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Ermessensfreistellung möglich?

Begonnen von Leotau, 14. April 2016, 16:08:31

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LwPersFw

Es ist nun einmal eine komplizierte rechtliche Materie...

Deshalb muss man sich frühzeitig schlau machen... und darf nicht einfach Tatsachen schaffen... im Glauben das wird schon...

In einer Fallkonstellationen kann man z.B. zur gleichen Zeit im Status SaZ und Beamter auf Widerruf sein...

Im Anhang einmal einige Besonderheiten.... ab Punkt 5.3

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Eine Lösung könnte noch sein...

Er beantragt aus  wichtigem  Grund  Sonderurlaub unter  Wegfall  der  Geld-  u.  Sachbezüge für den fehlenden Monat.
Dies führt zwar  nach  §  13b  Abs.  1  SVG  zu  einer geringfügigen  Kürzung  der  nach  §  12  SVG  zustehenden  Übergangsbeihilfe und man verliert 1 Monat Besoldung... aber er bleibt SaZ 12, da 1 Monat für die festgesetzte Dienstzeit unschädlich ist.

Ich glaube mich auch zu erinnern...das es dazu einen Erlass des BMVg aus dem Jahr 2008 gab...
BMVg –  PSZ  III  3  –  Az  20-05-03 v. 09.04.2008    ????


Ein Punkt der mir noch aufgefallen ist....

Es wird ja kein Eingliederungsschein genutzt....

D.h. m.E. das keine Ausgleichszahlung zusteht....

Normalerweise erhalten SaZ, die über den E-Schein Beamter werden... bis zu 10 Jahre eine Ausgleichszulage... wenn ihr
Gehalt im neuen Dienstverhältnis niedriger ist, als ihr letztes
Gehalt als SaZ.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen