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Erstattung von Reisekosten

Begonnen von birke1988, 06. März 2016, 13:21:31

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birke1988

Guten Tag,
ich (Fw, 27, ledig, keine Kinder, anerkannte Wohnung, TG Empfänger §3) bin seit dem 01.07.2015 bei der Bundeswehr und habe in 1 Woche meinen AMT hinter mir. Danach geht es das "erste Mal" in die Stammeinheit ohne Kommandierung --> 4 Wochen Truppenpraktikum lasse ich mal weg
Ich bin derzeit in Delitzsch (AMT), meine Stammeinheit ist Bad Reichenhall und ich muss am 25.04.2016 (Kommandierung) zu einem weiteren Lehrgang nach Osterholz Schambeck. Nun zu meinen Fragen  :)
1. Muss ich mich eigl. wie bei einer Kommandierung am gleichen Tag (letzter Tag Delitzsch) in meiner Stammeinheit melden oder reicht es, wenn ich dort am nächsten Tag aufschlage? Sind ca. 550km  :(
2. Die Fahrt zur Stammeinheit ist ja ohne Kommandierung keine Dienstreise oder? Bekomme ich dann wenigstens Reisebeihilfe o.Ä.?
3. Da ich TG Empfänger bin wird mir doch für die Zeit zwischen den Lehrgängen eine Unterkunft bereitgestellt (Stube) bzw. falls keine vorhanden einen Antrag auf Übernachtungsgeld gemäß aktuellem Mietspiegel (Wohnung außerhalb Kaserne)?!

Mir ist schon klar, dass ich solche Sachen am Besten mit meinem Spieß/Refü klären sollte, aber dieser ganze Ablauf ist mir als Neuling noch ziemlich suspekt und da wollte ich mir lieber vorher eure Fachkenntnisse einholen, bevor ich mich vor Ort blamiere  ;)
Vielen Dank schon mal im Voraus
MkG birke1988

Ralf

Der Dienstantritt in deiner Einheit ergibt sich aus dem Ende der Kommandierung und wann du dann in der Stammeinheit aufschlagen würdest. Beispiel: 10.00 Uhr Schluss, 5h Reisezeit, dann kommst du innerhalb der regelmäßigen Dienstzeit an. Wenn du dir da nicht ganz im Klaren bist, ruf vorher deinen Spieß an und sag ihm, du würdest z.B. gegen 17.00 erst in der Kaserne sein, ob es ausreichend ist, am nächsten Morgen zum Dienstbeginn sich zurück zu melden.
Klar kannst du die Reise abrechnen, wenn du deine Kommandierung abrechnest.
Auch das mit der Stube kläre vorher ab, es gibt Einheiten, die haben keine Unterkunftskapazität und dann stehst du auf einmal da und muss dich ad hoc um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern.
Also dein erster Gedanke mit deinem Spieß zu sprechen war schon nicht verkehrt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

birke1988

OK schonmal Vielen Dank, vlt. kann ich noch ein paar Fragen mehr stellen, wäre sehr nett  ;D
Was wäre wenn ich statt zur Stammeinheit erst zwecks Urlaub nach Hause fahre und dann mich nach Ende des Urlaubs bei meiner Stammeinheit melde, welche Fahrt bzw. Strecke kann man da absetzen bzw. bekommt man erstattet?
Und mal allgemein gefragt, ab welcher Strecke kann man eigl. mit dem Flugzeug fliegen? Gibt´s da iwelche Härtegrade? Bei mir sind es nämlich von Zu Hause bis zur Stammeinheit über 1000km und das dauert mit dem Zug ca 12h :-(
Mir hat aber der nette Herr vom BAIUD gesagt, man bekommt bei Kommandierungen oder Familienheimfahrten maximal 130€ erstattet?!
MkG birke

F_K

Fliegen ist nie verboten - es werden aber nur max. die Bahnkosten erstattet.
Ja, PKW Kosten sind gedeckelt.

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