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Fragen zur UKV

Begonnen von Sabutaru, 17. April 2016, 13:23:49

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Tommie

Da erklärt Ihnen, wie bereits erwähnt, der Sachbearbeiter, den Sie fragen sollen!

LwPersFw

Hier stimmt doch wieder etwas nicht...

Hatten Sie beim KC gesagt das Sie die UKV möchten ? Was hat man Ihnen dazu gesagt ?

Haben Sie im Januar einen Erstantrag auf Bewilligung von Trennungsgeld für Soldaten mit zugesagter UKV gestellt ?

Steht auf der Aufforderung zum Dienstantritt nichts zum Punkt "Probezeit" ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sabutaru

Nein, auf meiner Aufforderung zum doenstantritt stand das drauf...
Nein, Trennungsgeldantrag habe ich nicht gestellt, da mir laut ReFü kein Trennungsgeld zusteht wegen der zugesagten UKV.
Nein, zum Punkt Probezeit in Verbindung mit der UKV steht nichts. ReFü sagte auch das die Probezeit damit absolut nichts zu tun hätte

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Da würde mich mal der vollständige Text bezüglich der UKV interessieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

1. Ist eine Probezeit vereinbart... sollte die UKV-Zusage erst mit Ablauf dieser wirksam werden.

2. Wenn ich mal davon ausgehe das dies beim KC übersehen wurde....wäre Ihre UKV-Zusage ab dem Dienstantritt wirksam.

3. Dies hat rechtliche Folgen !

Wurde die Zusage erteilt und ist sie wirksam...hat der Soldat Anspruch auf TG bis er umgezogen ist.

Weil dies so ist, muss der Soldat umzugswillig sein.

Dies muss er durch Umzugsbemühungen nachweisen. U.a. Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden.

und...und...und...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sabutaru

Wie gesagt, der ReFü sagte das Probezeit keine Rolle spielt. Und das ich kein Trennungsgeld kriege wegen der UKV Zusage...

Papierberg

Der Refü scheint da entweder mehr Informationen zu haben als wir oder er ist nicht ganz sattelfest. LwPersFw hat mal wieder die Rechtslage richtig dargestellt, wenn Sie wirklich umziehen wollten und wollen und man Ihnen deshalb ohne Auflage (wegen Probezeit) die Zusage der UKV erteilt hat, bekommen Sie unter verschärften Bedingungen Trennungsgeld für die Zeit, in der Sie faktisch nicht umziehen können, obwohl Sie hierzu eigentlich gewillt sind. Sie müssten hierzu einen Antrag auf Bewilligung von TG nach erteilter Zusage der UKV stellen, der - wie ich meine - an das BwDLZ zu richten ist. Problematisch könnte dabei in der Tat werden, dass Ihre UKV-Zusage bereits seit Dienstantritt wirksam ist.
Aber wie gesagt, diese Probleme beziehen sich nur aufs Trennungsgeld. Bitte suchen Sie den für Sie zuständigen Standortservice des BwDLZ auf und lassen sich von einem dortigen Verwaltungsbeamten unter Vorlage aller ihrer Unterlagen zur abfindungsrechtlichen Situation beraten, ggf. wird von dort auch noch ein Telefonat mit dem KC fällig.

LwPersFw

Hier noch die Bestimmung bzgl. der Verbindung Probezeit und Wirksamkeit der UKV-Zusage...

ZDv A-2213/1

402.
Wird ein Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis begründet und eine Probezeit vereinbart, ist
diese bei der Entscheidung über die Zusage der UKV zu berücksichtigen.

Ist die/der Bedienstete verheiratet oder unverheiratet mit einer Wohnung i. S. des § 10 Absatz 3
ist die Wirksamkeit der Zusage mit der erfolgreich abgeleisteten Probezeit zu verknüpfen,
wenn die/der Bedienstete die Zusage der UKV aus Anlass der Einstellung wünscht.

Entsprechendes gilt für Unverheiratete mit zu berücksichtigenden Kindern und Eignungsübende mit Anspruch auf Besoldung.

Die Ernennung einer/eines Freiwillig Wehrdienstleistenden zur Soldatin auf Zeit/zum Soldaten auf Zeit
ist vom Zeitpunkt des Anspruchs auf Besoldung an umzugskostenrechtlich wie eine Einstellung zu
behandeln, ohne dass es hierbei eines Ortswechsels bedarf.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sabutaru

Und das heißt jetzt, dass ich die UKV während der Probezeit NICHT kriege??
Warum erzählt mir der ReFü denn dann das ich das trotzdem erhalte?

KlausP

Wie ist denn nun der genaue Wortlaut dazu in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Was kam denn nach dem Beratungsgespräch mit dem Zuständigen im BwDLZ oder BAAINBw raus?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Sabutaru

Bin erst morgen wieder im Dienst, deshalb werde ich das Gespräch Morgen führen.
Das Schreiben habe ich grade auch nicht dabei. Werde aber morgen berichten was raus kam.

LwPersFw

Zitat von: Sabutaru am 18. April 2016, 17:01:06
Und das heißt jetzt, dass ich die UKV während der Probezeit NICHT kriege??
Warum erzählt mir der ReFü denn dann das ich das trotzdem erhalte?

Wenn es korrekt läuft... genau das.

Denn es wäre finanziell nicht zu vertreten einem Soldaten in der Probezeit einen teuren Umzug zu
bezahlen...bei einem Umzug einer Familie von Hamburg nach München wird das 5-stellig...und
dann kündigt er kurz vor Ende der Probezeit...oder die Bw hat einen Grund ihn nach der Probezeit nicht zu übernehmen...

In Sachen Refü... folgen Sie dem Rat von Papierberg und gehen Sie ins BwDLZ und fragen Sie nach einem Verwaltungsbeamten der sich in Fragen BUKG auskennt... und nehmen Sie alles an Papier mit was Sie vor und nach der Einstellung bekommen haben...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sabutaru

Also, nach einem Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin weiß ich jetzt, dass ich die UKV trotz der Probezeit kriege. Warum genau konnte sie mir nicht sagen.

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