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Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft

Begonnen von Pericranium, 07. April 2016, 12:28:16

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Pericranium

http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-ein-bett-in-der-kaserne-1.2937075

Mit 25 ist Schluss: Soldaten müssen dann nicht mehr in der Kaserne schlafen. Doch auch wenn sie wollen, gibt es oft keinen Platz für sie. Der Wehrbauftragte Bartels fordert nun ein Recht auf Unterkunft.

F_K

Leider kann auch die SZ keine Sach- (und Rechts-) Zusammenhänge ordentlich erklären.

Die "Bundeswehrbürokratie" trägt zumindest keine Verantwortung, und die Kosten für die Umsetzung eines solchen Vorschlages werden nicht mal angedeutet.

wolverine

Ich habe schon einige dieser Fälle bearbeitet und empfand das dann als großes Unrecht. Aber gerade die vom WBdBT angeführten Beispielsfälle sind eigentlich gerade die, die am wenigsten Mitleid verdienen:"Das heißt dann für die Soldaten, dass sie sich eine eigene Wohnung in der Nähe suchen müssen - was einen finanziellen Nachteil bedeutet, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keinen anerkannten eigenen Hausstand und damit keinen Anspruch auf das sogenannte Trennungsgeld haben." Da beklagen sich dann also über 25jährige, dass sie zum ersten Mal eine Wohnung beziehen und bezahlen müssen. :-\
Da gibt es weit gravierendere Fälle.
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Andi

Das Kernproblem wurde nicht mal angesprochen: Es müsste erst mal eine gesetzliche, mit dem Grundgesetz vereinbare Regelung für eine Bevorzugung/Sonderbehandlung von Soldaten als Berufsgruppe geben.
Ganz nebenbei haben übrigens auch unter 25jährige Soldaten keinen "Anspruch" auf eine Unterkunft.
Das BMVg sieht sich seit über 10 Jahren nicht in der Lage, eine rechtskonforme Begründung für die Existenz von Truppenküchen - und der bezuschussten Truppenverpflegung, die ja mittlerweile auch versteuert wird - zu finden. Da brauchen wir mit einem "Recht auf Unterkunft" gar nicht anfangen. Denn ohne entsprechend greifende Sonderregelung via Grundgesetz/Bundesgesetz müsste damit einhergehend mutmaßlich auch die Nachversteuerung der geldwerten Leistung mal der Realität angepasst werden. und ich bezweifle, dass jeder Soldat heiß drauf ist für seine Stube ein paar hundert Euro zu zahlen.

Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass wir seit 1990 kontinuierlich besoldungs- und versorgungstechnische Sonderstellungen für Soldaten abgebaut haben und selbst das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile fachlich kaum noch in der Lage ist die unterschiedlichen Statusrechte von Beamten und Soldaten zu erkennen und zu bewahren. Da ist es etwas "unwahrscheinlich", dass sich da jetzt in Bezug auf Unterkünfte etwas tut.

Kleines Schmankerl zu den Kühlschränken (die keiner wollte), die an meinem Standort eingesetzt werden: Die sind so laut, dass man nicht schlafen kann und haben kein Eisfach. Das BwDLZ will aber, dass keine privaten mehr genutzt werden, da es ja die dienstlichen gibt. Vermutlich werde ich jetzt also als Vorgesetzter gezwungen sein Kühlschränke für zigtausend € aus Arbeitsschutzgründen aus dem Verkehr ziehen zu lassen, weil sich bei der Beschaffung wieder keiner einen Kopf gemacht hat...

Gruß Andi
the rest is silence...

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funker07

Zitat von: wolverine am 07. April 2016, 14:25:02
Da beklagen sich dann also über 25jährige, dass sie zum ersten Mal eine Wohnung beziehen und bezahlen müssen. :-\
Es soll sogar Soldaten geben, die direkt nach dem GWDL/FWDL (da hat man idR noch keine eigene Wohnung) OA/FA geworden sind, aber ihren Lebensmittelpunkt am Heimatort behalten haben.
Die werden dann zu Wochenendpendlern und müssen hoffen, dass sie keine zwei Wohnungen zahlen oder komplett an einen Standort mit bescheidener Infrastruktur ziehen müssen.

F_K

Lieber Funker,

nach dem GWDL ist man in aller Regel noch unter Zwanzig gewesen - das ist Jammern auf höchstem Niveau.

wolverine

Da steht, dass die Soldaten "keinen eigenen anerkannten Hausstand" haben. Also beziehen sie ihre erste eigene Wohnung. Und dafür zahlt eben üblicherweise Miete. Wenn man dann noch sonst wo hinpendelt, seine Freunde besucht oder seinen Lebensmittelpunkt wählt, ist einem das unbenommen. Aber die Kosten dafür trägt eben nicht Allgemeinheit.
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Papierberg

Ein Recht auf Unterkunft...natürlich. Das bedeutet: Durchsetzbarer Rechtsanspruch gegen den Bund und bei Nichtbereitstellung Hotelunterkunft auf Kosten des Dienstherrn. Warum eigentlich? Gemeinschaftsunterkunft ist dann zwingend bereitzustellen ist, wenn hierfür ein dienstlicher Grund besteht. Dieser besteht nur während einer aus der militärischen Aufgabenerfüllung erwachsenden Notwendigkeit zur Verpflichtung der Soldaten zum Wohnen in einer solchen GU. Aus diesem Grund bekommt die Bundeswehr vom Finanzministerium keine Mittel zur Errichtung von Unterkunftsgebäuden.

FoxtrotUniform

Eine am Standort verfügbare Unterkunft für alle kann ich nur begrüßen. Alleine schon für Soldaten die einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen / in Kauf nehmen müssen.
Darüber hinaus wird es bei dem ein oder anderen - auch ohne elektronische Zeiterfassung - öfter mal länger. Jeder StOffz, aber auch viele andere, wird davon ein Lied singen können.

@F_K: Absolut deiner Meinung.
@funker07: Ich kann der Argumentationsführung nicht folgen.

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: wolverine am 07. April 2016, 14:25:02
Ich habe schon einige dieser Fälle bearbeitet und empfand das dann als großes Unrecht. Aber gerade die vom WBdBT angeführten Beispielsfälle sind eigentlich gerade die, die am wenigsten Mitleid verdienen:"Das heißt dann für die Soldaten, dass sie sich eine eigene Wohnung in der Nähe suchen müssen - was einen finanziellen Nachteil bedeutet, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keinen anerkannten eigenen Hausstand und damit keinen Anspruch auf das sogenannte Trennungsgeld haben." Da beklagen sich dann also über 25jährige, dass sie zum ersten Mal eine Wohnung beziehen und bezahlen müssen. :-\
Da gibt es weit gravierendere Fälle.

Eine Wohnung beziehen ist mehr als nur Miete bezahlen. Wenn der Soldat genau weiß, dass er den StO zum DZE oder noch früher (Versetzung) verläßt, wird er kaum mit Sack und Pack eine Wohnung dort anmieten wollen und nach kurzer Zeit wieder alles aufgeben und noch draufzahlen. Ein Umzug macht man nicht mal nebenbei, sondern wenn absehbar ist, dass man dort längere Zeit sesshaft ist. Viele Kasernen stehen aus verschiedenen (historischen) Gründen auch abgelegen, so dass täglich weitere Aufwände nötig werden, v.a. wenn kein ÖPNV/eigenes Fahrzeug vorhanden. Das kann man nicht mit "Einzelschicksal" weg diskutieren! Wer natürlich noch nie eine dienstliche Unterkunft bewohnt bzw. benötigt hat, hat gut reden und findet für alles eine Ausrede.

F_K

@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

wolverine

#11
Noch einmal: Es geht im vom WBdBT im Artikel beschriebenen Beispiel um Soldaten, die noch nie einen eigenen anerkannten Haustand hatten, in der Kaserne wohnten und dann 25 wurden und ausziehen mussten.
Und gerade diese Gruppe halte ich für am wenigsten schutzwürdig. Irgendwann muss man halt einmal eine Wohnung beziehen und auch dafür zahlen. Hier kann man es auch positiv sehen, dass sie bis 25 noch eine Möglichkeit hatten zu sparen.
Dass es für viele Soldaten bequemer und wirtschaftlich günstiger ist, in der Kaserne zu wohnen, bestreite ich nicht. Ich habe selbst häufig in dienstlichen Unterkünften geschlafen und mache das sogar jetzt noch während meiner Wehrübungen. Ich habe aber auch irgendwann eine Wohnung am Standort angemietet und bin selbstständig geworden. Bei Versetzung bin ich dann mit UKV an den nächsten Standort gezogen.
Es gibt nach meinen Erfahrungen einfach viele andere andere Gruppen, die von der "Wohnraumoptimierung" viel stärker betroffen sind.
Hier hat man meiner Meinung nach dem WBdBT einfach das Problem mit falschen Schwerpunkten dargestellt. Sonst hätte er nicht das schwächste Beispiel beschrieben.
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Tactical Viking

Man will seinen "Kinder" ja schließlich auch irgendwann aus dem Haus haben  ;D

Solange man seine Unterkunft hat wenn man nicht grade in der Wohnungseigenen umgebung Unterwegs ist finde ich das auch nicht schlimm.
Auch Pendeln ist nicht der Weltuntergang und bis zu einem gewissen Ramen vertretbar, man kann ja mit dem Kameraden auch Fahrgemeinschaften bilden dann wird es a nicht so langweilig und b auch günstiger.
Solange man nicht 2 Hausstände führen muss oder zum Pendeln mehr als 1 Stunde pro Strecke unterwegs ist finde ich ist es vertretbar.

Jens79

Zitat von: F_K am 10. April 2016, 08:19:41
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

So isses. Hier wird wieder auf allerhöchstem Niveau gejammert.
Bin ich nicht bereit meinem Arbeitgeber zu folgen, muss ich halt was anderes suchen.
 


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