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ZAW-Meister, ich habe ein RIESEN PROBLEM und benötige Ideen

Begonnen von mdm1987, 31. März 2016, 18:45:54

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FoxtrotUniform


@mdm1987:
6 Semester für einen berufsbegleitenden Studiengang ist sportlich oder ist die Abschlussarbeit ausgeklammert? Das Grundstudium waren früher die ersten 4 Semester die mit der Zwischenprüfung (im Magister) oder dem Vordiplom (im Diplom) abgeschlossen wurden. Im Zuge von Bologna gibt es das - eigentlich - nicht mehr. Mir ist aber bekannt, dass einige Unternehmen Ihre Praktikantenstellen an ein Grundstudium knüpfen oder einige Hochschulen damit den Abschluss der Grundlagenfächer bezeichnen.

Ich würde immer empfehlen, den Chef zu bitten eine kurze Stellungnahme (1., 2. 3. ...) verfassen zu lassen und einen Auszug der aktuellen Leistungen (Notenspiegel) beizufügen. Die alleinige Immatrikulation für 3 Fachsemester hat keinen aussagekräftigen Charakter.

Den Tipp mit der Eingabe halte ich für sehr bedenklich, weil so unnötig Kapazitäten gebunden werden. Das einzige was über diesen Weg erreichbar wäre, ist eine umfangreichere Stellungnahme (vielleicht, wenn bisher noch nicht verfasst).

Darüberhinaus sehe ich keinen Konflikt zwischen Meisterausbildung und Studium; Die ZAW findet Vollzeit tagsüber im Präsenzbereich statt, das Studium abends nach Dienst. Da ja der Anspruch gestellt wird, dass die bisherigen Leistungen anerkannt werden, fängst du nicht bei Null an, sondern verfügst in großen Teilen schon über das zu vermitteln Wissen / hast due Fähigkeit erlernt, dich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten. Falls natürlich die Lernbriefe bisher während der Dienstzeit durchgearbeitet werden und die Freizeit, Freizeit bleibt ist die avisierte Maßnahme zwar ärgerlich, aber kein Problem des BAPersBw.

@funker07
Seit geraumer Zeit ist die Begründung "dienstlicher Bedarf" - zumindest in der TSK Luftwaffe - nicht mehr zulässig als Argument für die Ausplanung der Meister-ZAW. Zumindest war die das Statement seitens KdoLw und BAPersBw. Da ich in keiner Chefverwendung mehr bin, habe ich mich seitdem aber auch nicht mehr mit dem Thema auseinander gesetzt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Cally

Ich kenne es von der FOM so, dass die Regelstudienzeit 7 Semester sind, aber im letzten Semester nur die Bachelor Thesis geschrieben wird.

Aber kleine Anmerkung: In Fachwirtprüfungen kann der Teil "wirtschaftsbezogene Qualifikationen" übersprungen werden, wenn du bereits über einen Abschluss als Betriebswirt, Techniker, Bachelor oder ähnliches verfügst. Ich meine, dass hierzu sogar schon die bestandenen Module aus den ersten Semestern zählen. Ich weiß zwar nicht zu welchem Bildungsträger die Bundeswehr ihre Soldaten schickt, aber das müsste dir ja auch schon mal etwas Zeit bringen, da du diese Module dann im Vorbereitungslehrgang skippen kannst. Vielleicht wird so ein Schuh draus.

mdm1987

Zitat von: FoxtrotUniform am 01. April 2016, 07:33:13

@mdm1987:
6 Semester für einen berufsbegleitenden Studiengang ist sportlich oder ist die Abschlussarbeit ausgeklammert? Das Grundstudium waren früher die ersten 4 Semester die mit der Zwischenprüfung (im Magister) oder dem Vordiplom (im Diplom) abgeschlossen wurden. Im Zuge von Bologna gibt es das - eigentlich - nicht mehr. Mir ist aber bekannt, dass einige Unternehmen Ihre Praktikantenstellen an ein Grundstudium knüpfen oder einige Hochschulen damit den Abschluss der Grundlagenfächer bezeichnen.

Ich würde immer empfehlen, den Chef zu bitten eine kurze Stellungnahme (1., 2. 3. ...) verfassen zu lassen und einen Auszug der aktuellen Leistungen (Notenspiegel) beizufügen. Die alleinige Immatrikulation für 3 Fachsemester hat keinen aussagekräftigen Charakter.

Den Tipp mit der Eingabe halte ich für sehr bedenklich, weil so unnötig Kapazitäten gebunden werden. Das einzige was über diesen Weg erreichbar wäre, ist eine umfangreichere Stellungnahme (vielleicht, wenn bisher noch nicht verfasst).

Darüberhinaus sehe ich keinen Konflikt zwischen Meisterausbildung und Studium; Die ZAW findet Vollzeit tagsüber im Präsenzbereich statt, das Studium abends nach Dienst. Da ja der Anspruch gestellt wird, dass die bisherigen Leistungen anerkannt werden, fängst du nicht bei Null an, sondern verfügst in großen Teilen schon über das zu vermitteln Wissen / hast due Fähigkeit erlernt, dich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten. Falls natürlich die Lernbriefe bisher während der Dienstzeit durchgearbeitet werden und die Freizeit, Freizeit bleibt ist die avisierte Maßnahme zwar ärgerlich, aber kein Problem des BAPersBw.

@funker07
Seit geraumer Zeit ist die Begründung "dienstlicher Bedarf" - zumindest in der TSK Luftwaffe - nicht mehr zulässig als Argument für die Ausplanung der Meister-ZAW. Zumindest war die das Statement seitens KdoLw und BAPersBw. Da ich in keiner Chefverwendung mehr bin, habe ich mich seitdem aber auch nicht mehr mit dem Thema auseinander gesetzt.

Hallo,
besten Dank für deinen Beitrag.
Du hast recht, nach Bologna gibt es kein Grund- und Vertiefungsstudium, jedoch gebrauchen viele Hochschulen diese Staffelung um den Umstieg der neuen akademischen Laufbahnen zu vereinfachen. Einige Hochschulen haben bis heut noch Studenten im Diplom Studiengang, andere wiederum gar nicht mehr. Merkwürdigerweise ist die Professur auch ein wenig langsam ;)

Bzgl. der Vereinbarkeit ZAW/Studium, prinzipiell hast du auch hier Recht. Abends kann ich lernen und ggf. Hausarbeiten schreiben, jedoch muss ich zu Präsenzveranstaltungen (Prüfungen und Labore) Vorort sein ob eine Freistellung für diese kurzen Zeiträume zugelassen werden ist fraglich.

LwPersFw

Grundsätzlich wird das Thema ZAW oft falsch verstanden...

Die ZAW-Maßnahmen sind nicht ausschließlich dazu da dem Soldaten eine zivilberufliche Qualifikation für die Zeit nach der Bw zu vermitteln!

"Die Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit (SaZ) dient im Rahmen der
militärfachlichen Ausbildung vorrangig dem Ziel, die Auftragserfüllung und Effektivität der SaZ auf dem Dienstposten zu verbessern.

Darüber hinaus trägt sie zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften bei und soll – in Verbindung mit der
Wahrnehmung des Berufsförderungsanspruchs – eine günstige Voraussetzung für die angemessene Eingliederung der
SaZ in das zivile Berufsleben schaffen."



Dessen ungeachtet hat die Bw vor einigen Jahren schon erkannt, dass es nicht immer zwingend notwendig ist,
einem Feldwebel auch eine zivile Meisterausbildung "aufzuzwingen", wenn der Soldat dies nicht möchte.

Wenn der Soldat dies frühzeitig ( in der Regel mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Beginn  der Mstr-ZAW )
beantragt und die Prüfung ergibt, dass diesem Antrag stattgegen werden kann... wird der Soldat auch, im Rahmen einer
Einzelfallprüfung /-enscheidung, ausgeplant.

Was passieren dabei für Fehler... ?

1.
Es wird die 1-Jahresfrist deutlich unterschritten.

ZAW-Maßnahmen werden oft bei zivilen Bildungsträgern für teures Geld eingekauft.
Wird ein verbindlich "eingekaufter" Platz von der Bw dann nicht besetzt ... muss die Bw trotzdem bezahlen !

Deshalb gilt: 

Wird die Ausplanung zu spät beantragt bzw. steht kein Ersatzteilnehmer kurzfristig zur Verfügung... erfolgt keine Ausplanung.

2.
ZAW-Fortbildung ist nicht gleich ZAW-Fortbildung !

Wie oben genannt dient die ZAW vorrangig einem dienstlichen Zweck.

Deshalb hat die Bw die Fortbildungen in 2 Gruppen geteilt:

+ die Fortbildung ist zwingend für die mil. Verwendung
+ die Fortbildung ist maßgeblich für die mil. Verwendung

Die Entscheidung darüber trifft nicht der Soldat nach persönlichem empfinden, sondern die fachlich
zuständigen Stellen innerhalb der Bw.

Ist die Fortbildung z.B. "zwingend"... dürfte die Ausplanung nahezu ausgeschlossen sein...

...auch wenn der betroffene Soldat dies persönlich nicht verstehen kann (... oder will).



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

Zitat von: Ralf am 01. April 2016, 05:43:58
ZitatVersuch doch nochmal einen Antrag auf Ausplanung
Hatte er schon gestellt, wurde abgelehnt. Ansch. besteht hier ein dienstl. Interesse.
Wenn du das Zitat nicht sinnverfälschend verkürzt hättest, wäre dir der Unterschied zum bisher abgelehnten Antrag aufgefallen. (Lehrplan/Erfolge als Anlage)

Zitat von: Ralf am 01. April 2016, 05:43:58
ZitatDa das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.
Wenn doch alles sachgerecht verläuft und kein Systemfehler vorliegt, warum dann diesen arbeitsintensiven Weg?
Ich helf dir mal beim Lesen:
ZitatErst nachdem ich einen Verfahrensfehler seitens des Amtes festgestellt und gemeldet habe wurde mir Aufschub gewährt.
Was dieser Verfahrensfehler ist/war schreibt der TE leider nicht, den Systemfehler können wir mit diesen wenigen Angaben aber nicht ausschließen.

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Papierberg

Um das klarzustellen: Es verstößt selbstverständlich nicht gegen die soldatischen Pflichten einen Antrag auf Ausplanung aus der ZAW-Ausbildung zu stellen.  ::) Die Fallgestaltung hier beruht allerdings auf einer durch persönliche Dispositionen geschaffenen Sachlage, von deren Vorteilen für den Dienstherrn nun Überzeugungsarbeit geleistet werden soll. Und diesbezüglich ist die Argumentationsführung für mich, wenn ich mal kurz die Perspektive des Dienstherrn einnehme, nach dem Stand der verfügbaren Informationen noch nicht überzeugend. Ich ziehe wirklich den Hut vor jedem, der neben einer beruflichen Vollzeitbeschäftigung eine solche Belastung in Kauf nimmt aber das bedeutet nicht, dass der Dienstherr dann seinen eigenen Bedarf zwingend darauf ausrichten muss.

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