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Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung

Begonnen von Fachdiener, 07. Juni 2016, 11:04:25

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FoxtrotUniform

Ja, aber was hat das mit dem Thema zu tun? Das Recht UND die Freiheit...
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

... und die Abwägung zwischen Freiheit und Recht auf Basis der Gesetze geschieht ggf. durch ein Urteil.

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 08. Juni 2016, 19:11:27
hinsichtlich des nächstgelegenen Truppenarztes.

Wenn du an Standort X stationiert bist und dort das deine Einheit versorgende SanZ ist sind die Sanitätsoffiziere an Standort Y aber für dich keine Truppenärzte. ;)
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FoxtrotUniform

Danke F_K, was hat das weiterhin mit dem Thema zu tun?

@Andi: Wenn ich erheblich erkrankt bin geh ich zum Arzt. Ggf. ruf ich vorher meinen Stellvertreter an und geh zu einer anderen Sanitätseinrichtung der Bundeswehr. Alternativ ruf ich im SanZ an und kläre ab, dass ich einen niedergelassenen Arzt besuche.

Bin ich mit der Behandlung eines bestimmten Truppenarztes unzufrieden, besuche ich diesen nicht mehr (Partellasehnenentzündung mit Voltarensalbe behandelt, Gürtelrose für aufgekratzte Mückenstiche gehalten, starke Nasennebenhöhlenentzündung mit Gripostad therapiert). Meine Frau könnte noch ganz andere Beispiele anführen. Hätte früher mein Disziplinarvorgesetzter mir untersagt einen anderen Truppenarzt zu besuchen, hätte ich das Thema mit fachärztlicher und juristischer Begleitung aufgearbeitet. Aber, all das ist nie passiert, im Gegenteil. Worauf das BVerwG hinaus will mit dem zitierten Urteil sollte klar sein.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 08. Juni 2016, 22:42:01
Bin ich mit der Behandlung eines bestimmten Truppenarztes unzufrieden, besuche ich diesen nicht mehr

Na super...
Da wäre dann wohl eher eine Meldung oder eine Beschwerde fällig, das wäre zumindest mal sinnvoll.
Was du mit "fachärztlicher und juristischer Begleitung" erreichen willst erschließt sich mir nicht ganz, denn durch den Befehl einen bestimmten Truppenarzt aufzusuchen entsteht keine Beschwer.
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F_K

@ FU:

Hast Du das Urteil gelesen?

Mir scheint nicht - die Fragestellung ist höchstrichterlich geklärt.

FoxtrotUniform

Hast du meine Antwort dazu gelesen? Mir scheint nicht. Das war schon damals beim LGAN so, das Verständnis für die Rolle des Vorgesetzten driftet zwischen Heer und anderen OrgBer vollkommen auseinander.

Die juristische Keule bezog sich auf die Vergangenheit (heute passiert mit sowas nicht mehr) und zielt nicht auf eine Wehrbeschwerde ab.

Zudem kommt es auf den Kausalzusammenhang an und sehr wohl kann ein Beschwer vorliegen. Richtig ist, dass dies nicht grundsätzlich der Fall ist. Wenn ihr der Ansicht seid, jedem Soldaten pauschal vorzuschreiben welcher Truppenarzt - über die Maßgaben des SanBer hinaus - aufzusuchen ist, go ahead. Aber mit was beschäftigt ihr euch eigentlich sonst so den ganzen Tag?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Du scheinst unsere Position nicht zu verstehen.

Mir ist völlig wumpe, welcher Arzt wen behandelt - wo immer es geht, unterstütze ich ZSan bei seinen Auftrag und kümmere mich um meine Soldaten.

Wenn aber jemand behauptet, er hätte als Soldat freie Arztwahl, dann gehört es auch zur Fürsorge,  die Grundlagen klarzumachen.

Der Soldat kann sich auch nicht unter allen SanOffzen bundesweit einen aussuchen.

ulli76

Och Kinners- es kann viel einfacher sein:
Der SanStOffz Arzt am Standort des Soldaten ist sein Truppenarzt. Der ist primär für alle Belange des Soldaten zuständig. Fest zugewiesene Truppenärzte für die einzelnen Einheiten eines Standortes gibt es in der Regel nicht.
Ist ein Soldat nicht in der Lage seinen Truppenarzt aufzusuchen, ist vertretungsweise der Standortarzt des nächstgelegenen Standortes zuständig.
Kann der Soldat diesen nicht erreichen oder liegt der nächste Standort außerhalb des Zumutbarkeitsradius, kann der Soldat auch einen geeigneten Arzt aus dem zivilen Gesundheitswesen aufsuchen. Das kann die Notaufnahme eines Krankenhauses sein, oder der kassenärztliche Notdienst oder auch ein Hausarzt. Diese können natürlich auch Hausbesuche durchführen soweit erforderlich.
Über die Krankschreibung durch zivile Ärzte gibt es immer wieder Diskussionen- aber das lässt sich in der Regel mit gesundem Menschenverstand lösen: Sucht der Soldat einen zivilen Arzt auf, so ist es meist unsinnig, dass der dann für die Krankschreibung zu einem Standortarzt oder zu seinem Truppenarzt fährt.
Ebenso gibt es die Möglichkeit Absprachen zu treffen, dass ein Soldat z.B. mit Flitzekacke seinen DV und seinen TrA anruft und das ganze telefonisch geregelt wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

@Ulli: Völlig unstrittig.
@F_K: Die Darstellung in deinem letzten Beitrag entspricht meiner Meinung. Die Darstellung den Truppenarzt als Chef zu befehlen halte ich aber im Grundsatz (!) für falsch. MEIN Chef übrigens auch ;-) Die freie Arztwahl steht in dem Sinne doch gar nicht zur Diskussion.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

Zitat von: ulli76 am 09. Juni 2016, 10:06:04
Ist ein Soldat nicht in der Lage seinen Truppenarzt aufzusuchen, ist vertretungsweise der Standortarzt des nächstgelegenen Standortes zuständig.

Für die Behandlung ja, die Krankschreibung hat aber gemäß geltender Vorschriftenlage durch den Truppenarzt der eigenen Einheit zu erfolgen. Es hat sich durch das Chaos im ZSanDst nur leider mittlerwile so eingebürgert. Aber defacto darf z.B. ein Sanitätsoffizier in einem BwK keinen Soldaten von Diensten befreien, der sich dort standortfremd vorstellt oder nach einer im BwK erfolgten Behandlung wieder zurück in seine Einheit verlegt.
Das ganze hat auch einen guten Grund, da nur durch diese Maßnahme die Fürsorgekette der militärischen Vorgesetzten und der zuständigen Truppenärzte am Leben erhalten werden kann.

Zitat von: ulli76 am 09. Juni 2016, 10:06:04
Ebenso gibt es die Möglichkeit Absprachen zu treffen, dass ein Soldat z.B. mit Flitzekacke seinen DV und seinen TrA anruft und das ganze telefonisch geregelt wird.

Ergänzend dazu: Die Dienstbefreiung bei Krankheit kann der Disziplinarvorgesetzte auch völlig ohne den Arzt vornehmen. Da reicht als Grundlage die Meldung des Soldaten über seinen Gesundheitszustand.

Gruß Andi
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Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 09. Juni 2016, 12:14:03
@F_K: Die Darstellung in deinem letzten Beitrag entspricht meiner Meinung. Die Darstellung den Truppenarzt als Chef zu befehlen halte ich aber im Grundsatz (!) für falsch.

Das kannst du ja auch, ist dein gutes Recht, aber es ist nunmal rechtmäßig und - du wirst es nicht glauben - hin und wieder sogar zwingend erforderlich. ;)
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FoxtrotUniform

Hin und wieder impliziert, dass es von Grundsatz abweicht und ist auch im Einzelfall absolut nachvollziebar. Auch ich hatte die Pappenheimer, die versucht haben mithilfe des Truppenarztes ein Laues Leben zu haben.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi8111

Ich würde mich freuen, wenn Andi endlich mal das SanDst Bashin sein lassen würde. Er sollte mal bei uns reinschnuppern, unter was für widrigen Umständen wir arbeiten müssen. Mies geführt, schlecht ausgestattet und schlecht ausgebildet stemmen wir immerhin über 90% des Auftrags alleine. Von Nachtschießvorhaben dreimal die Woche bis hin zu TrpÜbPl Aufenthalten... Jeder kack OSG regt sich auf, wenn die 40 Stundenwoche nicht passt, aber wir schuften uns den Arsch wund... und zum Dank noch diese sinnlosen Sticheleien..

F_K

@ FU :

Dann haben wir ja weitegehend Übereinstimmung.

Nur weil etwas grundsätzlich ist, bedeutet es nicht, dass dies die Mehrzahl der Fälle darstellt.

Ansonsten geht nach meinem Verständnis die Kritik am ZSan in Richtung Führung, die auch die Ausrüstung verantwortet. Der einzelne SanOffz ist ja nur ein kleines Rad im System.

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