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Prämie für Wehrübung

Begonnen von Marc1990, 24. März 2016, 12:26:23

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Marc1990

Servus Kameraden,
ich habe vor dieses Jahr eine Wehrübung im Ausland zu machen. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat nach der Neuregelung jeder(in meinem Fall ich als Student) Anspruch auf die Mindestleistung nach §9, sowie die Reservistendienstleitungsprämie nach §10(1). Da sich meine Wehrübung auf 54 Tage belaufen würde, wäre es von Vorteil den Zuschlag für Wehrübungen zu mindestens 33 Tagen(§10(3) in Anspruch zu nehmen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wer wäre denn der nächste Ansprechpartner um an den Zuschlag ran zu kommen? S1?
Schon man danke im Voraus.

MkG Marc

F_K

Es muss Dir ein Angebot gemacht werden.

Ist die WÜ schon abgesprochen?

Marc1990

Also bis jetzt war ich nur beim Spieß des entsprechenden Kommandos und meinte dass er mich einplanen soll aber der Heranziehungsbescheid und alles was dazu gehört ist noch nicht unterschrieben.

F_K

Kennen die Dich da?

Da die Plätze begrenzt sind, wird man sich (in der Regel) einen "Neuen" nicht einfach so einkaufen ...

Marc1990

Ja war da fast 2 Jahre FWdLer und bin da auch als Reservist beordert deswegen mach ich mir darum nicht so Sorgen.
Geht nur um die Prämie weil 1470€ haben oder nicht haben macht schon ein kleinen unterschied  :D

F_K

Sprich halt Deine Kontakte an, ob sie Dir ein Angebot machen - ich würde eine solche Entscheidung  nicht nach oben begründen wollen.

Roughnecks

Laut der aktuell gültigen Zentralverfügung ist für beorderte Reservisten der Beorderungstruppenteil für das Angebot zuständig und für unbeordete Reservisten der Übungstruppenteil. Allerdings wird es da über kurz oder lang wohl eine Änderung geben. Aber wie die Zentralverfügung dort auch schon recht eindeutig ist, obliegt es dem Truppenteil das Angebot zu unterbreiten.

OSGRes.

Moin zusammen,
ich hatte dieses Jahr schon das Glück, die Verpflichtungsprämie in voller Höhe zu bekommen.
Meine Verpflichtung zur Ableistung von min. 33 Tagen habe ich Anfang Dez. letzten Jahres schon unterschrieben
und bin am 4.01. zu einer 3- monatigen RDL angetreten, Mitte Feb. hatte ich dann die 42 Tage bereits erreicht um
die volle Summe von 1.470 ,- € zu bekommen.
Das Angebot wurde mir als beord. Reservist in meinem Truppenteil unterbreitet und die Abwicklung über Düsseldorf war easy, so wie ich mich auch nicht beschweren kann, was die neue Bearbeitung über Düsseldorf angeht...habe bisher nur positive Erfahrungen gemacht und mein Sachbearbeiter dort ist sehr kompetent und hilfsbereit bei allen Fragen!
Euch allen noch ein schönes Osterfest...mit hoffentlich etwas Sonne ;)

Andi8111

Bei mir wird die Prämie mit Hinweis auf die "Kostenstellen" und dem Satz "was meinen Sie, wer das alles zahlen soll?" nicht angeboten ;)

Leutnant Werner

Es muss doch irgendwo eine Rechtsgrundlage für den ganzen Prozess geben.

Vielleicht kann das hier einer näher erläutern?


  • Wer ist zuständig? FwRes des BeordTrT? Disziplinarvorgesetzter?
  • Welche Kriterien werden angelegt bei der Frage, ob ein Angebot gemacht wird oder nicht?
  • Wessen Unterschrift steht schlussendlich auf dem Bescheid?


Schamane

Nun ja wenn zwei ein und dieselbe Vorschrift lesen, dann kommen sie noch lange nicht zum selben Ergebnis. Dies war bei dem Einsatzreservisten bis jetzt so und ist auch bei der neuen Prämie für Reservisten so.
Es wird Einheiten geben wo ein sehr strenges Regieme bei der Vergabe gefahren wird, mit der Gefahr, dass im folgenden Jahr diese Gelder abgezogen werden und einige wo im März schon alle möglichen Mittel verbraucht sind. Weil aber in diesem Jahr das System das erste mal ein komplettes Jahr läuft wird es interessant, denn die Haushaltsplätze, also die mögliche Anzahl für die Ausschüttung der Prämien, ist glaube ich gleich wie bei den Einsatzreservisten 2014/15.
Ich wäre mal gerne Mäuschen bei der Nachbesprechung der Kontingentierung im Sommer, wer da wieviel Mittel nicht abgerufen hat. Andi8111 ich glaube der ZSan wird mal wieder gut gespart haben aus Angst zuviel auszugeben, das Heer gibt aus was es hat und fordert dann nach und bekommt entweder was oder eben nicht und gegebenenfalls sind das die Stellen vom ZSan.

MMG-2.0

Eine Verpflichtungsprämie gibt es nicht, es heißt Verpflichtungszuschlag und die Prämie ist die Reservistendienstleistungsprämie.

Andi8111

Ja, das finde ich auch komisch, das Gehabe da drum... Gut, ich komme auch so ohne diese Prämie aus, ohne hungern zu müssen ;) Aber ich habe nun schon drei Monate Dienst geleistet, als Vertretung für Personal, das krank und im Einsatz ist und werde das in nem halben Jahr wieder drei Monate tun.
Ich finde, die müssten abwägen, ob bei der RDL wirklich strukturgebunden vertreten wird oder ob das beispielsweise nur in Übung Haltungen sind...
Aber wie gesagt, ich jammere nicht gerne auf hohem Niveau ;)
Ich weiß allerdings, dass die RSU Kompanie in der SKB-Kaserne hier fast durchweg einen Zuschlag angeboten bekommt.... (was auch gut so ist!)

F_K

Es gibt ein ausführliches Meldewesen dazu, wo Verpflichtungen und Ableistungen dienstgrad- und Quartalsbezogen zu melden sind. Die Plätze sind kontigentiert, eine Verpflichtung einer RSU KP komplett wird nicht gehen.
Die Plätze sind auf Verbände runtergebrochen.

Der ZSan macht jedenfalls etwas falsch, wenn er einen vielübenden Offizier als Vertreter kein Angebot macht.

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