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Während AGA nach Hause? Stubenbelegung 25+

Begonnen von The cake is a lie?, 04. Mai 2016, 22:13:08

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The cake is a lie?

Guten Abend,

darf man während der AGA während der Dienstunterbrechung im Sonderfall nach Hause um eine Prüfung abzulegen, wenn ja an wen wende ich mich da?

Und weiß jemand zufällig, ob es stimmt, dass man ab 25 auf 2 Mann Stuben verteilt wird während der AGA?
Ich meine, dass ich mal sowas gelesen habe.

Gruß

KlausP

Zu Ihrer 1. Frage: im Zweifel an den Disziplinarvorgesetzten.

Zu Ihrer 2. Frage: Eine generelle diesbezügliche Regelung wäre mir neu. Es kommt ja immer auch auf die Unterkunftskapazitaet der Einheit und deren Auslastung an.
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A-Bomb

2. Hab ich noch nie was von gehört. Besonders nicht in der GA (heisst nichtmehr AGA  ;) ). Ich kenne es nur so dass es ab 25 oftmals ein Problem darstellt überhaupt eine Stube zu bekommen.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Grinsequeen

ZU Frage 2:

Nein Du wirst in der GA genauso behandelt wie deine jüngeren Kameraden, sprich ganz normale Stubenbelegung. So ist es zu mindest gerade bei mir und ich bin deutlich Ü25 ;O)

Photograph

Werde meine GA erst im 4Q. 2016 machen und bin 35. Wieso sollte man an einem gewissen Alter Zweibettstuben bekommen? Jeder muss gleich behandelt werden.

wolverine

#5
Noch zu meiner aktiven Dienszeit wurde so etwas in Aussicht gestellt. Das nannte sich damals "Kaserne 2000" und ist an einigen wenigen Standorten umgesetzt worden. In Grundausbildungseinheiten wohl am geringsten. Wenn es möglich ist, warum dann nicht?
Aber es wird halt selten möglich sein und schon gar nicht, seit die Grundausbildungen weitgehend zentralisiert sind.

Zum Heimfahren: Das wird nur im Ausnahmefall möglich sein und nur, wenn die GA zufällig in räumlicher Nähe stattfindet. Sollten Sie einen wirklich dringenden Termin haben, sprechen Sie möglichst frühzeitig mit dem Chef. Grundsätzlich sollte man solche Dinge aber in der GA vermeiden. Es gilt einfach - wie immer im Beruf, dass man, wenn man einen Job hat, zu dieser Zeit nichts anderes machen kann. Für so etwas nimmt man Urlaub. Und irgendwo anzufangen und dann gleich wegen anderer Termine oder Urlaub anzufragen, macht einfach einen schlechten Eindruck. Egal wo.
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The cake is a lie?

Also vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten!

Bei mir war es so, dass ich in Köln in der Mudra Kaserne mit einem Ü25 Kamerad auf einer 2 Mann Stube untergebracht wurden, während die jüngeren Kollegen alle in 4 Bett Stuben einquartiert wurden.

Und dann habe ich mal ein Foreneintrag gelesen in dem jemand aus dem Gedächtnis die ZDV 70/1 rezitierte und meinte, dass es wohl 2 Mann Stuben für Ü25 Kameraden gibt, aber ich habe auch schon die ZDV 70/1 durchsucht bzw. das, was man im Internet findet und konnte nichts entsprechendes finden.

Der Termin für die Prüfung (WBK) wäre um ca. 20 Uhr und die AG ist nur 150 km von meinem Wohnort entfernt. Ich könnte am selben Tag wieder da sein.

KlausP

Wenn die Vorschrift nicht geändert wurde, unterliegen Rekruten während der GA dem Zapfenstreich. Das heißt, dass sie um spätestens 23.00 Uhr im Bett zu liegen haben. Wenn Sie in Köln in einer 2-Mann-Stube untergebracht waren bedeutet das noch lange nicht, dass Sie darauf einen Rechtsanspruch haben. Rekruten in der GA sind zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, diese ist ihnen von Amts wegen bereitzustellen. Eine Unterbringung von über 25jährigen Rekruten in 2-Mann-Stuben ist nirgends vorgeschrieben.
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xOli

Guten Abend Kameraden,

ich befinde mich im Moment in der GA und eine Kameradin von mir hatte einen ähnlichen Fall.
Ihr Termin war jedoch über den kompletten Tag, um diesen wahrnehmen zu können musste sie einen Antrag auf Sonderurlaub stellen.

Zitat von: KlausP am 05. Mai 2016, 12:48:24Wenn die Vorschrift nicht geändert wurde, unterliegen Rekruten während der GA dem Zapfenstreich. Das heißt, dass sie um spätestens 23.00 Uhr im Bett zu liegen haben.

Jawohl, so ist es. Bis 22.45 müssen wir wieder auf dem Kasernengelände sein und um 23.00 im Bett liegen.

Grüße
Oli

motte_s

Würde ein solcher Sonderurlaub auch genehmigt werden, wenn es sich nicht um besonders wichtige Termine / Prüfungen etc. handelt?
Ich habe z.B. zu Weihnachten unerwartet Konzertkarten geschenkt bekommen und der Termin ist leider mitten in der Woche, während der GA.
Ich befinde mich zur Zeit noch in der Bewerbungsphase, daher habe ich noch keinen konkreten Ansprechpartner, wo ich diesbezüglich mal nachfragen könnte :/ wäre es unpassend das bei der Eignungsfeststellung (dort findet ja noch mal ein Gespräch statt) anzusprechen oder kann ich das von vorneherein abhaken?

Liebe Grüße

KlausP

Zitat... wäre es unpassend das bei der Eignungsfeststellung (dort findet ja noch mal ein Gespräch statt) anzusprechen ...

Ja, ist es. Dort hat man damit rein gar nichts zu tun. Das entscheidet einzig und allein der Disziplinarvorgesetzte der Grundausbildungseinheit.
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Flexscan

Das wirst du wohl aller Wahrscheinlichkeit nach streichen können.
Kann mir nicht vorstellen, das der DV dafür Urlaub gewähren wird.
Urlaub in der GA wird im Regelfall nur für wichtige Sachen gewährt. Kann mir nicht vorstellen, das ein Konzertbesuch darunter fällt.

Aber Versuch macht kluch.

MkG Flex
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wolverine

Stellen Sie sich doch einmal einen x-beliebigen anderen Arbeitgeber vor. Würden Sie den im Vorstellungsgespräch fragen ob Sie im ersten oder zweiten Monat Urlaub wegen eines Konzertbesuches haben können?! Oder würde es Sie dann wundern wenn das Bewerbungsgespräch dann nicht so erfolgreich verlaufen würde?!
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motte_s

Ja, es erscheint mir auch sehr unwahrscheinlich, dass das funktioniert.
Es wäre mir auch unangenehm, direkt so etwas zu fragen :D

slider

Zitat von: wolverine am 20. Mai 2016, 14:36:23
Stellen Sie sich doch einmal einen x-beliebigen anderen Arbeitgeber vor. Würden Sie den im Vorstellungsgespräch fragen ob Sie im ersten oder zweiten Monat Urlaub wegen eines Konzertbesuches haben können?! Oder würde es Sie dann wundern wenn das Bewerbungsgespräch dann nicht so erfolgreich verlaufen würde?!

Selbstverständlich würde ich mich über die Urlaubsregelung in der Anfangsphase informieren. Speziell, wenn ich aufgrund der Art der Arbeit in den ersten Monaten unter der Woche nicht an meinem eigentlichen Wohnort bin.

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