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Einstelung

Begonnen von Bonsel112, 28. April 2016, 10:11:46

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Bonsel112

Hallo zusammen

Ich hab mal ne frage an euch allen ich bin mittlerweile 41 Jahre verh. zwei Kinder.
Meine Frage ist es möglich das man wieder zur Bundeswehr gehen kann?.Oder ist man dazu schon zu Alt ich spiele schon lange mit diesen Gedanken.

Über eure Antworten wäre ich Dankba

schlammtreiber

Prinzipiell geht das noch, kommt an auf:

- gewünschte Laufbahn
- vorhandene Bildungsabschlüsse
-  sonstige Eignung

Also z.B. Einstellung im Fachdienst mit höherem Dienstgrad (wegen ziviler Qualifikation = erlernter Beruf der verwendbar ist), kein Problem...
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Bonsel112

Ich selbst war bei der Luftwaffensicherungsstaffel in Klosterlechfeld bin Damals als OG ausgeschieden.

HerrZog

Die Info bringt aber nichts
Dienstjahr: 10

Getulio

Also, als Msch in der Luftwaffensicherungsstaffel wird man Sie in dem Alter nicht mehr einstellen, soviel kann man wohl sagen.

KlausP

Bei Einstellung von Bewerbern, die das 40. Lebensjahr überschritten haben, muss grundsätzlich das Bundesministerium der Finanzen zustimmen. Diese Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn der Dienstposten auf längere Sicht nicht mit einem jüngeren geeigneten Bewerber besetzt werden kann. Das dürfte hier wohl kaum der Fall sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kielfisch

Bin auch inzwischen 41. und als Wiedereinsteller ist ein Dienstposten für mich reserviert.  Mein Fall liegt derzeit beim BMF zur Entscheidung! Entscheidung BMF ist die letzte Instanz, danach kommt gleich die Aufforderung zum Dienstantritt.

KlausP

Sie werden aber vermutlich auch nicht in der Mannschaftslaufbahn eingestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: kielfisch am 03. Mai 2016, 11:09:20Entscheidung BMF ist die letzte Instanz, danach kommt gleich die Aufforderung zum Dienstantritt.

Nur der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass nach der Prüfung durch BMF auch schlicht und ergreifend eine Absage kommen kann! Speziell, wenn man, so wie in diesem Falle, noch nicht komplett ausgebildet ist ;) ! BMF hat noch nie einer Einstellung eines über 40-jährigen Bewerbers zugestimmt, der dann auch noch eine ZAW machen müsset!

kielfisch

Naja, ich sag bescheid was sich ergeben wird.