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Privat KFZ beschädigt

Begonnen von kleen, 27. Mai 2016, 12:19:01

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F_K

Kostenfolgen leichter Fährlässigkeit lassen sich aber vertraglich ausschliessen  - dies wird oft über die Kasernenordnung realisiert (und in vielen anderen Gebieten ebenfalls Hier ist also der Einzelfall zu prüfen.

Strong Passion

Kannst ja mal über die Billigkeitsrichtlinien des Bundes etwas wieder zu bekommen. Vorschrift ist A 1270/17 unter Regelungen Online im Intranet.

justice005

Zitat"Mäharbeiten, parken auf eigene Gefahr"

Das hat rechtlich soviel Aussagekraft, als würde ein Bankräuber ein Schild um den Hals tragen, wo drauf steht "Ich übernehme für meine Taten keine Haftung". Es ist rechtlich schlichtweg nicht möglich einen Schadensersatz in diesem Zusammenhang auszuschließen oder auch nur einzuschränken. Haftungsausschlüsse kann man im Arbeitsvertrag einschränken, bei Dienstleistungsverträgen oder in anderen Konstellationen.

Diese schwachsinnigen Schilder, die jeder meint, überall aufstellen zu müssen,  haben in 99,9999 % der Fälle nicht die allerkleinste rechtliche Wirkung. Egal ob an einem Baustellenzaun, in der Kneipe oder sonst wo. Selbst bei den Schildern, die die Bundeswehr an jedem Kasernentor aufhängt, habe ich so meine Zweifel. Ich glaube, sie dienen nur der Klarstellung bzgl. der sowieso geltenden Rechtslage.

Verursacht nämlich ein unbekannter Täter einen Schaden, müsste die Bundeswehr sowieso nicht haften, egal ob mit oder ohne Schild. Schließlich besteht kein "Bewachungsvertrag" oder ähnliches. Das Schild macht dieses nur noch einmal deutlich.

Weiß man aber, wer einen Schaden verursacht hat, dann muss dieser auch in aller Regel haften.

Wer einem anderen einen Schaden verursacht, muss dieses ersetzen. So einfach ist das. (§823 BGB)

ZitatAuch dann darf nicht irgendein Depp fremde Sachen beschädigen.

eben.

ZitatKostenfolgen leichter Fährlässigkeit lassen sich aber vertraglich ausschliessen

Ja, aber hier ist weit und breit kein Vertrag.

Zitatdies wird oft über die Kasernenordnung realisiert

Die Kasernenordnung ist aber kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein ziemlich einseitiger Befehl ! Und ein Haftungsausschluss per Befehl dürfte wohl tatsächlich ziemlich abwegig sein.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Lässt sich ein Verursacher ermitteln und lässt sich dessen Schadensverursachung auch nachweisen, dann gibt's Schadensersatz.
Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, dann hat der Geschädigte leider Pech gehabt.



InstUffzSEAKlima

Ungeachtet der rechtlichen Aspekte, werden dennoch oft rechtzeitig Schilder mit der Ankündigung der Rasenmahd oder auch anderer Baumaßnahmen aufgestellt. Wer jedoch nicht hinschaut, kann es nicht wissen. Die Schilder sind reine Kulanz und guter Wille, daraus entstehen keine Pflichten.

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