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Berechnung des Gehaltes mit Kindern?

Begonnen von Hedi, 04. April 2016, 11:00:42

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Hedi

Hallo zusammen,

ich hätte mal nen paar Fragen zum Familienzuschlag, bzw. zur Berechnung des Gehaltes, wenn man Kinder hat.

Ich bin seit Januar Wiedereinsteller, und warte auf die richtige Berechnung meines Lohnes.

In meinem Fall gab es Probleme, da die Bundeswehr meine zwei Kinder (3 und 8) bisher nicht auf dem Schirm hatte.

Seit Januar bin ich nun mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim BVA in Kontakt. Letzten Monat bekam ich dann das letzte Schriftstück, welches wir ausfüllen mussten.

Darin ging es um Auskünfte der zuständigen Familenkasse.

Nun meinte der Sachbearbeiter vor kurzem, ich solle nicht so ungeduldig sein, da ich maximal 100 Euro im Monat mehr dadurch haben würde.

Die Berechnung wird, wenn alles zusammen ist, dann eh noch 3-4 Monate dauern.

Dauert das echt solange?

Kann mir wer erläutern, wie es sich nun mit Kindern für mich verhält?

In einem eurer anderen Thread, welches schon nen bissle Älter ist, wird in nem Link auf 126 pro kind hingewiesen!

Bei der Berechnung geht es doch nicht nur um den Familienzuschlag, sondern auch um den Eintrag in der Lohnsteuer, oder nicht?

Komme da aktuell echt nicht mit!
Wenn ich den Rechnern im Internet glauben schenken darf, fehlen uns im Monat 300 Euro.

Mal als Info:

Ich bin 33 jahre alt, Dienstgrad ist SG, SaZ 8, 4 Jahre Vordienstzeit. 2 Kinder (3 Jahre und 8 Jahre), unverheiratet. Unsere Wohnung ist anerkannt. Trennungsgeld läuft bisher!

Hänge da aktuell bei einigen Sachen noch hinterher. Meine Besoldungsstufe ist bisher auch noch nicht festgelegt.

Ist jetzt zwar nicht so, dass das Geld nicht ausreichen würde, dennoch habe ich noch einige Verbindlichkeiten aus den vergangenen Jahren, welche ich abbezahle.

Kanpp wird es dadurch im Monat allemal.

Letzter Punkt:

Ich gehe nun davon aus, dass ich dann irgendwann eine Nachzahlung erhalten werde. Wie wird diese versteuert?

Danke schön.







LwPersFw

So wie Sie die Sachlage schildern müsste auf Sie zutreffen:

"Ledige ... Soldaten ... denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder
ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes
zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des
Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht."

Dies müsste derzeit sein : für 2 Kinder = 248,95 € brutto

Aber letztlich entscheidet das BVA, da nur dort Ihre Unterlagen vorliegen.

Da es feste Stichtage im Monat zur Erfassung besoldungsrelevanter Daten gibt, kann es durchaus vorkommen,
das die letztliche Zahlung etwas dauert.

Die Frage zur Besteuerung stellen Sie Ihrem Bezügebearbeiter, da nur dieser alle relevanten Angaben hat.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

Ich habe nachgerechnet und komme dabei - in der Annahme, dass beide Kinder berücksichtigungsfähig sind - exakt auf den von LwPersFw genannter Bruttobetrag. Falls Sie sich selbst ein Bild machen oder für weitere Diskussionen mit dem BVA vorbereitet sein wollen: § 40 Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz sowie Anlage V dieses Gesetzes.

Bei der Festsetzung Ihrer Erfahrungsstufe kommt es auf auf Ihren individuellen Werdegang an, die Vordienstzeiten aus einem früheren Wehrdienstverhältnis als SaZ werden jedoch als Erfahrungszeit angerechnet.

Hedi

Super, danke für die Antworten. Werde dann mal abwarten was passiert.

Hätte noch eine zusätzliche Frage, in der es um das Trennungsgeld geht.

Ich befinde mich aktuell auf Lehrgang und bin kommandiert. Nun habe ich meine Anträge für's Trennungsgeld soweit fertig und würde diese gerne selbst nach Münster schicken.
Problem: Die Einheit möchte diese am Lehrgangsende einsammeln und zusammen wegschicken.
Kann dieser Vorgang befohlen werden?

Ich würde dies gerne selbst schnellstmöglich tun, da ich, dadurch dass mein Gehalt noch nicht angepasst wurde, aufs Trennungsgeld angewiesen bin.

Der Antrag fürs Trennungsgeld unterschiedet sich zum dem, den ich in meiner Stammeiheit sonst gestellt habe. Dort verbleibe ich unter der Woche und fahre nur am Wochenende nach Hause! (129 km einfache Strecke)
Aktuell fahre ich jeden Tag 34 Km nach Hause, bin also Heimschläfer!
Wie wird es in dieser Vorgehensweise berechnet?

Danke im Voraus!


Papierberg

Beim Trennungsgeld handelt es selbstverständlich um einen höchstpersönlichen Anspruch, bei dem Sie grundsätzlich selbst über das "ob" der Geltendmachung und den Zeitpunkt der Antragstellung entscheiden (siehe auch § 9 Abs. 1 der Trennungsgeldverordnung). Befehlen kann man Ihnen deshalb keine Antragstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Möglicherweise beruht die Vorgehensweise des Ausbildungstruppenteils aber auf einer Absprache mit der Abrechnungssstelle, die sich für Sie bei der Bearbeitungsdauer positiv auswirkt, fragen Sie diesbezüglich bitte beim Rechnungsführer ebenso nach wie zur Höhe der Abfindung, die sich nach § 6 der Trennungsgeldverordnung berechnet (keine wirklich einfache Materie).

Hedi

Die Sache mit dem Trennungsgeld hat sich geklärt!

Da ich auf einem Lehrgang bin, sollte ich den Antrag auch erst nach Ende des Lehrgangs abgeben.

Hängt damit zusammen, dass in diesem Fall nicht monatlich abgerechnet wird, sondern der zusammenhängende Zeitraum des kompletten Lehrgangs.
Zudem wird diese Sache über das Travelmanagement der Bundeswehr in Münster abgerechnet.

Ansonsten läuft das über den Refü der Stammeinheit. Zumindest hat mir Münster das so erläutert.

FoxtrotUniform

Für die ganz Ungeduldigen: Da werden Sie geholfen -> https://bezuegerechner.bva.bund.de/

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Papierberg

Bei der Abrechnung von Nebengebührnissen blickt inzwischen auch kein Normalsterblicher mehr durch wer schon ab wann bei welcher Leistung an welchem Dienstort zuständig ist.....  ::)

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