem wird Ihre Dienstzeit zunächst nur auf 6 Monate zwischenfestgesetzt und in den ersten 6 Monaten haben Sie selbst ein Widerrufsrecht. Sie wären nicht der Erste, der es sich dann doch anders überlegt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ceidner

Also reicht es dann aus, wenn ich mit meiner Einberufung zu meinem jetzigen Arbeitgeber gehe?

KlausP

Ja. Eine Ausfertigung der Aufforderung zum Dienstantritt ist zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt. Wenn Sie die vorlegen, greift Ihr Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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