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Abschlagszahlung für SAZ 4 im 1.Dienstmonat

Begonnen von Joseph1986, 24. Mai 2016, 06:21:03

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Joseph1986

Schönen guten Morgen Kameraden und Kameradinnen,

mit wie viel Prozent kann man rechnen? Falls man das verallgemeinern kann.

Würde mich nur aus Neugier und Planung interessieren.

Freue mich sehr über zahlreiche Antworten.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Joseph1986

Ja das habe ich und ehrlich gesagt die Antworten sind alle unterschiedlich.

Würde ja sonst nicht fragen ;)

Gast05011980

1300-1400 Euro innerhalb der ersten 14 tage...den rest gibt es im Monat darauf drauf.....schönen Tag ihnen


Joseph1986

Noch eine andere frage die mich beschäftigt.
Bin verheiratet und habe 3.kinder.
Mit meiner jetzigen Frau habe ich 2. Kinder und wir leben zusammen, das 3.Kind lebt bei der Mutter.
Wie sieht es mit dem kinderzuschlag aus?
Hab auf meiner Steuerkarte 2,5 Kinder.

Sorry für die vielen Fragen.
Will nur gut informiert und vorbereitet sein.

Tommie

Der Kinderzuschlag wird erst dann mit berechnet, wenn Sie die entsprechenden Unterlagen dafür (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, etc.) beim PersFw abgegeben haben und dieser sie nach Einpflegen ins SAP an das BVA weiter geleitet hat!

Rechnen Sie also im ersten und ggf. im zweiten Monat nicht mit der Berücksichtigung Ihrer Familien- bzw. Kinderzuschläge! Sie erhalten diese dann als Nachberechnung, wenn sie entsprechend eingepflegt wurden!

Gast05011980

Sie müssen bei Dienstantritt ihre Unterlagen abgeben.Nehmen Sie am besten dazu alle Unterlagen mit ( Heiratsurkunde,Geburtsurkunde ihrer Kinder,Bescheinigung ihrer Steuerklasse..... Aus ihren Unterlagen werden ihre Dienstbezüge berechnet. Die genaue Berechnung kann schon mal bis zu 3 Monate dauern.Aber keine Angst Sie kriegen schon ihr Geld....ob Sie für das 3 Kind auch kinderzuschlag kriegen kann ich ihnen leider nicht beantworten.......

Gast05011980



Papierberg

Sie bekommen bei entsprechendem Nachweis der familiären Verhältnisse auch Familienzuschlag der Stufe 5 für die Ehefrau und alle drei Kinder. Die Rechtsgrundlage bzw. Begründung hierfür können Sie in § 40 BBesG nachlesen https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html] [url]https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html [/url].


André210

Moin!


Hat sich beim Thema Abschlagszahlung etwas getan oder ist noch alles beim Alten?

Bei mir gehts in gut zwei Wochen mit der GA los und es wäre gut, etwas "planen" zu können.

Vielleicht hat jemand aktuelle Informationen hierzu ???


Nordische Grüße

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Was soll sich da auch ändern? Früher zahlen geht nicht, weil erst nach Dienstantritt alle besoldungsrelevanten Daten der Rekruten erfasst werden können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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