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Rückzahlung BCE bei Antrag auf Dienstzeitverkürzung

Begonnen von Madline123, 08. Mai 2016, 22:07:41

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Madline123

Hi, ich habe vor einen Antrag auf Diemstzeitverkürzung zu stellen, nun würde ich gerne wissen, ob der LKW Führerschein den ich über die Bundeswehr gemacht hab als Fachausbildung zählt und ob ich diesen zurückzahlen muss?
Wenn ja weiß jemand wie hoch dieser sich Ca. Belaufen würde?
Danke ☺️

Ralf

Wann hast du denn den FS gemacht? Wann hattest du Diensteintritt und welche Laufbahn bist du? Von Wie viel auf wie viele Jahre willst du verkürzen? Gibt es außergewöhnliche Gründe im Sinne von persönlicher Härte?
Möglicherweise brauchst du dir nämlich um die Rückzahlung von Ausbildungskosten keine Gedanken zu machen, da die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht vorliegen.
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Madline

Ich hab im Oktober 2015 Führerschein gemacht, bin Stabsdienstsoldat , war aber 2 Monate mal Transportsoldat. Diese 2 Monatw waren aber ein paar Monate vor dem Führerschein und ich bin Mannschaftsdienstgrad. An sich bin ich SaZ 4 und möchte auf 2 1/2 Jahre verkürzen. besondere Härte liegt nicht vor.

Tommie

Zitat von: Madline am 09. Mai 2016, 09:37:02... besondere Härte liegt nicht vor.

Weisheit aus dem Bereich S4: "Wünsche sind keine Anforderungsgrundlagen!"

Sie brauchen sich über eine eventuelle Kostenerstattung keine Gedanken zu machen, weil Ihr Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden wird!

Madline123

Ja ist mir schon klar, aber ich hab keine Dienstpostenausbildung und es besteht kein dienstliches Interesse weil fast alle diesen Dienstposten haben, deshalb hoffe ich mein Antrag geht durch und mein Disziplinarvorgesetzter hat den Antrag befürwortet, deshalb hoffe ich es klappt. Nur für den Fall würde es mich interessieren, ob man was zurückzahlen muss?

Ralf

Es kommt ja nicht auf die personelle Situation der Einheit an, sondern auf die Verwendung TSK bzw. Bw-übergreifend.
Nein, einen FS würdest du nicht zurückzahlen, allerdings wird es ziemlich sicher nicht zu einem positiven Bescheid kommen, da die die Ministerin eine Erhöhung der Personalumfänge bekanntgeben wird. Und wie soll das funktionieren, wenn man einerseits die Umfangszahlen erhöht, andererseits Personal gehen lässt, weil man keinen bedarf (also zu viel!) hat?
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KlausP

Es besteht kein dienstliches Interesse, Sie dienstpostengerecht auszubilden? Seltsame Dienstauffassung Ihrer Vorgesetzten!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Zitat von: Madline123 am 09. Mai 2016, 10:51:15
Ja ist mir schon klar, aber ich hab keine Dienstpostenausbildung und es besteht kein dienstliches Interesse weil fast alle diesen Dienstposten haben, deshalb hoffe ich mein Antrag geht durch und mein Disziplinarvorgesetzter hat den Antrag befürwortet, deshalb hoffe ich es klappt.

Aus meinem Mikrokosmos betrachtet, spricht das für die Schließung des Dienstpostens (SollOrg Änderung durch den Chef angestoßen) sowie eine Versetzung durch BAPersBw auf einen vakanten Dienstposten wo realer Bedarf besteht. Nur wenn alle Mitspielen, kann die Bundeswehr funktionieren und hier zeigt sich wieder einmal eindrucksvoll, dass wir in großen Teilen gar kein wirkliches Problem mit einem zu geringen Personalkörper haben, sondern die vorhandenen Strukturen falsch gemanaged werden.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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