Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

laktoseintoleranz

Begonnen von DocMartens, 13. Mai 2016, 06:57:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DocMartens

ersteinmal ein herzliches "grüß Gott" ans Forum.

ich habe gestern erfahren, dass ich eine milchzuckerintoleranz habe. würde beim Gastroenterologie getestet und diagnostiziert. gesundheitsziffer VI 49 wurde mir gesagt.

ich bin bs.

grundsätzlich ist man mit einem 6er nicht dienstunfähig. wie ist das aber bei nahrungsmittelunverträglichkeiten? bei mir sind die Beschwerden echt heftigst ausgeprägt.

der trparzt sagte, man kann Diät halten oder Tabletten nehmen. ich bin kein Freund von Tabletten. und ich möchte sie auch wenn überhaupt nur bei bedarf und nicht täglich nehmen. also lieber Diät. das geht auch gut (habe mich beim Lebensmittelhandel meines Vertrauens schlau gemacht). in der trp Verpflegung ist das aber wohl so nicht möglich.

ist das nun ein Grund für ein DU Verfahren? was kann die Bundeswehr von mir verlangen?

vielen Dank für eure Hilfe!

docMartens

Andi

Zitat von: DocMartens am 13. Mai 2016, 06:57:02
ist das nun ein Grund für ein DU Verfahren?

Nein, warum? Laktoseintoleranz ist an sich 08/15, so häufig, wie sie vorkommt. Dass bei dir die Sympthome stärker ausgeprägt sind ändert ja nichts an deiner grundsätzlich vollen Dienstfähigkeit. Ohne Laktose dürfte es ja keine Probleme geben.
Einzig für Einsatzgebiete in denen keine laktosefreie Truppenverpflegung bereitgestellt werden kann kommst du wohl nicht mehr in Frage.

Zitat von: DocMartens am 13. Mai 2016, 06:57:02was kann die Bundeswehr von mir verlangen?

Unter anderem die Tabletten zu nehmen, wenn es erforderlich ist. Du hast die Pflicht alles zu tun, was deine Dienstfähigkeit wieder herstellt/erhält.
Was die Truppenverpflegung angeht solltest du das Thema mal mit dem Truppenarzt besprechen und dann deinen Disziplinarvorgesetzten mit ins Boot holen. Theoretisch müsste dir laktosefreie Kost zur Verfügung gestellt werden.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

DocMartens

und wenn das 08/15 ist, warum gibt es dafür eine VI49 ???????

Wie kann denn die Truppenverpflegung das sicherstellen. Das heißt im Umkehrschluss, das im Zweifelsfall alles soweit notwendig frisch ohne Convinience gekocht wird ?

schlammtreiber

Zitat von: DocMartens am 13. Mai 2016, 08:47:46
und wenn das 08/15 ist, warum gibt es dafür eine VI49 ???????

Grob vereinfacht gesagt: weil bei "Weißen" der "Normalfall" ist, auch als Erwachsener Milch zu vertragen.
Beim "nicht-weißen" großen Rest der Weltbevölkerung ist dagegen der von der Natur vorgesehene Normalzustand der, dass Kinder Milch vertragen, Erwachsene nicht. Weil ausgewachsene Säugetiere (und nichts anderes ist der Homo Sapiens) sich im Gegensatz zum Nachwuchs normalerweise nicht von Milch ernähren.

Eine Genmutation, deren Ursprung wohl bei irgendwelchen vordersibirischen Hirtennomade-Vorfahren zu suchen ist, sorgt dafür, dass die meisten Europäer auch als Erwachsene Milch vertragen. Auch einige afrikanische "Hirtenvölker" haben diese (nützliche) Mutation, aber der globale Normalfall ist eigentlich die hierzulande als "Krankheit" bezeichnete Laktoseunverträglichkeit...
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Bravotwozero86

Die Tabletten, die du gegen LI nehmen kannst, sind keine Chemiebomben, es handelt sich einfach um Lactase, die bei "gesunden Menschen" im Darm vorkommt. Du führst diese dann von außen zu. Es gibt also keine negativen Folgen, wenn du diese einnimmst.

DocMartens

Dann sollte folgerichtig jede Allergie kein Ausschlussgrund mehr sein. Man kann jedesallergen vermeiden.

Sorry. Aber die argumentationsketteist hahnebüchen....

schlammtreiber

Zitat von: DocMartens am 13. Mai 2016, 11:02:20
Dann sollte folgerichtig jede Allergie kein Ausschlussgrund mehr sein.

LI ist doch m.E. keine Allergie - es fehlt lediglich ein Enzym, weshalb das Zeug nicht richtig verdaut wird, aber das ist doch keine allergische Reaktion, oder?
Zitat
Man kann jedesallergen vermeiden.

Versuch das mal mit Pollenallergie in der Infanterie  ;D


Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Andi8111

Meine ganz unerhebliche Meinung und die Vorschriftenlage sagt: DU. (Teilnahme an der Truppenverpflegung nicht möglich, andauernd nicht Auslandsdienstverwendungsfähig. Bei einer Restdienstzeit von mehr als 10 Jahren-> DU!, das hat hier nicht mit den Fällen zu tun, die sich im Dienst das Kreuz kaputt machen und deswegen weiter BS bleiben, das hier schränkt die Verwendungsfähigkeit immens ein.)

DocMartens

Rein faktisch ist das richtig. Dann formuliere ich anders: man kann jedes Agens, das eine körperliche Reaktion provoziert vermeiden.


DocMartens

@Andi: das sieht mein TrpArzt genauso. Mein DV meint, ich solle halt die Tabletten schlucken. Und ich frage mich nun, wer recht hat.

KlausP

Zitat von: DocMartens am 13. Mai 2016, 11:16:47
@Andi: das sieht mein TrpArzt genauso. Mein DV meint, ich solle halt die Tabletten schlucken. Und ich frage mich nun, wer recht hat.

Das wird dann im Zuge eines möglichen DU-Verfahrens das BAPersBw entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

DU heißt, dass es keinen DP in der Bundeswehr gibt, den jemand ausführen kann.
Ist die Teilnahme an der Truppenverpflegung für alle Dienstposten zwingend gefordert? Nein.
Ist ein Auslandseinsatz für alle DP zwingend gefordert? Nein.
Somit wohl keine Aussicht auf eine DU.
Bringt die LI noch weitere Einschränkungen mit sich? Dann muss man halt diese Punkte genauso prüfen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnolle

Also LI ist in keiner Weise mit Pollenallergie oder so vergleichbar. Das eine ist eine Reaktion des Immunsystems und das andere eine völlig normale Unverträglichkeit. Die Tabletten sind völlig harmlos und können einfach zu milchmalzeiten geschluckt werden. Wo ist das Problem? Man wir haben auf dem letzten LG einen Teilnehmer gehabt der aufgrund seiner rheumatoiden Finger nicht mal die P8 zerlegen konnte. Hat auch keiner was gesagt.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

DocMartens

@Ralf: ist das Tragen der Uniform auf allen DP zwingend erforderlich? Ist das Schießen auf allen DP zwingend erforderlich? da frage ich mich, warum wir es nicht schaffen, ausreichend Personal zu rekrutieren?..... sorry - aber da hätte ich eine stringentere Argumentationskette erwartet wenn ich im Nick "Personaler" lese ...... und ist die Verpflegung nicht Teil der Pflichten des Dienstherrn ???

@Schnolle: völlig harmlos ist relativ.... auch diese haben Nebenwirkungen. Und nochmal: Die Medikation ist notwendig, weil die Bw ihrer Fürsorgeverpflichtung der Verpflegung nicht adäquat nachkommen kann.


Irgendwie hatte ich etwas fundiertere Aussagen erhofft..... aber das bisherige erscheint mir doch etwas "kurz getreten"

F_K

@ DocMartens:

Wie alt bist Du? Deine Argumentation ist eines Kindes unwürdig.

Ist ein Bewerber mit Herzschrittmacher untauglich? Ja.
Wird ein Soldat (BS) nachdem er einen Herzschrittmacher erhalten hat, sofort DU entlassen? Nein.

Warum? Fürsorge.

Es gibt komplette Stäbe, die erhalten vom Dienstherrn KEINE Truppenverpflegung. ISSO.

Unabhängig von Deinem Dienstverhältnis / DU wirst Du Diät halten müssen, wenn Du keine Tabletten nehmen willst - dass ist DEINE Verantwortung.

Wenn Du unbedingt entlassen werden willst, stell halt einen Antrag.