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Verwendungszweck nach der AGA

Begonnen von ChristophWeynand1995, 01. Juni 2016, 09:52:21

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ChristophWeynand1995

Guten Morgen,

ich habe am 01.08.2016 meinen Dienstantritt in Munster. Mein Vorgesehene Anschlussverwendung ist als "SchallmSdt" im 2/ArtLehrBtl 325, Lüneburg. Das jedoch war nie mein Ziel.

Am 15.07.2015 hatte ich meine Musterung in Düsseldorf. ALs Ziel, FWDL-23, Fallschirmjäger sprich Kamptruppe. Naja es ist anders gekommen als erhofft. Körperlich wäre ich nicht tauglich genug gewesen um diesen Dienst zu bewältigen, wovon ich zumindest ausgehe da meine Auswertung dem entsprach.

Ich arbeite seid Monaten hart an meiner körperlichen Verfassung. Ich bin eher schlank, aber durch mein training stabilisiert sich mein Körper enorm. Mein Ziel ist es, irgendwie noch in die Kampftruppe zu kommen, Panzergrenadier wäre ganz interessant. Aber es gibt auch noch andere sehr Interessante Bereiche die ich in Erwähgung ziehen würde.

Meine Frage ist, wie das aussehen würde, gibt es eine Möglichkeit einer anderen Anschlussverwendung zugeordnet werden zu können?

Denn ein bekannter von mir wollte irgendwas im Kfz Bereich machen wenn ich mich recht entsinne und ist jetzt Jäger. Körperlich ist er jetzt mehr auf dem Stand auf dem ich mich selbst befinde, also gibt es da keine großen differenzen.
Er hat zu mir gesagt das der Verwendungszweck irgendwann gegen Ende der AGA an einer Tafel geschrieben Stand und man alles dort entnehmen konnte andere haben es persönlich gesagt bekommen.

Werde ich jetzt definitiv dort eingesetzt wo ich Vorausslichtlich eingesetzt werden soll, oder kann sich das auch ggf. ändern?



Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Aufmerksamkeit und für die Informationen.




Liebe Grüße

KlausP

Sie werden nach der GA in die Einheit versetzt, für die Sie eingeplant wurden. Wenn Sie das nicht wollen, fragen Sie deutlich vor Ihrem Dienstantritt den Einplaner beim KC, ob man Sie noch umplanen kann. Ob das klappt hängt davon ab, ob es so kurzfristig noch freie Stellen gibt und was Ihr Verwendungsausweis zu Ihrer Wunschverwendung sagt. Wenn Sie auch dafür Ausschluesse haben, wird das nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JohnnyThunders

Zitat von: ChristophWeynand1995 am 01. Juni 2016, 09:52:21
Am 15.07.2015 hatte ich meine Musterung in Düsseldorf. ALs Ziel, FWDL-23, Fallschirmjäger sprich Kamptruppe. Naja es ist anders gekommen als erhofft. Körperlich wäre ich nicht tauglich genug gewesen um diesen Dienst zu bewältigen, wovon ich zumindest ausgehe da meine Auswertung dem entsprach.

Soweit ich weiß wird ja bei FWDLern im Rahmen der Musterung nicht die körperliche Leistungsfähigkeit getestet, sondern "nur" die Musterung durchgeführt.

Das spricht dafür, dass Sie nicht etwa wegen mangelnder Fitness nicht zu den Fallschirmjägern gekommen sind, sondern weil Sie eine Gesundheitsziffer bekommen haben, die das ausschließt.

Wenn dem aber so ist, dann wird Ihnen aller Voraussicht nach auch das beste Training nicht helfen, dorthin zu kommen, sondern Sie haben einfach Pech gehabt.

Andi8111

Die Frage, die ich mit immer stelle, die aber immer unbeantwortet bleibt: Sind die Leute nicht in der Lage, die einfachsten Aussagen zu verstehen? Der Einplaner bekommt doch den Verwendungsausweis, der sagt dann, was geht, was nicht. Und er hat Sie sicherlich nicht "einfach so" in die Heide geschickt. Um eben dieser Frustration vorzubeugen, dass die Leute, die seit und seid nicht auseinanderhalten können, dann traurig sind und keine Supersoldaten werden können.... (und später noch trauriger, da sie erkennen, dass Mannschaftssoldaten im FWD NICHT zu Supersoldaten ausgebildet werden, sondern im GEZI hocken, Post rumbringen oder Kisten stapeln....)

Der Einplaner muss Sie gefragt haben, ob das ok ist, oder ob Sie nicht wollen; wenn Sie nicht wollen, gehen Sie am besten ins KC und widerrufen.

Und: Ja! Sonst würde die Bundeswehr sich nicht die Mühe gemacht, Sie einzuplanen, wenn Sie danach umgeplant werden müssen...

ChristophWeynand1995

Lieber Andi, es ist so dass der Einplaner mir mögliche Verwendungszwecke genannt hat, keiner davon war jedoch einer meiner Wunschverwendungen. Einer der gründe war dafür das so gut wie alles belegt war. Daher hatte ich die Hoffnung das die Möglichkeit bestehen könnte, dass man eventuell  was anderes machen kann, was wiederum bei anderen Soldaten nämlich der Fall war. Wenn man nach deine Aussage geht, sind FWDLer ja recht nutzlos, da hab ich aber was anderes gehört. Und wenn man Soldaten nach dem bemisst was er macht dann ist das arm.

KlausP

Was hat denn der Einplaner heute Nachmittag am Telefon dazu gesagt?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ChristophWeynand1995

Mit nem Einplaner habe ich nicht gesprochen, das ist bereits letztes jahr gewesen, sprich die Musterung. Heute hab ich mit jemandem von KWEA geredet. Er hat mir empfohlen die AGA zu machen und in der Zeit einfach einen Antrag zu stellen. Das heißt die möglichkeit besteht, kann aber auch abgelehnt werden.

KlausP

Mit welchem "KWEA" haben Sie denn gesprochenen. Die gibt es doch schon lange nicht mehr.

Selbstverständlich können Sie einen Antrag stellen, aber dass dem stattgegeben wird ist eher unwahrscheinlich. Dort muss nämlich auch Ihre zukünftige Einheit zustimmen und das wird sie vermutlich nicht tun, weil ihr ja dann jemand fehlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Machen Sie doch was Sie wollen, dann brauchen Sie ja keinen Rat mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Verwendungszwecke gibt es nur bei der Bank... Bei der Bundeswehr gibt es Verwendungsreihen. Oder, ganz schlicht, Verwendungen.

Andi8111

Zitat von: ChristophWeynand1995 am 01. Juni 2016, 18:17:15
Wenn man nach deine Aussage geht, sind FWDLer ja recht nutzlos, da hab ich aber was anderes gehört. Und wenn man Soldaten nach dem bemisst was er macht dann ist das arm.

Ich habe nicht gesagt, das FWDLer nutzlos sind. Ich habe nur typische Tätigkeiten von Mannschaftssoldaten genannt. Mannschaften dienen auf der Basis von angelernten Hilfstätigkeiten, wie hier im Forum schon mehrere Male ausgeführt wurde. Diese sind in der Regel von geringerer Qualität als z.B. meine Tätigkeit als Truppenarzt. Beide sind jedoch zum Funktionieren der Truppe notwendig. Aus dem Grunde gibt es eben überall Mannschaftssoldaten, weil man sie überall brauchen kann. Und nur, weil man in einer kämpfenden Truppe ist, bedeutet nicht, dass man nicht im Gezi hockt, Ordonnanz spielt, KFZ fristet oder Post rumbringt. Das muss da auch gemacht werden, genau so, wie es da auch einen Truppenarzt gibt.

A-Bomb

Aber es wird trotzdem immer fälschlicherweise behauptet dass jeder Fwdl nur unterstützende Tätigkeiten durchführt. Das stimmt aber bei weitem nicht.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Getulio

Zitat von: A-Bomb am 01. Juni 2016, 19:04:27
Aber es wird trotzdem immer fälschlicherweise behauptet dass jeder Fwdl nur unterstützende Tätigkeiten durchführt. Das stimmt aber bei weitem nicht.

Das ist vielleicht auch eine Frage wie man "Unterstützung" definiert. (Warum eigentlich "nur" unterstützen? Ist doch aller Ehren wert?!)

Wo ich ihnen begegnet bin haben FWDL im absoluten Schwerpunkt Dinge erledigt, die ungefähr jeder tun kann, der überhaupt tauglich ist. Damit halten sie denjenigen den Rücken frei, deren Tätigkeit wegen der dazu erforderlichen höheren Qualifikation eben nicht jeder andere erledigen kann. Da ist nichts ehrenrühriges dabei, zu Zeiten der Wehrpflicht haben da ggf. auch Abiturienten den Hof gefegt, oder Soldaten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Geschadet hat das meines Wissens niemandem.

Andi8111

Eben.
Aber aus dem Grunde, dass es keine Wehrpflicht mehr gibt, muss niemand, der in den Streitkräften dienen will, "unter seiner Würde" dienen. Deswegen schlagen wir im Forum ja jedem mit verwertbarem Abschluss vor, nicht FWD zu machen, sondern SAZ in einer höheren Laufbahn.

Ich kenne auch OSG, die PersUffz spielen. Aber das sind Ausnahmen, die SAZ 12 im letzten Drittel ihrer Dienstzeit genießen und nicht FWDL für 7 Monate...

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