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Befohlene Auskleidung

Begonnen von AH1970, 07. April 2016, 21:08:50

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AH1970

Hallo Kameraden
Ich bin seit 1994 im Reservistenverband angehörig.
Da ich aber in letzter Zeit beruflich sehr eingebunden bin konnte ich nun seit über 2 Jahren an keiner DVAG mehr teilnehmen.
Daraufhin habe ich jetzt eine Aufforderung bekommen meine Uniform abzugeben, ist dieses rechtens? Schließlich bezahle ich jedes Jahr meinen Beitrag und die Reservistenarbeit ist freiwillig.

Gruß 



F_K

Du solltest aber die Beiträge zu einem zivilen Verein nicht mit dienstlicher Bekleidung verwechseln.

Ja, es ist rechtens - Freiwilligkeit ist eben ohne Anspruch.

AH1970

Wo steht denn geschrieben das man nach geraumer Zeit seine Sachen abzugeben hat. Als Mitglied im Verband steht mir die Uniform zu es sei denn ich bin ein ungedienter Förderer.
Meiner Meinung nach.

F_K

Deiner Meinung ist hier nicht relevant.

Aus der Mitgliedschaft im Verein entsteht kein Anspruch auf DIENSTLICHE Bekleidung.

KlausP

Zitat... Als Mitglied im Verband steht mir die Uniform zu ...

Und das steht genau wo? Der VdRBw ist ein privater Verein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SCPO

Das ist Standard mit den zwei Jahren und wer in 2 (!) Jahren nicht mal eine DVAG hinbekommt kann ja nicht so aktiv sein, oder.

SCPO

Zitat von: AH1970 am 07. April 2016, 21:20:47
Wo steht denn geschrieben das man nach geraumer Zeit seine Sachen abzugeben hat. Als Mitglied im Verband steht mir die Uniform zu es sei denn ich bin ein ungedienter Förderer.
Meiner Meinung nach.

Hier steht das und das steht sogar was von 12 Monaten.

http://www.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/1600000000/Download/Antrag%20auf%20Einkleidung%20von%20Reservisten.pdf

Getulio

Seien Sie doch froh. Sie brauchen die Klamotten offensichtlich eh nicht, also haben Sie demnächst mehr Platz im Schrank.

AH1970

Es gibt doch immer wieder Leute die an Sinnfreien Kommentaren nicht vorbei kommen.

wolverine

Wann sind Sie denn eingekleidet worden? Ich meine, es gäbe da eine Weisung, dass Kleidung ausgegeben vor 1999 in den privaten Besitz übergegangen sei.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

AH1970

Eingekleidet 1994 mit oliv
Danach mal getauscht in flecktarn 2001

Getulio

Zitat von: AH1970 am 07. April 2016, 21:47:55
Es gibt doch immer wieder Leute die an Sinnfreien Kommentaren nicht vorbei kommen.

Dann erklären Sie doch bitte, wozu Sie die Sachen denn brauchen...

Getulio

Und vielleicht gleich mit, woher Sie meinen, einen "Anspruch auf Einkleidung" zu haben... :o

Schnolle

Sie unterschrieben dafür bei der Einkleidung. Zumindest ist das heute so. 12 Monate steht da. Wenn du keine DVag machst gibt's halt keinen dienstlichen Zweck und dann nimmt der Dienstherr eben die diensliche Bekleidung wieder ab. Außer Leibwäsche.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

MiraC

Wenn die Kleidung von 2001ist,  ist die doch schon längst in den Besitz des TE übergegangen....