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Frage bezüglich Umzug

Begonnen von GM, 23. März 2016, 22:14:01

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GM

Guten Abend Kameraden,

ich befinde mich derzeit in den letzten Zügen des Studiums in Hamburg.
Ich wohne außerhalb der Kaserne in einer nach § 10 Abs. 3 BUKG berücksichtigen Wohnung.

Bevor nun die Versetzung in zum OL2 etc. am Ende des Septembers kommt, möchte ich gerne wieder zurück in meine Heimat nach Essen ziehen.

Meine Frage ist nun: Da meine Wohnung ja nun schon anerkannt ist und ich auch mit diesem Hausstand umziehe, bleibt die Wohnung dann auch anerkannt, wenn ich meinen Hauptwohnsitz wieder in Essen habe und wäre somit für die Zeit der Lehrgänge TG-Berechtigt?

Oder muss ich damit rechnen, dass ich durch den Umzug das TG vergessen kann?

Ich versuche es noch einmal einfach darzustellen.
Derzeitgier Wohnort: Hamburg
Hausstand nach §10 Abs. 3 BUKG berücksichtig.
Geplater Umszugszeitpunkt: Vor eigentlicher Versetzung
Zielort: Essen, NRW
Konkrete Frage: Bleibt der Hausstand anerkannt, sodass ich TG berechtigt bin, wenn ich versetzt werde?

Ich danke schon jetzt für die Antworten.

Horrido,
GM


GM

"[...] bleibt die Wohnung dann auch anerkannt, wenn ich meinen Hauptwohnsitz wieder in Essen habe und wäre somit für die Zeit der Lehrgänge TG-Berechtigt?" -> Nein.

"Oder muss ich damit rechnen, dass ich durch den Umzug das TG vergessen kann?" -> Ja.

"Bleibt der Hausstand anerkannt, sodass ich TG berechtigt bin, wenn ich versetzt werde?" -> Nein.

So richtig verstanden?

Der Umzug mit einem anerkannten Hausstand auf eigene Kosten führt zum Verlust der Anerkennung, obwohl ich für den Zeitraum des Verbelibs in der alten Einheit (UniBwHH) kein TG beantrage?

Horrido,
GM

LwPersFw

Wenn Sie nach Essen ziehen...

...wird diese neue Wohnung auch anerkannt...

ABER

...sollte sie mehr als 50 km ( unter Vorbehalt der Genehmigung des Kdr max. ca. 100 km ) von der Einheit entfernt sein...

...ist sie bei umzugskostenrechtlichen Angelegenheiten nicht berücksichtigungsfähig

D.h. sie haben dann den Status eines Ledigen mit anerkannten aber nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand.

Folge:

1. Sie werden bei Fragen der UKV/TG wie ein Lediger ohne Hausstand behandelt

2. Sie werden kein dauerhafter TG-Empfänger

3. Bei weiteren Versetzungen bleibt dies so

4. Bei Kommandierungen (z.B. zu Lehrgängen) bis 3 Monate Dauer erhalten sie TG


Mir stellt sich die Frage... warum wollen Sie dies tun ?

Was nützt Ihnen eine Wohnung in Essen... wenn sie noch weiter in Ihrer Ausbildung sind und nur am Wochenende dort wären... ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

GM

Erst einmal möchte ich Ihnen vielmals für diese ausführliche Antwort danken! Wirklich! Vielen vielen Dank!

Der Wille zum Umzug begründet sich durch folgende Ereignisse.
Die Wohnung während des Studiums in Hamburg habe ich mit meiner damaligen Partnerin bezogen. Diese Beziehung ist aber nun nicht mehr. Dementsprechend gibt es nicht mehr, dass mich in Hamburg hält, bis auf die Stadt.
Essen ist meine Heimat und deswegen die erste Wahl beim Wohnort. Zurück zu den Eltern möchte ich nicht, weil..
1. kompletter Hausstand vorhanden ist
2. Ich auch gerne am Wochenende mal meine Ruhe habe (Mein Vater wird das bestimmt verstehen :-))

Ich bin noch bis Oktober an der UniBw. Danach geht es für mich auf den OL2 für 3 Monate nach Dresden, darauf folgend 6 Monate nach Hammelburg und wieder 6 Monate auf den OL 3 nach Mittenwald. Geplant ist dann der Umzug zur jeweiligen Stammeinheit.
Aber für die Zeit der Lehrgänge würde ich den Pendelverkehr auf mich nehmen.
Die Lehrgänge sind jedes mal Kommandierungen mit folgender Versetzung.

Wie verhält sich das hierbei?

Auch wenn es nun mehr als dumm wirkt, möchte ich dies für mein Verständnis noch einmal zusammenfassen.
Ich kann meine Wohnung anerkennen lassen.
Bekomme also nur TG für den Lehrgang in Dresden, da dieser ja nur 3 Monate geht.


Ich danke Ihnen schon jetzt für zukünftige Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
GM

LwPersFw

Also ... ich bin mit den Abläufen beim Heer nicht so vertraut...

Aber ich vermute einmal Sie werden von der Uni zu einer Stammeinheit versetzt.

Von dieser aus werden Sie zu diesen Lehrgängen kommandiert.

Ich könnte nicht nachvollziehen, wenn man Sie nach jedem Lehrgang versetzt...

Wenn ich damit richtig liege...ziehen Sie lieber an den Ort des Stammtruppenteils.

Vorteil...die Wohnung dort wäre anerkannt und bei der UKV berücksichtigungsfähig

Sie wären auf allen Lehrgängen TG-Empfänger

Und wenn Sie von dieser Stammeinheit zur nächsten versetzt werden... könnten Sie wieder unter voller Nutzung des BUKG auf Kosten der Bw umziehen...wenn die neue Stammeinheit außerhalb des Einzugsgebietes der alten Stammeinheit liegt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

GM

Leider ist dem nicht so.
Ich erfahre erst Mitte 2017 welche Einheit meine Stanmeinheit wird.
Bis dahin werde ich kommandiert und anschließend versetzt.

LwPersFw

Damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Sie werden nach der Uni in eine neue Stammeinheit versetzt...

... werden von dort zum OL2 kommandiert...
... werden dann zur nächsten Stammeinheit versetzt
... werden von dort 6 Monate nach Hammelburg kommandiert...
... werden dann zur nächsten Stammeinheit versetzt
... werden von dort zum OL 3 kommandiert
... werden dann ... Mitte 2017 ... zur (zunächst) abschließenden Stammeinheit versetzt... ?

Wenn ja... Haben Sie das schriftlich bekommen ?



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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