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Steuererklärung Verpflegungsmehraufwand - Nachweis für Verpflegungskosten

Begonnen von N0rdlicht, 23. April 2016, 12:00:26

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JaZi1012

Mein Mann ist erst seit einem Jahr in der Bundeswehr. Mit dem Thema Verpflegungsmehraufwand in dieser Form musste ich mich vorher noch nicht beschäftigen, daher ist es dann auch ehrlich gesagt an mir vorbei gegangen...diese Änderung, die eine extrem negative Auswirkung für die Soldaten hat. 

Für mich ist diese Rechtsvorschrift und Erlass überhaupt nicht nachvollziehbar und es hat auch viele Steuerberater sehr überrascht. Trotz dessen, dass es diese Änderung nun bereits seit dem 01.01.2014 gibt, ist noch kein einziger Soldat oder ein Zusammenschluss von mehreren Soldaten auf die Idee gekommen eine Klage diesbezüglich einzureichen. Dieses wundert selbst die mir bekannten Steuerberater (habe ursprünglich einmal diesen Beruf erlernt, befinde mich aber gerade in einem Studium).

Hat da von euch mal jemand drüber nachgedacht??? Ich meine, warum sollte man diese negative Änderung einfach so hinnehmen?  Allein schon die Tatsache, dass man nicht einmal tatsächlich an der Truppenküche teilnehmen muss, sondern es muss nur die Möglichkeit hierzu bestehen, dann entfällt der Anspruch den Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung geltend zu machen.....das ist doch schon eine Frechheit. Zum einen wird einem dann hier vom Staat mehr oder weniger auferlegt, dass es ein MUSS ist, auf der anderen Seite heißt es immer, es soll Alles attraktiver und familienfreundlicher gemacht werden.  Das ist doch nun wirklich ein Scherz.... Attraktiv heißt ganz sicher nicht, dass die Politik dafür sorgt, dass zwar die Bezüge erhöht werden, diese dann aber dem Staat doch wieder in die Tasche fließen (durch die gekürzten Werbungskosten) und familienfreundlich ist es doch ganz sicher auch nicht, wenn der Partner/Elternteil seine Mahlzeiten komplett von der Familie getrennt zu sich nimmt.  Ich bin wirklich fassungslos über diese Änderung.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass Klagen zu einem anderen Entschluss führen könnten.


wolverine

Bei geschäftlichen Flügen werden einem auch die dort angebotenen Mahlzeiten voll angerechnet; ob man die jetzt isst oder nicht und egal wie die qualitativ sind.
Wie sollte man die Klage denn begründen? Weniger Steuern zahlen wollen ist zwar verbreitet, trägt aber nicht wirklich. Einen Gleichheitsverstoß sehe ich nicht und auf gemeinsames Mittagessen besteht kein Rechtsanspruch. :-\
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N0rdlicht

Auch wenn Soldaten vielleicht besonders davon betroffen sind, sind doch irgendwie alle Arbeitnehmer betroffen, da z.B. auch ein Arbeitnehmer, der in einer anderen Niederlassung kurzzeitig eingesetzt wird, keinen Verpflegungmehraufwand geltend machen kann, wenn es dort eine Kantine gibt.

Zu dem - Warum sollte der Staat mehr Steuererleichterung zulassen, wenn der AN für ein geringes Entgelt eine vollwertige Mahlzeit bekommt und dieses sogar noch geltend machen kann?

LwPersFw

Zitat von: N0rdlicht am 23. April 2016, 12:00:26
Guten Tag,

wie ich die Auswärtigetätigkeit bei Kommandierung in der Steuererklärung angebe ist mir bekannt, hat jedoch jemand Erfahrung, ob man die Teilnahme an der Verpflegung nachweisen muss (wenn ja. wie?) und / oder ob der gezahlte Betrag nachgewiesen werden muss oder ob das Finanzamt die Verpflegungssätze der Bundeswehr kennt?

Würde mich über eine Antwort freuen und vielen Dank im voraus.

Bei der Abrechnung z.B. einer Kommandierung, Dienstreise, eines besonderen Dienstgeschäftes,
kann man beim Refü/der zust. Stelle die Ausstellung einer "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" (Formblatt Bw/2558) beantragen.

Darin werden alle erbrachten Leistungen, bzw. was vom Soldaten in Anspruch genommen wurde, aufgelistet.

U.a. wird auch die Frage zu den Mahlzeiten beantwortet.

Die jeweils anzusetzenden aktuellen Sätze sind den Finanzämtern bekannt und sind deshalb nicht vom Soldaten (Bürger) extra vorzulegen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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