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Vorstrafe angeben?!

Begonnen von København, 08. März 2016, 09:15:55

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København

Hallo, eine kurze Frage:

Muss folgende Vorstrafe bei einer Bewerbung angegeben werden?

Verurteilung: Freiheitsstrafe <1 Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, Jugendstrafrecht;

Vorstrafen mit einer Freiheitsstrafe von weniger als 2 Jahren, sofern diese per Jugendstrafrecht verhängt wurden, werden NICHT ins Bundeszentralregister aufgenommen.

Daher ist mein BZRG-Auszug sauber.

Lediglich im polizeilichen Führungszeugnis ist die VOrstrafe noch eingetragen, wird jedoch nach 3 Jahren gelöscht.

Muss ich die Vorstrafe also angeben, wenn sie nie im BZRG war und auch aus dem Führungszeugnis gelöscht worden ist?

Cybééx

Hallo København,

das polizeiliche Führungszeugniss wird dir nicht so nichts bringen. Denn Du musst ein Behördliches Führungszeugniss beantragen, was dann direkt an das KC geschickt wird.

Ich kann Dir nur empfehlen dies mit anzugeben. Denn wenn dies erst hinterher rauskommt ist dir der Stress garantiert.

Ehrlich wehrt am längsten.

F_K

Bundeszentralregistergesetz gelesen?

Natürlich werden Jugendstrafen ins Register eingetragen.

Wenn Du die Jugendstrafe in Jahren misst, wird es für Jahre mit einer Bewerbung nichts werden ..

KlausP

Für welche Laufbahn wollen Sie sich denn bewerben?

- Bewerber für die Mannschaftslaufbahn (FWDL und SaZ) fordern ein "Führungszeugnis für Behörden" bei ihrem Einwohnermeldeamt an und veranlassen die Übersendung an das KC
- für alle anderen Bewerber fordert die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR an.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

København

Nunja, eigentlich SAZ8, Laufbahn der Unteroffiziere.

Ist es denn grundsätzlich noch möglich, SAZ8 als Mannschafter zu machen?

KlausP

Darüber entscheidet der Rechtsberater, wenn er den gesamten Vorgang zur Kenntnis genommen hat. Wir hier können nur mal wieder im Kaffeesatz lesen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

København

Zitat von: KlausP am 08. März 2016, 12:18:26
Darüber entscheidet der Rechtsberater, wenn er den gesamten Vorgang zur Kenntnis genommen hat. Wir hier können nur mal wieder im Kaffeesatz lesen ...

Daher die ganz konkrete Frage: Stellt die Bundeswehr GRUNDSÄTZLICH bzw. GENERELL Mannschafter als SAZ8 ein, oder ist dies als max. SAZ4 möglich?

Flexscan

Zitat von: KlausP am 08. März 2016, 12:18:26
Darüber entscheidet der Rechtsberater, wenn er den gesamten Vorgang zur Kenntnis genommen hat. Wir hier können nur mal wieder im Kaffeesatz lesen ...
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: København am 08. März 2016, 12:20:14
Zitat von: KlausP am 08. März 2016, 12:18:26
Darüber entscheidet der Rechtsberater, wenn er den gesamten Vorgang zur Kenntnis genommen hat. Wir hier können nur mal wieder im Kaffeesatz lesen ...

Daher die ganz konkrete Frage: Stellt die Bundeswehr GRUNDSÄTZLICH bzw. GENERELL Mannschafter als SAZ8 ein, oder ist dies als max. SAZ4 möglich?

Die Bundeswehr stellt auch Bewerber in der Mannschaftslaufbahn als SaZ 8 ein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

København

Alles klar, danke.

Mir kommt es primär nicht auf den Dienstgrad an.

Da ich bereits für 2 Jahre als Mannschafter bei der BW war, wäre das OK für mich... Die Frage ist eher, ob der Sold reicht.

Ich bin 25 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind und würde wohl als HG einsteigen.

Das ergibt lt. Rechner bei Erfahrungsstufe 1 einen Sold von 2.170€ Brutto.

Da ein Soldat ja keine Steuern zahlt, ist nun die Frage, wie ich am besten aufs netto komme.

Welche Abzüge gibt es?

BSG1966

Zitat von: København am 08. März 2016, 12:33:25
Da ein Soldat ja keine Steuern zahlt, ist nun die Frage, wie ich am besten aufs netto komme.

Welche Abzüge gibt es?

zB: Steuern.

Ralf

Nach "Besoldungsrechner" im Internet suchen, da bekommst du leicht das Netto raus.
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Helft mit, dass es so bleibt.

København

Habe nun über einen Besoldungsrechner folgendes herausgefunden. Das kommt mir ziemlich hoch vor. Kann mir jemand die Richtigkeit bestätigen?

Grundgehalt: 2.093,25€
Verheiratet: 245,81€ (1 Kind)

Monatsbrutto gesamt: 2339,06€

Lohnsteuer:           -   97.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €
Kirchensteuer:        -    8.74 € (Satz: 9%)

Abzüge gesamt:        -  105.90 € (Anteil: 4.5%)

netto bleiben:          2233.16 € (Steuerjahr 2016)



Das heißt: Als Hauptgefreiter, SAZ 8, würde ich zur Einstellung 2233,16€ netto aufs KOnto bekommen?

LwPersFw

Kommt in etwa hin...

Und zum Thema Vorstrafe ... lesen sie einmal hier ganz oben im Thema "Onlinebewerbung" dort der letzte Beitrag...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.

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